Unter der Stellung im Beruf wird die Zugehörigkeit zu einer der folgenden Kategorien verstanden: Selbstständige, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie Abhängig Erwerbstätige.
Die Begriffe "Abhängige" bzw. "Abhängig Beschäftigte" bzw. "Arbeitnehmer" werden synonym verwendet. Die Abhängigen bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer setzen sich aus den Beamtinnen und Beamten (einschl. Soldatinnen und Soldaten), den Auszubildenden, den Arbeiterinnen und Arbeitern sowie den Angestellten zusammen.