Als Arbeiterinnen und Arbeiter gelten alle Lohnempfängerinnen und –empfänger, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode und der Qualifikation. Sie arbeiten überwiegend in gewerblichen und handwerklichen Berufen.
Es ist unerheblich, ob es sich um Facharbeiterinnen und Facharbeiter, Vorarbeiterinnen und Vorarbeiter oder um an beziehungsweise ungelernte Arbeiterinnen und Arbeiter handelt. Ebenfalls dazu zählen Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie Hausgehilfinnen und Haushaltsgehilfen.
Im Mikrozensus erfolgt die Zuordnung grundsätzlich über die "Stellung im Beruf" beziehungsweise die Vereinbarung im Arbeitsvertrag.