Arbeitsmarkt Atypische Beschäftigung

Was beschreibt der Indikator?

Zu den atypischen Beschäftigungsformen werden – in Ab­gren­zung vom Nor­mal­ar­beits­ver­hält­nis – Teil­zeit­be­schäf­ti­gun­gen mit 20 oder weni­ger Ar­beits­stun­den pro Woche, ge­ring­fü­gige Be­schäf­ti­gun­gen, be­fris­tete Be­schäf­ti­gun­gen so­wie Zeit­ar­beits­ver­hält­nisse ge­zählt.

Im Gegensatz zum Normalarbeitsverhältnis, das in der Re­gel dar­auf aus­ge­rich­tet ist, den ei­ge­nen Le­bens­un­ter­halt und even­tuell den von An­ge­hö­ri­gen voll zu fi­nan­zie­ren, kön­nen aty­pi­sche Be­schäf­ti­gungs­for­men diesen An­spruch häu­fig nur be­dingt er­fül­len. Sie sind je­doch nicht mit pre­kä­rer Be­schäf­ti­gung gleich­zu­set­zen. Pre­käre Be­schäf­ti­gung zeich­net sich durch ein er­höh­tes Ar­muts­ri­si­ko des/ der Be­schäf­tig­ten aus, wel­ches zu­sätz­lich von der per­sön­li­chen Be­rufs­bio­gra­fie und dem per­sön­li­chen Haus­halts­kon­text ab­hän­gig ist. Die hier an­ge­spro­che­nen For­men aty­pi­scher Be­schäf­ti­gung kön­nen durch­aus ab­sicht­lich ge­wählt sein, weil sich bei­spiels­weise im kon­kre­ten Fall da­durch be­ruf­li­che und an­dere per­sön­li­che In­te­res­sen bes­ser kom­bi­nie­ren las­sen.

Wie wird der Indikator berechnet?

Die atypisch Beschäftigten werden aus den Jah­resergebnissen des Mikro­zen­sus be­rech­net.

Für die Berechnung der atypisch Beschäftigten werden alle abhängig Be­schäf­tig­ten er­mit­telt, auf deren Haupt­tätig­keit eines der fol­gen­den Kri­te­rien zu­trifft:

  • Befristung
  • Teilzeitbeschäftigung mit 20 oder weniger Stunden
  • Zeitarbeitsverhältnis
  • geringfügige Beschäftigung

Ergebnisse zur atypischen Beschäftigung beziehen sich auf Per­so­nen im Al­ter von 15 bis 64 Jah­ren, so­weit sie nicht in Bil­dung oder Aus­bil­dung sind. Für die Be­rech­nung wird die Be­völ­ke­rung nach fol­gen­den Kri­te­rien ab­ge­grenzt:

  • Personen am Hauptwohnsitz im Alter von 15 bis 64 Jahren
  • ohne Schüler(innen)/Student(innen)/Auszubildende
  • ohne Grundwehr- und Zivildienstleistende bzw. ohne Per­so­nen im freiwilligen Wehrdienst sowie in Frei­wil­li­gen­diens­ten

Diese Gruppe (die auch als Kernerwerbstätige bezeichnet wird) befin­det sich in einem Le­bens­ab­schnitt, in dem Er­werbs­ar­beit in deut­lich stär­ke­rem Maße als Schwer­punkt der Le­bens­ge­stal­tung ge­sehen wird, als bei­spiels­weise wäh­rend der Aus­bil­dung oder im Ru­he­stand. Sie gilt da­her, vor allem im Rah­men der Be­richt­er­stat­tung zur aty­pi­schen Be­schäf­ti­gung, als Be­zugs­größe für die Be­rech­nung von Quo­ten.

Wann wird der Indikator veröffentlicht?

Jahresergebnisse des Mikrozensus stehen rund drei Monate nach Ab­schluss eines Er­he­bungs­jah­res zur Ver­fü­gung. Die Ver­öf­fent­lichung der Er­geb­nisse zur aty­pi­schen Be­schäf­tigung er­folgt – nach Ab­schluss der Auf­be­rei­tung und der er­for­der­li­chen Ana­lys­en – je­weils im Som­mer des auf das Be­zugs­jahr fol­gen­den Jah­res.

Wie genau ist der Indikator?

