Erwerbstätigkeit Erwerbstätige

Erwerbstätige sind nach den Definitionen der internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) Personen im Alter von 15 Jahren und mehr, die mindestens eine Stunde gegen Entgelt ir­gend­einer berufliche Tätigkeit nach­gehen bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) oder selbst­ständig ein Gewerbe, einen freien Beruf, ein Hand­werk oder eine Landwirtschaft betreiben oder als mit­hel­fende Familienangehörige im Betrieb eines Fa­mi­lien­mit­glie­des mitarbeiten, ohne dafür Lohn oder Gehalt zu beziehen.

Einbezogen sind ferner Soldatinnen und Soldaten und Personen in Freiwilligendiensten. Als Erwerbstätige gelten auch Per­so­nen, die vorübergehend nicht arbeiten, sofern sie formell mit ihrem Arbeitsplatz verbunden sind (z.B. Urlauber, Kranke, Strei­ken­de, Aus­ge­sperr­te, Mutter­schafts- und Elternurlauber, Schlecht­wet­ter­geld­emp­fän­ger usw.). Die Bedeutung des Ertrages der Tätigkeit für den Le­bens­un­ter­halt ist hierbei irrelevant. Die ILO-Definition wird in verschiedenen Statistiken zur Erwerbstätigkeit verwendet.