Wie viele Stunden arbeiten die Erwerbstätigen gewöhnlich pro Woche? Und wie hoch ist die Zahl der Arbeitsstunden in einem Haushalt?
Die Arbeitszeit ist ein wesentliches Merkmal für die Qualität der Arbeit, da sie sowohl eine Beziehung zur Bezahlung wie auch zur Arbeitsbelastung sowie zur Möglichkeit des Ausgleichs beruflicher und privater Belange hat.
In vielen Haushalten ist mehr als eine Person erwerbstätig
Pro Haushalt wurden im Jahr 2023 in Deutschland gewöhnlich 35,9 Stunden pro Woche gearbeitet. Betrachtet man aber nur die Haushalte, in denen mindestens eine Person erwerbstätig ist, so erhöht sich die Zahl der normalerweise geleisteten Wochenarbeitszeit auf 53,8 Stunden pro Woche.
Jahr | Arbeitsstunden pro Haushalt | |
---|---|---|
Insgesamt | mit Erwerbstätigen | |
Quelle: Ergebnis der Arbeitskräfteerhebung. | ||
2008 | 34,3 | 54,1 |
2013 | 34,9 | 53,9 |
2018 | 35,4 | 53,3 |
2023 | 35,9 | 53,8 |
Die unterschiedlichen Ergebnisse sind darauf zurückzuführen, dass in der Summe aller Haushalte auch nicht-erwerbstätige Haushalte (beispielsweise von Rentnern) enthalten sind. In Haushalten, in denen mindestens eine Person einer Erwerbstätigkeit nachgeht, kann davon ausgegangen werden, dass häufig auch ein weiteres Haushaltsmitglied arbeitet. Dies zeigt sich im Vergleich zur durchschnittlichen normalerweisen geleisteten Wochenarbeitszeit pro Erwerbstätigen, die (mit 34,3 Stunden) niedriger ist.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Arithmetisches Mittel der normalerweise geleisteten Arbeitsstunden pro Woche und Haushalt, beziehungsweise Haushalt mit Erwerbstätigen.
Quelle
Mikrozensus
Hinweise zur Interpretation
Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde in 2020 neugestaltet. Neben dem Fragenprogramm wurden die Konzeption der Stichprobe sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens auch die Form der Datengewinnung verändert. Die Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Weitere methodische Veränderungen mit Auswirkungen auf die Ergebnisse wurden darüber hinaus in den Jahren 2005, 2011 und 2021 durchgeführt. Die Ergebnisse in diesen Jahren sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Die Hochrechnung berücksichtigt die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse ab dem Jahr 2010. Ab dem Berichtsjahr 2016 basiert die Stichprobe des Mikrozensus auf den Daten des Zensus 2011. Durch diese Umstellung ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Mikrozensus 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Methoden: Qualitätsberichte und Erläuterungen.
Weitere Informationen
Neuregelung des Mikrozensus ab 2020