Der Indikator gibt an, auf wie viele Urlaubstage jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr Anspruch hat.
Gesetzlicher und tatsächlicher Urlaubsanspruch
Laut Bundesurlaubsgesetz besteht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer 5-Tagewoche in Deutschland ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr. Tarifvertraglich sind aber meist höhere Urlaubsansprüche vereinbart.
Über alle Beschäftigungsverhältnisse - unabhängig von der Tarifbindung des Betriebes - zeigen Zahlen aus dem Jahr 2018, dass es im Branchendurchschnitt Unterschiede von bis zu sechs Urlaubstagen gab.
In den meisten Wirtschaftsabschnitten hatten Vollzeitkräfte 2018 einen Urlaubsanspruch von mindestens 28 Tagen. Der höchste Urlaubsanspruch wurde durch Betriebe der Wirtschaftsabschnitte Energie- und Wasserversorgung, Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, der Öffentlichen Verwaltung und aus dem Bereich Erziehung und Unterricht mit durchschnittlich 30 Urlaubstagen eines Vollzeitbeschäftigten gemeldet. Einen deutlich geringeren durchschnittlichen Anspruch gab es in der Land- und Forstwirtschaft mit 24 Tagen sowie im Gastgewerbe mit 25 Tagen. Sonderurlaube sind bei dieser Analyse unberücksichtigt.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Arithmetisches Mittel der Anzahl der jährlichen Urlaubstage (auf Basis einer 5-Tage-Woche).
Quelle
Verdienststrukturerhebung 2018
Hinweise zur Interpretation
Es empfiehlt sich, die Ergebnisse nur für Vollzeitbeschäftigte zu betrachten, da die unterschiedlichen Teilzeitmodelle von Teilzeitbeschäftigten den Durchschnitt der Urlaubstage beeinflussen.
Basis für die Berechnung sind Beschäftigungsverhältnisse in allen Wirtschaftszweigen (NACE–Gruppen) mit Ausnahme der privaten Haushalte und exterritoriale Organisationen in Betrieben ab einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Auszubildende wurden ausgeschlossen.