Qualität der Arbeit Personen in Elternzeit

Wie hoch ist der Anteil von Müttern und Vätern in Elternzeit?

Elternzeit bezeichnet den Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Bis zu 12 Monate der Elternzeit können auch noch auf den Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes übertragen werden. Die Elternzeit kann zwischen den Elternteilen aufgesplittet oder nur von einem Elternteil in Anspruch genommen werden.

Der Indikator zeigt den Anteil der Mütter und Väter in Elternzeit gemessen an allen Eltern, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Als Eltern mit Job gelten auch Personen, die länger als drei Monate vom Arbeitsplatz abwesend sind.

Berücksichtigt werden alle Mütter und Väter im Alter von 20 bis 49 Jahren, deren jüngstes Kind unter 6 Jahren ist.

Frauen nehmen Elternzeit deutlich häufiger in Anspruch als Männer

Im Jahr 2022 waren gut ein Viertel aller Mütter, deren jüngstes Kind unter 6 Jahren ist, in Elternzeit. Unter den Vätern traf dies nur auf 1,9 % zu.

Die Elternzeitquote sinkt mit zunehmendem Alter der Mutter. Während in der Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen der Anteil der Mütter in Elternzeit bei gut 38,4 % lag, belief sich dieser bei den 30- bis 39-Jährigen nur noch auf 26,4 %. Unter den 40- bis 49-jährigen Müttern betrug dieser Anteil lediglich noch 11,0 %. Bei Vätern lassen sich keine bedeutsamen Altersunterschiede erkennen.

Elternzeitquote bei Eltern mit Kindern unter 3 Jahren deutlich höher

Die Elternzeitquote bei Müttern, deren jüngstes Kind unter drei Jahren ist, lag 2022 mit einem Anteil von 45,2 % rund 20 Prozentpunkte höher als bei Müttern mit Kindern unter 6 Jahren (25,1 %). Dies lässt vermuten, dass Mütter den Anspruch auf Elternzeit häufig bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes geltend machen.

Bei den Vätern, deren jüngstes Kind unter drei Jahren ist, stieg zwar der Anteil der Personen in Elternzeit an, dies muss jedoch vor dem Hintergrund der ohnehin geringen Elternzeitquote von Vätern betrachtet werden.

Anteil der Eltern in Elternzeit an allen erwerbstätigen Eltern 2022 in %
Eltern mit Kind
InsgesamtMännerFrauen
Quelle: Ergebnis des Mikrozensus.
Jüngstes Kind unter 3 Jahren21,03,045,2
Jüngstes Kind unter 6 Jahren12,41,925,1

Elternzeitquote steigt von 2012 auf 2022 um 1,6 Prozentpunkte an

Seit Einführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes im Jahr 2007 steigt der Anteil der Personen kontinuierlich an. Der Anteil der Eltern in Elternzeit, deren jüngstes Kind unter 6 Jahren ist, hat in den letzten zehn Jahren von 10,8 % auf 12,4 % um 1,6 Prozentpunkte zugenommen.

Der Anteil der Mütter in Elternzeit ist hierbei deutlich größer. Von 2012 bis 2022 stieg ihr Anteil um 3,3 Prozentpunkte auf 25,1 %.

Bei den Vätern zeigt sich der Anstieg der Elternzeitquote deutlicher, wenn auch auf einem geringeren Niveau. Der Anteil der Väter in Elternzeit war im Jahr 2022 mit 1,9 % fast doppelt so hoch wie im Jahr 2012 (1,1 %).


Informationen zum Indikator

Beschreibung/Definition
Anteil der erwerbstätigen Personen in Elternzeit mit jüngstem Kind unter 3 beziehungsweise 6 Jahren in der Familie an allen erwerbstätigen Personen mit jüngstem Kind unter 3 bzw. 6 Jahren in der Familie.

Quelle
Mikrozensus

Hinweise zur Interpretation

Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde in 2020 neugestaltet. Neben dem Fragenprogramm wurden die Konzeption der Stichprobe sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens auch die Form der Datengewinnung verändert. Die Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Weitere methodische Veränderungen mit Auswirkungen auf die Ergebnisse wurden darüber hinaus in den Jahren 2005, 2011 und 2021 durchgeführt. Die Ergebnisse in diesen Jahren sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Die Hochrechnung berücksichtigt die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse ab dem Jahr 2010. Ab dem Berichtsjahr 2016 basiert die Stichprobe des Mikrozensus auf den Daten des Zensus 2011. Durch diese Umstellung ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Mikrozensus 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Methoden: Qualitätsberichte und Erläuterungen.

Weitere Informationen
Neuregelung des Mikrozensus ab 2020