Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die registrierten Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (Erwerbstätige + Arbeitslose) in Beziehung setzen.
Bei der Ermittlung der Arbeitslosenquote durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann der Kreis der Erwerbspersonen unterschiedlich abgegrenzt werden:
Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen:
Die zivilen Erwerbspersonen setzen sich aus den zivilen Erwerbstätigen und den registrierten Arbeitslosen zusammen. Die zivilen Erwerbstätigen ergeben sich aus der Summe der abhängigen zivilen Erwerbstätigen (analog der oben angegebenen Beschreibung) sowie der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen aus dem Mikrozensus.
Arbeitslosenquote, bezogen auf alle abhängigen zivilen Erwerbspersonen:
Die abhängigen zivilen Erwerbspersonen setzen sich aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen und den registrierten Arbeitslosen zusammen. Zu den abhängigen zivilen Erwerbstätigen zählen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich Auszubildende), die geringfügig Beschäftigten, die Beamtinnen und Beamten (ohne Soldatinnen und Soldaten), die Personen in Arbeitsgelegenheiten und die auspendelnden Grenzarbeitnehmerinnen und Grenzarbeitnehmer. Diese Art der Quotenberechnung hat in Deutschland die längere Tradition (seit 1950).
Die Bezugsgrößen sind zweckgebundene Berechnungsgrößen. Dabei wird auf verschiedene Statistiken (Arbeitslosenstatistik, Beschäftigungsstatistik, Förderstatistik, Personalstandsstatistik, Mikrozensus und Grenzgängerstatistik) zugegriffen. Die Zahl der Erwerbspersonen beziehungsweise die Bezugsgrößen für die Berechnung der Arbeitslosenquoten werden einmal jährlich aktualisiert. Dies geschieht üblicherweise ab Berichtsmonat Mai, Rückrechnungen werden nicht vorgenommen.