Qualität der Arbeit Abend- und Nachtarbeit

Wie hoch ist der Anteil der Erwerbstätigen, die regelmäßig abends oder nachts arbeiten? Unberücksichtigt bleiben dabei Erwerbstätige, die nur gelegentlich zu diesen Zeiten arbeiten. Grundlage der Berechnungen ist die Selbsteinschätzung der Befragten.

Neben dem Umfang der geleisteten Arbeitsstunden ist für die Lebensqualität von Bedeutung, zu welchen Zeiten gearbeitet wird. Abend- und Nachtarbeit werden auch als ungewöhnliche oder atypische Arbeitszeiten bezeichnet.

Männer arbeiten häufiger nachts als Frauen

Der Anteil der Erwerbstätigen, die innerhalb der letzten 4 Wochen regelmäßig abends arbeiten, lag bei 15,1 %. Nachts hingegen arbeiteten nur 4,5 % der Erwerbstätigen regelmäßig. Männer arbeiteten dabei fast doppelt so häufig nachts (5,8 %) wie Frauen (3,1 %).

Abend- und Nachtarbeit im Jahr 2023 in %
Person arbeitet ständig
oder regelmäßig
Selbstständige mit
Beschäftigten
Arbeitnehmer
Quelle: Ergebnis der Arbeitskräfteerhebung.
Abends32,314,1
Nachts5,74,6

Selbstständige haben später Feierabend

32,3 % der Selbstständigen, die über Beschäftigte verfügen, haben 2023 regelmäßig zwischen 18 und 23 Uhr gearbeitet. Bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern war es hingegen nur knapp jede siebte Person (14,1 %). Bei der Nachtarbeit war das Verhältnis ausgeglichener: Nur 5,7 % der Selbstständigen mit Beschäftigten und 4,6 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdienten ihr Geld, während andere schliefen.

Informationen zum Indikator

Beschreibung/Definition
Anteil der Erwerbstätigen (ab 15 Jahre), die angeben, dass sie innerhalb der letzten 4 Wochen ständig oder regelmäßig am Abend, beziehungsweise in der Nacht arbeiten an allen Erwerbstätigen (ab 15 Jahre).

Abendarbeit liegt vor, wenn die Erwerbstätigkeit ständig (= an jedem Arbeitstag) oder regelmäßig (= an mindestens der Hälfte der Arbeitstage) zwischen 18 Uhr und 23 Uhr ausgeübt wird.
Nachtarbeit liegt vor, wenn die Erwerbstätigkeit ständig (= an jedem Arbeitstag) oder regelmäßig (= an mindestens der Hälfte der Arbeitstage) zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ausgeübt wird.

Quelle
Arbeitskräfteerhebung

Hinweise zur Interpretation
Ein Zeitreihenvergleich ist in Folge der Umstellung des Berichtszeitraumes von den letzten 3 Monaten auf die letzten 4 Wochen ab dem Berichtsjahr 2017 nicht möglich.

Selbstständige arbeiten häufiger am Abend, als Arbeitnehmer. Nachts allerdings arbeiten Arbeitnehmer etwas häufiger als Selbstständige. Daher sollten diese Gruppen differenziert betrachtet werden.

Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde in 2020 neugestaltet. Neben dem Fragenprogramm wurden die Konzeption der Stichprobe sowie mit der Einführung eines Online-Fragebogens auch die Form der Datengewinnung verändert. Die Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Weitere methodische Veränderungen mit Auswirkungen auf die Ergebnisse wurden darüber hinaus in den Jahren 2005, 2011 und 2021 durchgeführt. Die Ergebnisse in diesen Jahren sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Die Hochrechnung berücksichtigt die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse ab dem Jahr 2010. Ab dem Berichtsjahr 2016 basiert die Stichprobe des Mikrozensus auf den Daten des Zensus 2011. Durch diese Umstellung ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Mikrozensus 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Methoden: Qualitätsberichte und Erläuterungen.

Weitere Informationen
Abend- und Nachtarbeit in Europa
Neuregelung des Mikrozensus ab 2020