Qualität der Arbeit Niedriglohnquote

Die Niedriglohnquote zeigt den Anteil der Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (Median) aller Beschäftigungsverhältnisse entlohnt werden.

Für die Einstufung als Niedriglohn ist der Abstand vom allgemeinen Lohnniveau ausschlaggebend. Dabei bezieht er sich auf die Bruttostundenverdienste. Berücksichtigt wurden alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse der Abschnitte A bis S der WZ 2008 mit Verdienstzahlung im April 2022 ohne Auszubildende.

Niedriglöhne beginnen bei 12,50 Euro

Im April 2022 lag die Niedriglohngrenze bei einem Bruttoverdienst von 12,50 Euro pro Stunde. Niedrigere Stundenverdienste wurden als Niedriglohn eingestuft.

Niedriglohn für fast jeden fünften Beschäftigten

2022 wurden 19 % der Beschäftigungsverhältnisse mit Niedriglohn entlohnt. Damit wurde fast jeder fünfte Job brutto pro Stunde mit weniger als 12,50 Euro entlohnt. Im Vergleich zu 2018 ist der Anteil von 21 % auf 19 % gesunken. Viel weiter verbreitet als im früheren Bundesgebiet waren Niedriglöhne in den neuen Ländern, wo 23 % der Jobs einen Niedriglohn bekamen, im früheren Bundesgebiet waren es 18 %.

Weiblich, jung, im Dienstleistungsbereich tätig

Niedriglöhne waren sehr unterschiedlich auf gesellschaftliche Gruppen und Wirtschaftszweige verteilt. 2022 bekamen 23 % der Frauen Niedriglöhne, im Vergleich zu 16 % der Männer. Hauptursachen dafür sind, dass Frauen oft in gering bezahlten Berufen und Branchen arbeiten und sehr viel häufiger Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte sind.

Auch das Alter spielt eine Rolle: Junge Erwerbstätige bekamen überdurchschnittlich häufig Niedriglöhne. 44 % aller abhängig Erwerbstätigen unter 25 Jahren wurden niedrig entlohnt. Beschäftigte im Alter von 65 Jahren und älter sind mit 41 % ebenfalls überdurchschnittlich häufig betroffen.

Besonders hoch war 2022 der Anteil von Beschäftigten mit Niedriglohn im Gastgewerbe (63 %), gefolgt von Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei (56 %). Aber auch im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (43 %) sowie in der Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (40 %), zum Beispiel Gebäudebetreuung und Reiseveranstalter, gab es überdurchschnittlich viele Beschäftigte mit Niedriglohn.

Beschäftigte mit Niedriglohn nach beruflichem Ausbildungsabschluss im Jahr 2022 in %
Art der Ausbildung%
Quelle: Verdiensterhebung April 2022.
Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss43
Anerkannter Berufsabschluss19
Meister/Techniker/Fachschulabschluss11
Bachelor10
Diplom/Magister/Master/Staatsexamen4
Promotion/Habilitation5
Insgesamt19

Qualifikation schützt vor Niedriglohn

Nur 4 % der Beschäftigten mit einem Hochschul-Diplom oder Masterabschluss bekamen 2022 Niedriglöhne. Von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit abgeschlossener Lehre oder Berufsfachschulabschluss waren 19 % betroffen. Bei Beschäftigten ohne berufliche Qualifikation lag der entsprechende Anteil mit 43 % deutlich höher.

Informationen zum Indikator

Beschreibung/Definition
Anteil der Beschäftigungsverhältnisse mit Niedriglohn an allen abhängigen Beschäftigungsverhältnissen. Niedriglöhne sind Verdienste von weniger als zwei Dritteln des mittleren Verdienstes (Median) aller abhängigen Beschäftigungsverhältnisse. Der Median teilt die Verdienste in genau zwei Hälften, das heißt, genau eine Hälfte der Beschäftigten verdient weniger und die andere Hälfte mehr als diesen Wert. Als Verdienst wird der Bruttoverdienst je Arbeitsstunde zugrunde gelegt.
2022 lag die Niedriglohngrenze in Deutschland bei 12,50 Euro brutto je Stunde.
Die Ergebnisse beziehen sich auf die WZ 2008: Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008.

Quelle
Verdiensterhebung April 2022

Hinweise zur Interpretation
Die ausgewerteten Beschäftigungsverhältnisse umfassen nicht nur die Haupttätigkeiten, sondern auch Zweit- und weitere Nebentätigkeiten in abhängiger Beschäftigung. Abhängige Beschäftigungsverhältnisse von Personen, die in ihrer Haupttätigkeit nicht erwerbstätig oder selbstständig erwerbstätig sind, sind ebenfalls enthalten, zum Beispiel Minijobs von Schülerinnen und Schülern und von Rentnerinnen und Rentnern. Nicht einbezogen werden Auszubildende.

Weitere Informationen
Niedriglohnquote in Europa