Teilzeittätige, die gerne Vollzeit arbeiten würden, aber auf dem Arbeitsmarkt keine entsprechende Stelle finden konnten, werden auch als unfreiwillig Teilzeitbeschäftigte bezeichnet. Als Basis für die folgenden Ausführungen dienten die Angaben von Befragten zum Hauptgrund für ihre Teilzeitbeschäftigung.
Der Indikator berechnet sich aus dem Anteil der unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten ab 15 Jahren an allen Teilzeitbeschäftigten ab 15 Jahren. Die wegen des geringeren Stundenumfangs niedrigeren Verdienste dürften für unfreiwillig Teilzeitbeschäftigter auch mit Blick auf die Altersvorsorge besonders problematisch sein.
Jede siebzehnte Teilzeitkraft will Vollzeit arbeiten
Im Jahr 2023 gingen rund 13 Millionen aller Erwerbstätigen einer Teilzeittätigkeit nach, dies entspricht 30,2 %. 5,1 % von ihnen betrachteten die Teilzeitarbeit als Notlösung. Sie gaben als Grund für ihre Teilzeittätigkeit an, keine Vollzeitstelle gefunden zu haben. 7,1 % der teilzeitbeschäftigten Männer und 4,4 % der Frauen waren eigentlich auf der Suche nach einem Vollzeitjob.
Alter von ... bis ... Jahren | Insgesamt | Frauen | Männer |
---|---|---|---|
/ = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug. ( ) = Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist. Quelle: Ergebnis der Arbeitskräfteerhebung. | |||
15 bis 24 | 3,3 | 3,3 | (3,3) |
25 bis 34 | 6,4 | 4,8 | 10,1 |
35 bis 44 | 4,8 | 3,1 | 13,6 |
45 bis 54 | 5,9 | 5,2 | 10,4 |
55 bis 64 | 6,1 | 5,8 | 7,6 |
65 und älter | / | / | / |
Insgesamt | 5,1 | 4,4 | 7,1 |
Nicht nur Berufseinsteiger sind von unfreiwilliger Teilzeitbeschäftigung betroffen. In allen untersuchten Altersklassen (mit Ausnahme der 15- bis 24-Jährigen) betrug der Anteil der unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten über 4 Prozent. Personen im Alter von 25 bis 34 Jahren (6,4 %) sowie die Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen (6,1 %) waren am stärksten von unfreiwilliger Teilzeit betroffen.
Zahl der Betroffenen geht zurück
Im Jahr 2023 sahen sich weniger Personen in unfreiwilliger Teilzeit (5,1 %) als noch zehn Jahre zuvor (2013: 14,8 %). Auch gegenüber 1992 (5,4 %) ist der Anteil der unfreiwillig Teilzeittätigen gesunken und erreicht in 2023 einen neuen Tiefstand.
Der stärkste Anstieg erfolgte zwischen 2002 und 2006. In diesem Zeitraum hatte die Zahl der Mini-Jobs als Folge gesetzlicher Änderungen deutlich zugenommen. Ab 2005 dürfte der Anstieg durch Änderungen bei Erhebungs- und Hochrechnungsverfahren im Mikrozensus etwas überzeichnet sein, dies ändert aber nichts am allgemeinen Trend.
Hohe unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung im Handel, Verkehr und Gastgewerbe
Besonders viele unfreiwillig in Teilzeit Beschäftigte arbeiteten 2023 im Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe (7,5 %) sowie im Dienstleistungsbereich (5,3 %). Unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung scheint allerdings auch dort allmählich an Bedeutung zu verlieren. In den zuvor genannten Bereichen lagen die Anteile im Jahr 2009 noch jeweils bei über 22 %.
Familienpflichten sind für Frauen wichtigster Grund für Teilzeit
Neben dem Umstand, keine Vollzeitstelle gefunden zu haben, gibt es noch weitere Gründe für Teilzeitbeschäftigung. Die Hälfte der Teilzeitbeschäftigten (51,5 %) gab an, Teilzeit arbeiten zu wollen oder hatte andere persönliche Gründe. Dies stellt im eigentlichen Sinne freiwillige Teilzeitbeschäftigung als Folge einer persönlichen Präferenz für eine wöchentliche Arbeitszeit dar und ist unabhängig von familiären oder sonstigen Verpflichtungen.
Ein großer Teil der Erwerbstätigen arbeitet aus familiären Gründen in Teilzeit: 2023 nannten 22,5 % die Betreuung von Kindern oder anderen Angehörigen als Grund, 4,3 % sonstige familiäre Verpflichtungen. Frauen übten deutlich häufiger eine Teilzeitbeschäftigung wegen familiärer Pflichten aus als Männer. 2023 nannten 32,9 % der Frauen einen der beiden genannten Gründe, aber gerade einmal 7,9 % der Männer.
11,8 % der Teilzeitbeschäftigten nannten eine Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme als Grund ihrer Teilzeittätigkeit. Inwiefern bei dieser Gruppe Teilzeitarbeit freiwillig ausgeübt wird, kann nicht abschließend geklärt werden.
Insbesondere mit Blick auf die Betreuung von Kindern und Angehörigen, ist davon auszugehen, dass Veränderungen bei Angeboten für Kinderbetreuung und Pflege die Wünsche nach Vollzeit- oder Teilzeitarbeit beeinflussen.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Teilzeitbeschäftigte (ab 15 Jahren), die keine Vollzeitstelle gefunden haben, an allen Teilzeitbeschäftigten (ab 15 Jahren).
Quelle
Arbeitskräfteerhebung
Hinweise zur Interpretation
Als unfreiwillig Teilzeitbeschäftigte gelten alle Teilzeiterwerbstätigen, die als Hauptgrund für die Teilzeittätigkeit angeben, keine Dauerstelle gefunden zu haben. Diese Definition kann insofern verwirrend sein, als auch bei den anderen Gründen für die Ausübung von Teilzeittätigkeiten nicht zwangsläufig von einer "freiwilligen" Entscheidung ausgegangen werden kann, beispielsweise wenn die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen der Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung im Wege stehen.
Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde in 2020 neugestaltet. Neben dem Fragenprogramm wurden die Konzeption der Stichprobe sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens auch die Form der Datengewinnung verändert. Die Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Weitere methodische Veränderungen mit Auswirkungen auf die Ergebnisse wurden darüber hinaus in den Jahren 2005, 2011 und 2021 durchgeführt. Die Ergebnisse in diesen Jahren sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Die Hochrechnung berücksichtigt die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse ab dem Jahr 2010. Ab dem Berichtsjahr 2016 basiert die Stichprobe des Mikrozensus auf den Daten des Zensus 2011. Durch diese Umstellung ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Mikrozensus 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Methoden: Qualitätsberichte und Erläuterungen.
Weitere Informationen
Unfreiwillig Teilzeitbeschäftigte in Europa
Neuregelung des Mikrozensus ab 2020