Arbeitsmarkt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Begriffe "abhängig Beschäftigte" und "abhängig Erwerbstätige" werden synonym verwendet.

Arbeitnehmer­innen und Arbeitnehmer üben ihre Haupttätigkeit auf vertraglicher Basis für eine Arbeitgeberin beziehungsweise einem Arbeitgeber in einem abhängigen Arbeitsverhältnis aus und erhalten hierfür eine Vergütung (Arbeitnehmer­entgelt: Lohn beziehungsweise Gehalt). Ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ist gegeben, wenn zwischen beiden ein förmlicher oder auch formloser Vertrag besteht, der normalerweise von beiden Parteien freiwillig abgeschlossen worden ist und demzufolge die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer für die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber gegen eine Geld- oder Sachvergütung arbeitet.

Im Einzelnen zählen hierzu:

  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte,
  • Personen in beruflicher Ausbildung einschließlich Praktikantinnen und Praktikanten sowie Volontärinnen und Volontäre,
  • geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte,
  • Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatin­nen und Soldaten,
  • Personen im freiwilligen Wehrdienst und Freiwilligendienst,
  • Personen in Beschäftigungsprogrammen (zum Beispiel von den Arbeitsagenturen geförderte Beschäftigungen),
  • Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter,
  • Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter,
  • Anteilseignerinnen und Anteilseigner von Kapitalgesellschaf­ten, wenn sie in diesen Gesellschaften arbeiten,
  • Führungskräfte und
  • Hauspersonal

Personen, die vorübergehend nicht arbeiten, gelten ebenfalls als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sofern sie formell mit ihrem Arbeitsplatz verbunden sind (Urlaub, Krankheit, Elternurlaub, Altersteilzeit in Freistellungsphase und so weiter).