Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes (ohne Sonderzahlungen) der Frauen und Männer im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer.
Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, in der öffentlichen Verwaltung sowie in Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten werden nicht berücksichtigt.
Der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern ist ein Indiz für mangelnde Gleichstellung. Allerdings ist er auf vielfältige Ursachen zurückzuführen. Frauen und Männer unterscheiden sich zum Beispiel in ihren Erwerbsbiografien und der Wahl von Berufsfeldern. Dies führt häufig zu unterschiedlichen Karriereverläufen und Verdienstunterschieden.
Frauen verdienen 16 % weniger
Frauen verdienten 2024 durchschnittlich 16 % weniger je Stunde als Männer. Die Unterschiede fielen in Westdeutschland (und Berlin) mit 17 % deutlich höher aus als im Osten (5 %).
Gender Pay Gap verringert sich seit 2016
Zwischen 2006 und 2015 war der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern fast konstant. Aufgrund eines Wechsels der Datenquelle im Jahr 2022 sind die Ergebnisse jedoch nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Seitdem hat sich der Verdienstunterschied verringert. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Verdienstabstand bis zum Jahr 2030 auf 10 % zu senken.
Fast überall verdienen Männer mehr als Frauen
Der Gender Pay Gap war 2024 je nach Branche sehr unterschiedlich. Am höchsten war er im Bereich Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (26 %). In den Bereichen der Erbringung von freiberuflichen, wissenschaflichen und technischen Dienstleistungen (25 %) sowie der Kunst, Unterhaltung und Erholung (21 %) verdienen Männer ebenfalls durchschnittlich mehr als Frauen. Auch im verarbeitenden Gewerbe (19 %), wo traditionell Männer stärker vertreten sind als Frauen, waren die Verdienstunterschiede relativ hoch.
Im Wirtschaftszweig Verkehr und Lagerei (3 %), fiel der Gender Pay Gap relativ gering aus. Hier waren allerdings nur wenige Frauen beschäftigt. Im Gastgewerbe (6 %) und dem Bereich Erziehung und Unterricht (9 %) - Wirtschaftszweige, in denen vermehrt auch Frauen arbeiten - fiel der Verdienstabstand ebenfalls geringer aus.
Einzig bei der Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen verdienten Frauen im Durchschnitt etwas mehr als ihre männlichen Kollegen (jeweils -2 %).
Auffallend ist, dass das Verdienstgefälle im öffentlichen Bereich weniger stark ausgeprägt ist, als im privatwirtschaftlichen Unternehmen. Der Verdienstabstand ist mit 7 % im öffentlichen Dienst wesentlich geringer als in der Privatwirtschaft (18 %).
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Prozentualer Unterschied des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes von Frauen und Männern, bezogen auf den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern.
Quelle
2006 bis 2021: vierjährliche Verdienststrukturerhebung, vierteljährliche Verdiensterhebung, ab 2022: monatliche Verdiensterhebung
Hinweise zur Interpretation
Aufgrund des Wechsels der Datenquelle von der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung/vierteljährliche Verdiensterhebung auf die monatliche Verdiensterhebung im Jahr 2022 sind die Ergebnisse nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Bei der Interpretation der Werte sollte berücksichtigt werden, dass es sich um den unbereinigten Gender Pay Gap handelt. Aussagen zum Unterschied in den Verdiensten von weiblichen und männlichen Beschäftigten mit vergleichbaren lohnbestimmenden Merkmalen (zum Beispiel Tätigkeit, Bildungs- und Erwerbsbiografie) sind damit nicht möglich.
Der unbereinigte Gender Pay Gap (GPG) wird berechnet für alle NACE-Gruppen mit Ausnahme der Landwirtschaft, Fischerei, öffentliche Verwaltung, private Haushalte und exterritoriale Organisationen in Unternehmen mit mindestens 10 Beschäftigten.
Die Grundgesamtheit besteht aus allen Arbeitnehmern, ohne Altersbeschränkung oder Einschränkung der Stundenzahl.
Der Bruttostundenlohn (unter Verwendung des arithmetischen Mittels) beinhaltet bezahlte Überstunden und schließt außerordentliche Zahlungen aus.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Gender Pay Gap und auf der Seite Gender Pay Gap in Europa.