Arbeitsmarkt Unbezahlt mithelfende Familienangehörige

Unbezahlt mithelfende Familienangehörige sind Familienangehörige, die in einem landwirtschaftlichen oder nichtlandwirtschaftlichen Betrieb mithelfen, der von einem Familienmitglied als Selbständige beziehungsweise Selbstständiger geleitet wird, ohne hierfür Lohn oder Gehalt zu erhalten. Für diese Personen werden auch keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherungspflicht gezahlt.