Erwerbstätigkeit Internationale Arbeitsorganisation (ILO)-Arbeits­markt­statistik

Was beschreibt die Inter­nationale Arbeits­organi­sation (ILO)-Arbeits­markt­statistik?

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO)-Arbeitsmarktstatistik des Sta­tisti­schen Bun­des­amtes stellt monatlich Daten über die Entwicklung von Er­werbs­tätig­keit und Er­werbs­losigkeit in Deutschland zur Verfügung. Regel­mäßig ver­öffent­licht werden die ab­so­lute Zahl der Er­werbs­täti­gen (Original- und saison­bereinigter Wert) aus der Er­werbs­tä­ti­gen­rech­nung. Außerdem werden Er­werbs­tätigen- sowie Erwerbs­losen­zah­len nach Alter, Ost/West und Ge­schlecht als Ur­sprungs­werte und bereinigt um sai­sonale und irre­guläre Einflüsse ver­öffent­licht.

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO)-Arbeitsmarktstatistik folgt dem La­bour-Force-Kon­zept der International Labour Or­ga­nization (ILO), das in­ter­natio­nale Ver­gleiche von Arbeits­märk­ten ermöglicht. Erwerbstätig im Sinne der In­ter­na­tio­na­len Ar­beits­or­ga­nisations (ILO)-Definition ist jede Per­son im er­werbs­fähigen Alter, die in einem ein­wöchi­gen Berichtszeitraum min­des­tens eine Stun­de lang gegen Ent­gelt oder im Rahmen einer selbst­stän­di­gen oder mit­hel­fen­den Tätig­keit gearbeitet hat. Auch wer sich in einem for­ma­len Arbeitsverhältnis be­fin­det, das er im Be­richts­zeit­raum nur vorübergehend nicht ausgeübt hat, gilt als er­werbs­tätig.

Als erwerbslos gilt im Sinne der durch die Europäische Union (EU) kon­kre­ti­sier­ten In­ter­na­tio­na­len Ar­beits­or­ga­ni­sa­tions (ILO)-Abgrenzung jede Person im Alter von 15 bis 74 Jahren, die in diesem Zeitraum nicht erwerbstätig war, aber in den letz­ten vier Wochen vor der Befragung aktiv nach einer Tätigkeit gesucht hat. Auf den zeit­li­chen Umfang der gesuchten Tätigkeit kommt es nicht an. Eine neue Arbeit muss innerhalb von zwei Wo­chen aufgenommen wer­den können. Die Ein­schal­tung einer Agentur für Arbeit oder eines kom­mu­na­len Trägers in die Such­be­mühungen ist nicht er­for­der­lich. Personen im erwerbsfähigen Alter, die weder erwerbstätig noch erwerbslos sind, gelten als Nicht­erwerbspersonen.

Die für internationale Vergleiche maßgebliche Abgrenzung der Er­werbs­lo­sig­keit nach In­ter­na­tio­na­len Ar­beits­or­ga­ni­sa­tions (ILO)-Kriterien unterscheidet sich von der De­fi­nition der Zahl der registrierten Arbeitslosen nach dem So­zial­ge­setz­buch (SGB), wel­che der Berichterstattung der Bundesagentur für Arbeit zu Grunde liegt. So fordert das So­zial­ge­setzbuch (SGB) eine Meldung bei einer Agen­tur für Arbeit oder einem kommunalen Trä­ger sowie die Suche nach einer Be­schäf­tigung von mindestens 15 Wochenstunden, um als ar­beits­los erfasst zu werden. An­de­rer­seits kann nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) trotz registrierter Ar­beits­losig­keit eine Er­werbs­tä­tig­keit mit einem Um­fang von unter 15 Stunden als Hin­zu­ver­dienst­mög­lich­keit ausgeübt werden.

Es sind somit in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)-Ar­beits­markt­sta­tistik Er­werbslose enthalten, die die Bun­des­agen­tur für Arbeit nicht als ar­beits­los zählt. Zum anderen gelten in der Statistik der Bundesagentur für Ar­beit auch Per­so­nen als ar­beits­los, die nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisa­tion (ILO)-Arbeits­markt­statistik nicht er­werbs­los sind.

