Arbeitsmarkt Erwerbstätige

Erwerbstätige im Sinne der Inter­nationalen Arbeits­organisation (ILO)-Definition sind Personen im Alter von 15 Jahren und mehr, die mindestens eine Stunde in der Woche gegen Entgelt irgendeiner beruflichen Tätigkeit nach­gehen beziehungs­weise in einem Arbeits­verhältnis stehen (Arbeitneh­merin­nen und Arbeitnehmer) oder selbstständig ein Gewerbe, einen freien Beruf, ein Handwerk oder eine Land­wirtschaft betreiben oder als mithelfende Familien­angehörige im Betrieb eines Familien­mitgliedes mitarbeiten, ohne dafür Lohn oder Gehalt zu beziehen.

Einbezogen sind ferner Soldatinnen und Soldaten und Personen in Freiwilligen­diensten. Als Erwerbstätige gelten auch Personen, die vorüber­gehend nicht arbeiten, sofern sie formell mit ihrem Arbeits­platz verbunden sind (zum Beispiel Urlaub, Krankheit, Streik, Aussperrung, Mutter­schafts- und Eltern­urlaub, Schlecht­wettergeld und so weiter). Die Bedeutung des Ertrages der Tätigkeit für den Lebens­unterhalt ist hierbei irrelevant. Die ILO-Definition wird in verschiedenen Statistiken zur Erwerbs­tätigkeit verwendet.