Arbeitsmarkt Arbeiterinnen und Arbeiter

Als Arbeiterinnen und Arbeiter gelten alle Lohnempfänger­innen und –empfänger, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohn­abrechnungs­periode und der Qualifikation. Sie arbeiten überwie­gend in gewerblichen und handwerklichen Berufen.

Es ist unerheblich, ob es sich um Facharbeiterinnen und Facharbeiter, Vorarbeiterinnen und Vorarbeiter oder um an­ beziehungsweise ungelernte Arbeiterinnen und Arbeiter handelt. Ebenfalls dazu zählen Heimarbeiter­innen und Heimarbeiter sowie Hausgehilf­innen und Haushalts­gehilfen.

Im Mikrozensus erfolgt die Zuordnung grundsätzlich über die "Stellung im Beruf" beziehungsweise die Vereinbarung im Arbeitsvertrag.