Wie hoch ist der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in flexiblen Arbeitszeitmodellen arbeiten?
Flexible Arbeitszeitmodelle zeichnen sich durch einen gewissen Gestaltungsspielraum der abhängig Beschäftigten in Bezug auf die von ihnen geforderte Arbeitszeit aus. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit kann dabei zum Beispiel durch die Einführung von gleitendem Beginn und Ende der Arbeitszeit oder durch die Einrichtung von Arbeitszeitkonten ermöglicht werden.
Bei einer Gleitzeitregelung können die Beschäftigten den Beginn und das Ende ihrer Arbeitszeit frei bestimmen. Sie müssen dabei lediglich die festgelegten Kernzeiten und die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit einhalten. Bei einem Arbeitszeitkonto muss die vereinbarte Stundenanzahl erreicht werden, ohne dass genaue Vorgaben über die tägliche Arbeitszeit vorgegeben sind. Telearbeit zeichnet sich dadurch aus, dass die Beschäftigten ihre Arbeit zum Teil oder komplett von Zuhause oder unterwegs aus erledigen können.
Flexible Arbeitszeiten bieten den Arbeitnehmern Möglichkeiten, ihr Privatleben besser mit ihrem Beruf in Einklang zu bringen. So können zum Beispiel familiäre Verpflichtungen besser wahrgenommen und die Freizeit effektiver genutzt werden. Aber auch für den Arbeitgeber können sich Vorteile aus der flexibilisierten Arbeitszeit ergeben: sie sorgt womöglich für eine erhöhte Motivation und Betriebsbindung der Beschäftigten. Beide Aspekte können sich wiederum positiv auf die Leistungsfähigkeit auswirken.
2017: 38,8 % haben starken Einfluss auf Arbeitsbeginn und -ende
Die Daten der BAuA-Arbeitszeitbefragung ergänzen die unten stehenden Informationen aus der Arbeitskräfteerhebung aus dem Jahr 2010 mit aktuellen Ergebnissen. Die BAuA-Arbeitszeitbefragung weist ein umfangreiches Fragenprogramm zum Themenkomplex auf - hier wird nur auf den Einfluss auf Arbeitsbeginn und -ende eingegangen.
Insgesamt haben 38,8 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen starken Einfluss auf den Beginn und das Ende der Arbeitszeit. Frauen können mit einem Anteil von 37,4 % die Lage der Arbeitszeit weniger stark beeinflussen als Männer (39,9 %).
Auch hinsichtlich der Beschäftigungsform gibt es Unterschiede: von den Arbeitern und Arbeiterinnen, die am häufigsten noch in den produzierenden Gewerben zu finden sind, geben 19,4 % an einen starken Einfluss auf Beginn und Ende der Arbeitszeit zu haben. Bei Beamten ist der Anteil mit 36,7 % beinahe doppelt so hoch. Am höchsten ist er für Angestellte (43,6 %).
Führungskräfte haben mit 70,3% höchsten Anteil an Arbeitszeit-Flexibilität
Führungskräfte haben mit 70,3 % den stärksten Einfluss auf Beginn und Ende ihrer Arbeitszeiten. Auch bei den Wissenschaftlern, Bürokräften und kaufmännische Angestellten haben über 50 % der Beschäftigten einen sehr starken Einfluss auf die Arbeitszeiten. In Dienstleistungsberufen (21,4 %) und im Handwerk (21,7 %) ist die Flexibilität deutlich geringer, da die Berufsgruppen kundenorientiert eingesetzt werden. Bei den Anlagen- und Maschinenbedienern sowie Montierern haben nur 13,1 % starken Einfluss auf Beginn und Ende der Arbeitszeit.