Bei Stichprobenerhebungen wie dem Mikrozensus treten zwei Arten von Feh­lern auf: zu­falls­be­dingte und sys­te­ma­tische Feh­ler. Zu­falls­be­dingte Feh­ler sind Ab­wei­chun­gen, die dar­auf zu­rück­zu­füh­ren sind, dass nur eine Stich­pro­be von Per­so­nen be­fragt wurde, im Fall des Mi­kro­zen­sus ein Pro­zent der Be­völ­kerung. Als Schätz­wert für den zu­falls­be­ding­ten Stich­pro­ben­feh­ler dient der so ge­nannte Stan­dard­feh­ler, der aus den Ein­zel­da­ten der Stich­probe ge­schätzt wird. Für hoch­ge­rech­nete Jah­res­er­geb­nisse un­ter 5 000 Per­so­nen, das heißt für weni­ger als 50 Fälle in der Stich­probe, geht der ein­fache re­la­tive Stan­dard­feh­ler häu­fig über 15 % hinaus. Sol­che Er­geb­nisse haben nur noch einen ge­rin­gen Aus­sa­ge­wert und soll­ten des­halb für Ver­glei­che nicht mehr her­an­ge­zo­gen wer­den. Hoch­ge­rech­nete Be­set­zungs­zah­len unter 5 000 auf Jah­res­ebene wer­den daher nicht nach­ge­wie­sen und in Ver­öf­fent­li­chun­gen des Mi­kro­zen­sus durch einen Schräg­strich ("/") er­setzt.

Systematische Fehler sind nicht zufallsabhängige Ab­wei­chun­gen, die aus Feh­lern auf den ver­schie­de­nen Stu­fen der Sta­tis­tik­pro­duk­tion re­sul­tie­ren kön­nen (zum Bei­spiel bei der adä­qua­ten Kon­zep­tion der Er­he­bungs­in­stru­mente, beim In­ter­viewer­ver­hal­ten, durch feh­ler­hafte An­ga­ben oder Da­ten­er­fas­sungs­feh­ler).

Die Ergebnisse des Mikrozensus zur Erwerbs­be­tei­li­gung wei­chen teil­weise von denen an­de­rer ar­beits­markt­sta­tis­ti­scher Da­ten­quel­len ab. Für das Jahr 2013 weist der Mi­kro­zen­sus im Ver­gleich zur Er­werbs­tä­ti­gen­rech­nung (ETR) der Volks­wirt­schaft­li­chen Ge­samt­rech­nun­gen 6,2 % Er­werbs­tä­tige we­ni­ger aus. Grund der Ab­wei­chun­gen sind neben klei­ne­ren de­fi­ni­to­ri­schen Ab­wei­chun­gen ins­be­son­dere Un­ter­schie­de der ein­ge­setz­ten Me­tho­den und Ver­fah­ren. Nähe­re Verg­leichs­ana­ly­sen (zum Bei­spiel durch eine Nach­be­fra­gung) haben er­ge­ben, dass Ab­wei­chun­gen ins­be­son­dere bei klei­ne­ren und ge­ring­fü­gi­gen Tä­tig­kei­ten fest­zu­stel­len sind, de­ren Er­fas­sung in Haus­halts­be­fra­gun­gen wie dem Mi­kro­zen­sus pro­ble­ma­tisch ist. Die Un­ter­schie­de zwi­schen Mi­kro­zen­sus und Er­werbs­tä­ti­gen­rech­nung (ETR) soll­ten bei der In­ter­pre­ta­tion der An­ga­ben zu den Er­werbs­täti­gen be­rück­sich­tigt wer­den. Die Pro­ble­me bei der Er­fas­sung klei­ne­rer Tä­tig­kei­ten sind für die Zahl der aty­pisch Be­schäf­tig­ten in­so­fern weit­gehend ver­nach­läs­sig­bar, als nur Per­so­nen im Al­ter von 15 bis 64 Jah­ren be­trach­tet wer­den, die nicht in Bil­dung oder Aus­bil­dung sind.

Bei Vergleichen mit anderen Datenquellen, die Informatio­nen zur aty­pi­schen Be­schäf­ti­gung ent­hal­ten, muss be­rück­sich­tigt wer­den, dass der Mi­kro­zen­sus Be­zug auf die Per­so­nen in Be­schäf­ti­gung und nicht auf Be­schäf­tigungs­ver­hält­nisse nimmt, die Ne­ben­er­werbs­tä­tig­kei­ten hier nicht be­rück­sich­tigt wer­den und der un­ter­suchte Per­so­nen­krei­ses hin­sicht­lich Al­ter und Bil­dungs­be­tei­li­gung ein­ge­schränkt wurde.