Qualität der Arbeit Wochenendarbeit

Wie hoch ist der Anteil der Erwerbstätigen, die regelmäßig samstags oder sonntags arbeiten? Unberücksichtigt bleiben dabei Erwerbstätige, die nur gelegentlich am Wochenende arbeiten. Grundlage der Berechnungen ist die Selbsteinschätzung der Befragten.

Neben dem Umfang der geleisteten Arbeitsstunden ist für die Lebensqualität von Bedeutung, zu welchen Zeiten gearbeitet wird: Wochenendarbeit, aber auch Abend- oder Nachtarbeit werden als ungewöhnliche oder atypische Arbeitszeiten bezeichnet.

Das Ende des Wochenendes?

Immer häufiger wurde nicht nur unter der Woche, sondern auch am Wochenende gearbeitet. Der Anteil der Erwerbstätigen, die samstags arbeiten, lag in 2022 bei 18,0 %. Der Anteil der Sonntagsarbeiterinnen und -arbeiter betrug 9,2 %. Personen, die sonntags arbeiten, arbeiten auch häufig am Samstag. 8,2 % der Erwerbstätigen arbeiten ständig oder regelmäßig an beiden Tagen des Wochenendes.

Wochenendarbeit im Jahr 2022 in %
Person arbeitet ständig
oder regelmäßig
Selbstständige mit
Beschäftigten
Arbeitnehmer
Quelle: Ergebnis der Arbeitskräfteerhebung.
Samstags45,016,1
Sonntags20,78,4
Samstags und Sonntags19,77,3

Vor allem Selbstständige sind am Wochenende im Einsatz

In 2022 arbeiteten 45,0 % der Selbstständigen mit Beschäftigten am Samstag. Bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern waren es 16,1 %. Sonntags arbeiten wesentlich weniger Menschen, es zeigten sich jedoch ähnliche Unterschiede: jede fünfte selbstständige Person war auch sonntags im Einsatz (20,7 %), bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nur knapp jeder Zehnte (8,4 %).


Informationen zum Indikator

Beschreibung/Definition
Anteil der Erwerbstätigen (ab 15 Jahre), die angeben, dass sie innerhalb der letzten 4 Wochen ständig oder regelmäßig samstags, beziehungsweise sonntags arbeiten an allen Erwerbstätigen (ab 15 Jahre).

Samstagsarbeit liegt vor, wenn die Erwerbstätigkeit ständig (= an jedem Samstag) oder regelmäßig (= an mindestens der Hälfte der Arbeitstage) samstags ausgeübt wird.
Sonntagsarbeit liegt vor, wenn die Erwerbstätigkeit ständig (= an jedem Sonntag) oder regelmäßig (= an mindestens der Hälfte der Arbeitstage) sonntags ausgeübt wird.

Quelle
Arbeitskräfteerhebung

Hinweise zur Interpretation
Ein Zeitreihenvergleich ist in Folge der Umstellung des Berichtszeitraumes von den letzten 3 Monaten auf die letzten 4 Wochen ab dem Berichtsjahr 2017 nicht möglich.

Selbstständige arbeiten häufiger am Samstag und Sonntag, als Arbeitnehmer. Daher sollten diese Gruppen differenziert betrachtet werden.

Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde in 2020 neugestaltet. Neben dem Fragenprogramm wurden die Konzeption der Stichprobe sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens auch die Form der Datengewinnung verändert. Die Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Weitere methodische Veränderungen mit Auswirkungen auf die Ergebnisse wurden darüber hinaus in den Jahren 2005, 2011 und 2021 durchgeführt. Die Ergebnisse in diesen Jahren sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Die Hochrechnung berücksichtigt die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse ab dem Jahr 2010. Ab dem Berichtsjahr 2016 basiert die Stichprobe des Mikrozensus auf den Daten des Zensus 2011. Durch diese Umstellung ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Mikrozensus 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Methoden: Qualitätsberichte und Erläuterungen.

Weitere Informationen
Wochenendarbeit in Europa
Neuregelung des Mikrozensus ab 2020