Arbeitsmarkt Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmerinnen und Ar­beit­neh­mer, die kranken-, ren­ten-, pfle­ge­ver­si­che­rungs­pflich­tig und/oder bei­trags­pflich­tig nach dem Recht der Ar­beits­för­de­rung (SGB III) sind oder für die Bei­trags­an­tei­le zur ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung oder nach dem Recht der Ar­beits­för­de­rung zu zahlen sind.

Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gehören auch Aus­zu­bil­dende, Al­ters­teil­zeit­be­schäf­tigte, Prak­ti­kan­tin­nen und Prak­ti­kan­ten, Werk­stu­den­tin­nen und Werk­stu­den­ten sowie Per­sonen, die aus einem so­zial­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis zur Ableistung von ge­setz­li­chen Dienst­pflich­ten (z. B. Wehr­übung) ein­be­ru­fen werden, behinderte Men­schen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Ein­rich­tun­gen, Per­so­nen in Einrichtungen der Ju­gend­hilfe, Be­rufs­bil­dungs­wer­ken oder ähn­li­chen Einrichtungen für behinderte Men­schen sowie Per­so­nen, die ein freiwilliges so­zia­les, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bun­des­frei­willi­gen­dienst ableisten.