Was beschreibt die Internationale Arbeitsorganisation (ILO)-Arbeitsmarktstatistik?
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO)-Arbeitsmarktstatistik des Statistischen Bundesamtes stellt monatlich Daten über die Entwicklung von Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit in Deutschland zur Verfügung. Regelmäßig veröffentlicht werden die absolute Zahl der Erwerbstätigen (Original- und saisonbereinigter Wert) aus der Erwerbstätigenrechnung. Außerdem werden Erwerbstätigen- sowie Erwerbslosenzahlen nach Alter, Ost/West und Geschlecht als Ursprungswerte und bereinigt um saisonale und irreguläre Einflüsse veröffentlicht.
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO)-Arbeitsmarktstatistik folgt dem Labour-Force-Konzept der International Labour Organization (ILO), das internationale Vergleiche von Arbeitsmärkten ermöglicht. Erwerbstätig im Sinne der Internationalen Arbeitsorganisations (ILO)-Definition ist jede Person im erwerbsfähigen Alter, die in einem einwöchigen Berichtszeitraum mindestens eine Stunde lang gegen Entgelt oder im Rahmen einer selbstständigen oder mithelfenden Tätigkeit gearbeitet hat. Auch wer sich in einem formalen Arbeitsverhältnis befindet, das er im Berichtszeitraum nur vorübergehend nicht ausgeübt hat, gilt als erwerbstätig.
Als erwerbslos gilt im Sinne der durch die Europäische Union (EU) konkretisierten Internationalen Arbeitsorganisations (ILO)-Abgrenzung jede Person im Alter von 15 bis 74 Jahren, die in diesem Zeitraum nicht erwerbstätig war, aber in den letzten vier Wochen vor der Befragung aktiv nach einer Tätigkeit gesucht hat. Auf den zeitlichen Umfang der gesuchten Tätigkeit kommt es nicht an. Eine neue Arbeit muss innerhalb von zwei Wochen aufgenommen werden können. Die Einschaltung einer Agentur für Arbeit oder eines kommunalen Trägers in die Suchbemühungen ist nicht erforderlich. Personen im erwerbsfähigen Alter, die weder erwerbstätig noch erwerbslos sind, gelten als Nichterwerbspersonen.
Die für internationale Vergleiche maßgebliche Abgrenzung der Erwerbslosigkeit nach Internationalen Arbeitsorganisations (ILO)-Kriterien unterscheidet sich von der Definition der Zahl der registrierten Arbeitslosen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), welche der Berichterstattung der Bundesagentur für Arbeit zu Grunde liegt. So fordert das Sozialgesetzbuch (SGB) eine Meldung bei einer Agentur für Arbeit oder einem kommunalen Träger sowie die Suche nach einer Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden, um als arbeitslos erfasst zu werden. Andererseits kann nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) trotz registrierter Arbeitslosigkeit eine Erwerbstätigkeit mit einem Umfang von unter 15 Stunden als Hinzuverdienstmöglichkeit ausgeübt werden.
Es sind somit in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)-Arbeitsmarktstatistik Erwerbslose enthalten, die die Bundesagentur für Arbeit nicht als arbeitslos zählt. Zum anderen gelten in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit auch Personen als arbeitslos, die nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)-Arbeitsmarktstatistik nicht erwerbslos sind.
Wie wird die Internationale Arbeitsorganisation (ILO)-Arbeitsmarktstatistik erhoben?
Die Zeitreihe der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)-Arbeitsmarktstatistik über Erwerbslosigkeit wurde zum Berichtsmonat März 2011 (alt: Ende 2007) auf die Arbeitskräfteerhebung umgestellt und wird seit März 2011 mit einer leicht modifizierten Berechnung der Erwerbslosenquote und geänderten Schätzung bereinigter Erwerbstätigen- und –losenzahlen veröffentlicht. Die Arbeitskräfteerhebung ist in Deutschland Teil des Mikrozensus, einer kontinuierlich durchgeführten computergestützten Haushaltsbefragung. Der Mikrozensus ist die größte Haushaltsbefragung in Europa und wird mit Auskunftspflicht durchgeführt. Er stellt eine Mehrzweckerhebung dar und wird neben der Bereitstellung von Strukturdaten im Rahmen der monatlichen Internationale Arbeitsorganisation (ILO)-Arbeitsmarktstatistik zusätzlich für die Ermittlung monatlicher Verlaufsdaten verwendet.
Die Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit werden im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) auf der Grundlage aller wichtigen erwerbsstatistischen Quellen, insbesondere der Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der Arbeitskräfteerhebung/Mikrozensus, der Personalstandstatistik und der kurz-, mittel- und langfristigen Statistik für Wirtschaftsbereiche ermittelt.
Wann werden die Ergebnisse der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)-Arbeitsmarktstatistik veröffentlicht?
Die monatlichen Daten über Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit nach dem Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)-Konzept werden in der Regel am letzten Werktag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats im Rahmen einer Pressemitteilung veröffentlicht. Die genauen Termine werden im Veröffentlichungskalender des Statistischen Bundesamtes publiziert.
Wie genau ist die Internationale Arbeitsorganisation (ILO)-Arbeitsmarktstatistik?
Kennzeichnend für die Methode der Arbeitskräfteerhebung ist, dass die Daten nicht wie bei den Arbeitslosenzahlen der Bundesagentur für Arbeit aus einer Vollauszählung eines amtlichen Registers, sondern aus einer zufällig gezogenen Stichprobe stammen. Dabei wird ausgehend vom Stichprobenergebnis auf das Ergebnis in der Bevölkerung geschlossen. Dieser Schluss ist letztlich eine auf einer Hochrechnung basierende Schätzung, die eine gewisse Unschärfe aufweist. Deren Umfang ist von vielerlei Faktoren abhängig, insbesondere jedoch vom Stichprobenumfang. Mit Hilfe mathematischer Methoden lässt sich die Höhe des sogenannten Standardfehlers berechnen. Er gibt an, in welcher Größenordnung mit einer angebbaren Wahrscheinlichkeit das "tatsächliche" Ergebnis vom Ergebnis der Stichprobe abweichen kann. Der Standardfehler für die Zahl der Erwerbslosen wird in den Veröffentlichungen zur Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)-Arbeitsmarktstatistik ausgewiesen. Alle veröffentlichten Quoten und Veränderungsraten weisen einen Standardfehler von deutlich unter 15 % auf und entsprechen somit dem im Statistischen Bundesamt geltenden Qualitätskriterium für Genauigkeit.