Erwerbstätigkeit Abweichungen zwischen Erwerbstätigenrechnung und Mikrozensus bei der Zahl der Erwerbstätigen

Mit der Erwerbstätigenrechnung im Rahmen der Volkswirt­schaftlichen Ge­samt­rech­nun­gen (ETR) und dem Mi­kro­zen­sus (MZ) stehen in Deutschland zwei wichtige Statistiken zur Ermittlung der Zahl der Er­werbs­tätigen zur Ver­fü­gung. Die Ergeb­nisse von Mikrozensus und Er­werbs­tä­ti­gen­rech­nung weichen allerdings vonein­ander ab. Für das Jahr 2022 weist der Mikrozensus 2,9 Mill. Erwerbs­tätige weniger aus als die Erwerbs­tätigen­rechnung.

Die Abweichungen sind vor allem auf Unterschiede der in beiden Statistiken ein­ge­setz­ten Me­tho­den und Verfahren zu­rück­zu­füh­ren, basieren aber in Teilen auch auf nicht vollständig über­ein­stimmenden De­fi­ni­tio­nen. Eine Über­lei­tungs­ta­bel­le ver­an­schau­licht die Hintergründe der Abweichungen. Definitorisch weichen Mikrozensus und Er­werbs­tä­ti­gen­rech­nung vor allem bei der Abgrenzung von Erwerbstätigen ab, die ihre Tätigkeit unter­brochen haben. Me­tho­disch ist bedeutsam, dass die Er­werbs­tä­ti­gen­rech­nung zur Be­rechnung der Zahl der Erwerbs­tätigen etwa 60 erwerbs­statistische Daten­quellen heranzieht, während der Mikro­zen­sus als Haus­halts­be­fra­gung auf den Angaben der Befragten basiert. Vor diesem Hintergrund erklärt sich, dass Abwei­chun­gen vor allem im Bereich der marginalen Be­schäf­tigung zu finden sind. Erfahrungs­gemäß kann etwa die Er­fas­sung kleinerer (Ne­ben-)Jobs oder von Tätigkeiten im Graubereich zur Schwarzarbeit in Haus­halts­be­fra­gun­gen problematisch sein. In der Er­werbs­tä­ti­gen­rech­nung werden für sta­tis­tisch schwierig zu er­fas­sen­de Bereiche (z. B. im Bereich der häuslichen Dienste) Zu­schät­zun­gen vorgenommen.

Die Über­leitungs­tabelle beziffert die Ab­weichungen zwischen der Er­werbs­tä­ti­gen­rech­nung und dem Mi­kro­zen­sus. Aus­gehend vom Ergebnis der Erwerbs­tätigen­rechnung werden zunächst die durch de­fini­torische Unter­schiede be­ding­ten Ab­weichungen dar­gestellt. So verzeichnet die Erwerbstätigenrechnung bei­spiels­weise 493 000 Er­werbs­tä­ti­ge mehr als der Mi­kro­zen­sus, da sie Erwerbstätige vollständig erfasst, die ihre Tätig­keit unter­brochen hatten, während der Mikro­zen­sus Unter­brecher zählt, die eine Lohn­fort­zahlung erhalten oder deren Ab­wesen­heit kürzer als drei Monate dauert. Zusätzlich beinhaltet die Erwerbs­tätigen­rechnung auch erwerbs­tätige Personen in Gemein­schafts­unter­künften und unter 15-Jährige Erwerbstätige. Nach den de­fini­torischen Ab­weichungen werden die methodisch bedingten Ab­weichungen dargestellt. Hierzu werden - unter­gliedert nach der Stellung im Beruf - die Ab­weichungen des Mikro­zensus im Vergleich zu wichtigen Quellen der Er­werbs­tä­ti­gen­rech­nung sowie die im Rah­men der Er­werbs­tätigen­rech­nung vor­ge­nom­me­nen Zu­schätz­ungen aufgeführt. In einem letzten Schritt werden am Ende der Tabelle noch die Ab­wei­chungen zwischen dem Mi­kro­zensus und der integrierten EU-Ar­beits­kräf­te­er­he­bung dargestellt.

