Arbeitsmarkt Auszubildende

Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen sind Personen, die in prak­tischer Berufs­ausbildung stehen (einschl. Prak­ti­kan­tin­nen und Prak­ti­kan­ten sowie Volontäre).

Normaler­weise mün­den kaufmännische und technische Ausbildungs­berufe in einen An­ge­stell­ten­beruf, gewerbliche und handwerkliche Aus­bil­dungs­berufe in einen Ar­bei­ter­be­ruf ein.

Die Auszubildenden sind im Mikrozensus, sofern sie nicht gesondert nach­ge­wie­sen wer­den (generell ab Berichts­jahr 2011), in den Zahlen der An­ge­stell­ten und Ar­bei­te­rin­nen bzw. Arbeiter ent­hal­ten.