Auswirkungen der methodischen Neugestaltung, der Corona-Krise und der 2021 in Kraft getretenen EU-Verordnung auf die Ergebnisse des Mikrozensus 2021
Für den neu gestalteten Mikrozensus ab 2020 wurde ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung von technischen Problemen begleitet war. Einzelne technische Herausforderungen setzten sich noch im Erhebungsjahr 2021 fort. Diese führten gemeinsam mit den zum Teil fortdauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie zu Einschränkungen bei der Erhebungsdurchführung. Zusammengenommen waren die Effekte jedoch deutlich weniger stark als im Jahr 2020 – Auswertungseinschränkungen können ggf. in tiefen fachlichen oder regionalen Gliederungen dennoch auftreten.
Die durchschnittliche Ausfallquote für die Endergebnisse aus dem Mikrozensus 2021 liegt auf Bundesebene bei ca. 14 % (Erstergebnisse ca. 17 %). Dieser Wert ist deutlich niedriger als 2020 (ca. 38 %; Endergebnis ca. 35 %). Somit liegt eine Qualitätsverbesserung der Jahresergebnisse 2021 im Vergleich zu 2020 vor.
Auswirkungen auf den Themenbereich Arbeitsmarkt
Die Einführung neuer europäischer Verordnungen in der Integrierten Europäischen Sozialstatistik und der Arbeitskräfteerhebung im Jahr 2021 beeinflusst die Erfassung der Erwerbstätigkeit im Mikrozensus und in der darin integrierten EU-Arbeitskräfteerhebung. Die größten Auswirkungen haben in Deutschland die Vorgaben der EU-Durchführungsverordnung 2019/2240, die eine Inputharmonisierung zur Ermittlung des sogenannten ILO-Erwerbsstatus und somit eine für alle EU-Mitgliedstaaten verbindliche Vorgehensweise anstrebt. Dadurch werden die Leitfragen zum ILO-Erwerbsstatus geändert und die Herangehensweise neu zu gestaltet. Die veränderte Reihenfolge der Fragen und neue Antwortkategorien in einigen zentralen Fragen beeinflussen das Antwortverhalten der Befragten.
Insgesamt führen die Anpassungen zu Änderungen in den Ergebnissen, die im Berichtsjahr 2021 einen Zeitreihenbruch markieren. Dadurch ist deren Vergleichbarkeit zu den Vorjahren eingeschränkt.
In den Aufsätzen „Die Erfassung der Erwerbstätigkeit unter den neuen europäischen Rechtsgrundlagen ab 2021“ und „Erfassung der Erwerbstätigkeit ab 2021 in Mikrozensus und Arbeitskräfteerhebung. Auswirkungen auf die Ergebnisse.“ in Wirtschaft und Statistik, Ausgabe 3/2023, gibt es detaillierte Erläuterungen zu den Änderungen und, wo möglich, eine Quantifizierung der Effekte.
Analysen zur Datenqualität der atypischen Beschäftigung haben Unplausibilitäten aufgezeigt, so dass Imputationen notwendig waren. Es ist davon auszugehen, dass beim Mikrozensus 2020 die Frageformulierung zur Zeitarbeit in den eigenständig zu beantwortenden Befragungsformen (Online, Papier) ohne die erklärende Unterstützung der Interviewer/-innen häufig falsch verstanden wurde und durch etliche Befragte bejaht wurde, obwohl sie sich nicht in Zeitarbeit befanden. Daher wurde für Befragte, die 2020 und 2021 online oder über Papierfragebogen geantwortet hatten, mittels eines Korrekturverfahrens (Hot-Deck-Verfahren) die Angabe zur Beschäftigung in einem Zeitarbeitsverhältnis imputiert. Dabei wird für die imputierten Werte die Wahrscheinlichkeit, dass Zeitarbeit vorliegt, vom Antwortverhalten der Befragten in den anderen interviewergestützten Modes (persönlich, telefonisch) abgeleitet. Angaben zur Zeitarbeit wurden auch 2022 teilweise imputiert, da die Anpassung an eine verbesserte Fragestellung noch nicht für alle Erhebungsmodes abgeschlossen ist.