Weitere Informationen zu den Hintergründen der Ergebnis­ab­weichungen bis zum Jahr 2019 finden sich in den WiSta-Aufsätzen Körner/Marder-Puch, Heft 4/2015 und Körner/Puch, Heft 6/2009. Informationen zu Änderungen im Mikrozensus 2020 finden sich im WiSta-Aufsatz Hundenborn/Enderer, Heft 6/2019. Die neue Konzeption des Mikrozensus bringt weitere Ergebnis­unter­schiede zwischen den Ergebnissen der ETR und des Mikrozensus mit sich. Auswirkungen durch die geänderte Erfassung der Erwerbstätigen aufgrund der im Jahr 2021 in Kraft getretenen EU-Verordnung (EU) 2019/2240 werden in zwei WiSta-Aufsätzen von Marder-Puch, Heft 3/2023, erörtert.

Die Erwerbstätigen­rechnung wird mit Priorität zur Betrachtung der Erwerbs­tätigkeit im Kontext der ge­samt­wirt­schaft­li­chen und konjunk­turellen Entwick­lung verwendet, wäh­rend der Mi­kro­zen­sus mit der Vielzahl der zur Ver­fü­gung stehenden Merk­male ins­be­son­dere für die Betrachtung der Situation bei einzelnen Be­völ­ke­rungs­gruppen, für the­men­über­grei­fende Analysen und für internationale Vergleiche genutzt wird.

Überleitungstabelle von der Erwerbstätigenrechnung zum Mikrozensus (2022)
in 1 000Gegenstand der Nachweisung
1: Quelle: Beschäftigungsstatistik.
2: Ab 2017 werden im Mikrozensus keine Erwerbstätigen in Gemeinschafts­unterkünften mehr erfasst. Der Wert basiert auf einer Schätzung der im Mikrozensus enthaltenen Gemeinschafts­unterkünfte 2020 - 2022.
3: Quelle: Mikrozensus. Ab 2020 werden Mikrozensus und der Erwerbstätigen­rechnung abweichende Haus-halts-ab-grenzungen verwendet.
4: Quelle: Mikrozensus.
5: Quelle: Personalstandstatistik, BMVg, Bahn AG, Post, Telekom, Kirchen.
6: Quelle: Mikrozensus. Ab 2020 wird die Arbeitskräfte­erhebung als Substichprobe des Mikrozensus erhoben. Daraus ergeben sich unter­schied­liche hoch­ge­rechnete Ergebnisse.
Informationen zur Tabelle: Stand: Oktober 2023. Rundungsbedingte Differenzen in den Summen möglich.
45 458Erwerbstätigenrechnung - Erwerbstätige am Wohnort
- 286Definitiorische Ab­wei­chun­gen- 33Erwerbstätige im Alter unter 15 Jahren1
- 115Erwerbstätige in Gemeinschafts­unterkünften2
+ 183Erwerbstätige mit anderer Haushalts­abgrenzung3
- 333Personen mit Arbeitsverhältnis, die ihre Tätigkeit für mehr als drei Monate unter­brochen haben (Lohn­fort­zahlung unter 50%)4
+ 12Erwerbstätige in extraterritorialen Organisationen4
- 2 587Methodisch be­dingte Ab­weichungen- 1 584Saldo der Abweichungen zwischen den Haupt­quellen der ETR und dem MZ nach Stellung im Beruf- 309Voll sozial­ver­siche­rungs­pflich­tig Beschäftigte1
- 1 158Marginal Be­schäftigte1
+ 122Beamte und Sol­daten5
- 239Selbstständige und mit­hel­fen­de Familienangehörige4
- 1 003Saldo von Zu- und Abschlägen in der Er­werbs­tä­tigen­rechnung
42 585Mikrozensus - Erwerbstätige in Hauptwohnsitz­haushalten
- 218Differenz aufgrund Stichproben­unterschieden und Alters­abgrenzung6
42 367Arbeitskräfteerhebung - Erwerbstätige in Hauptwohnsitz­haushalten