Berufsklassifikation | % |
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1: Auf Basis der Internationalen Berufsklassifikation (ISCO). / = Keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug. Quelle: Ergebnis der BAuA-Arbeitszeitbefragung | |
Führungskräfte | 70,3 |
Wissenschaftler | 51,9 |
Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe | 46,7 |
Bürokräfte, kaufmännische Angestellte | 51,2 |
Dienstleistungsberufe, Verkäufer in Geschäften und auf Märkten | 21,4 |
Fachkräfte in der Landwirtschaft und Fischerei | / |
Handwerks- und verwandte Berufe | 21,7 |
Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer | 13,1 |
Hilfsarbeitskräfte | 28,7 |
Soldaten | / |
2010: 38 % der Beschäftigten arbeiteten in flexiblen Arbeitszeitmodellen
2010 hatten 37,8 % aller Beschäftigten von 15 bis 64 Jahren flexible Arbeitszeitregelungen. Rund ein Viertel der Beschäftigten konnte Arbeitszeitkonten nutzen, 10,7 % können über Gleitzeit Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeit an ihre privaten Belange anpassen. Dagegen hatten 60,4 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer starre Arbeitszeitregelungen mit festem Arbeitsbeginn und -ende.
Der Anteil von Beschäftigten mit flexiblen Arbeitszeiten unterschied sich zwischen den Geschlechtern nur wenig: Er betrug bei den Männern 38,6 % und lag damit geringfügig höher als bei den Frauen (36,9 %).
Wirtschaftsbereiche | % |
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Quelle: Ergebnis der Arbeitskräfteerhebung. | |
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 39,8 |
Produzierendes Gewerbe (ohne Baugewerbe) | 25,9 |
Baugewerbe | 38,2 |
Dienstleistungsbereich insgesamt | 28,2 |
Handel, Verkehr und Gastgewerbe | 62,9 |
Information und Kommunikation | 70,9 |
Finanz- und Versicherungsdienstleister | 58,1 |
Flexible Arbeitszeiten im Kommunikations- und Informationsbereich am häufigsten
Mit 70,9 % war der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit flexiblen Arbeitszeitmodellen 2010 im Bereich Kommunikation und Information am größten. Auch im Handel, Verkehr und Gastgewerbe (62,9 %) sowie bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistern (58,1 %) arbeiteten mehr als die Hälfte der Beschäftigten in solchen Modellen.
Überwiegend starren Arbeitszeiten waren dagegen erwartungsgemäß die Erwerbstätigen im produzierenden Gewerbe ausgesetzt. Von ihnen hatten nur 25,9 % flexible Arbeitszeiten. Im Dienstleistungsbereich betrug der Anteil 28,2 %.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Anteil der Arbeitnehmer (15 - 64 Jahre) mit mehr als 10 Wochenstunden, die sehr viel Einfluss auf den Beginn und das Ende Ihrer Arbeitszeit haben, an allen Arbeitnehmern (15 - 64 Jahre) mit mehr als 10 Wochenstunden.
Quelle
BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
Beschreibung/Definition
Anteil der Arbeitnehmer (15 - 64 Jahre) in flexiblen Arbeitszeitmodellen an allen Arbeitnehmern (15 - 64 Jahre).
"Flexible Arbeitszeit" liegt vor, wenn folgende Arbeitszeitgestaltung möglich ist:
- Gleitzeit/Arbeitszeitkonten,
- festgelegte Arbeitsstundenzahl, aber flexible Verteilung der Stunden über den Tag hinweg,
- freie Gestaltung der Arbeitszeit.
Quelle
Arbeitskräfteerhebung (Ad hoc Modul 2010)
Hinweise zur Interpretation
Die Arbeitskräfteerhebung wurde in den vergangenen Jahren hinsichtlich der Erfassung des Erwerbsstatus kontinuierlich methodisch verbessert. Dadurch sind Zeitvergleiche teilweise eingeschränkt. Methodische Veränderungen mit Auswirkungen auf die Ergebnisse wurden insbesondere in den Jahren 2005 und aktuell für die Jahre ab 2011 durchgeführt. Die Ergebnisse in diesen Jahren sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Die aktuelle Veränderung berücksichtigt in der Hochrechnung die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse ab dem Jahr 2010.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Methoden: Qualitätsberichte und Erläuterungen.