Wie wird die Internationale Ar­beits­or­ga­ni­sa­tion (ILO)-Ar­beits­markt­statistik erhoben?

Die Zeitreihe der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)-Ar­beits­markt­sta­tis­tik über Er­werbs­lo­sig­keit wurde zum Be­richts­mo­nat März 2011 (alt: Ende 2007) auf die Ar­beits­kräf­te­er­he­bung um­ge­stellt und wird seit März 2011 mit einer leicht mo­di­fi­zier­ten Be­rech­nung der Er­werbs­lo­sen­quote und ge­än­der­ten Schätzung be­rei­nig­ter Er­werbs­tä­ti­gen- und –losenzahlen veröffentlicht. Die Arbeitskräfte­er­he­bung ist in Deutschland Teil des Mikrozensus, einer kon­tinuierlich durch­ge­führ­ten com­pu­ter­ge­stütz­ten Haus­halts­be­fra­gung. Der Mikrozensus ist die größte Haus­halts­be­fra­gung in Europa und wird mit Aus­kunfts­pflicht durchge­führt. Er stellt eine Mehr­zweck­er­he­bung dar und wird neben der Bereitstellung von Struk­tur­da­ten im Rahmen der mo­nat­li­chen In­ter­na­tio­nale Ar­beits­organisation (ILO)-Ar­beits­markt­statistik zusätzlich für die Er­mitt­lung mo­natlicher Ver­laufsdaten ver­wen­det.

Die Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit wer­den im Rahmen der Volks­wirt­schaft­li­chen Ge­samt­rech­nun­gen (VGR) auf der Grund­lage aller wichtigen er­werbs­sta­tis­tischen Quellen, insbesondere der Statistik der sozialversich­erungs­pflichtig Beschäftigten, der Ar­beits­kräf­te­er­hebung/Mikrozen­sus, der Perso­nal­stand­sta­tistik und der kurz-, mittel- und lang­fristigen Statistik für Wirt­schafts­be­rei­che er­mit­telt.

Wann werden die Ergebnisse der In­ter­na­tio­na­len Arbeits­organisation (ILO)-Arbeits­markt­statistik veröffentlicht?

Die monatlichen Daten über Erwerbstätigkeit und Erwerbslosigkeit nach dem In­ter­na­tio­nalen Ar­beits­or­gani­sa­tion (ILO)-Konzept werden in der Regel am letzten Werk­tag des auf den Be­richts­mo­nat folgenden Monats im Rah­men einer Pres­se­mit­tei­lung ver­öffentlicht. Die genauen Termine werden im Ver­öf­fent­li­chungs­ka­len­der des Sta­tisti­schen Bun­des­am­tes publiziert.

Wie genau ist die Internationale Ar­beits­or­ga­ni­sa­tion (ILO)-Ar­beits­markt­statistik?

Kennzeichnend für die Methode der Arbeitskräfteerhebung ist, dass die Da­ten nicht wie bei den Arbeitslosenzahlen der Bun­des­agen­tur für Ar­beit aus einer Voll­aus­zäh­lung eines amtlichen Registers, sondern aus einer zufällig ge­zo­ge­nen Stichprobe stammen. Dabei wird ausgehend vom Stich­pro­ben­er­geb­nis auf das Ergebnis in der Bevölkerung ge­schlos­sen. Dieser Schluss ist letztlich eine auf einer Hochrechnung basierende Schätzung, die eine ge­wis­se Un­schär­fe auf­weist. Deren Umfang ist von vielerlei Fakto­ren abhängig, ins­be­son­dere je­doch vom Stich­pro­ben­um­fang. Mit Hilfe mathematischer Methoden lässt sich die Höhe des sogenannten Stan­dard­feh­lers berechnen. Er gibt an, in welcher Grö­ßen­ordnung mit einer angebbaren Wahr­schein­lich­keit das "tatsächliche" Er­gebnis vom Er­geb­nis der Stichprobe abweichen kann. Der Standardfehler für die Zahl der Er­werbs­losen wird in den Ver­öf­fent­li­chun­gen zur Internationalen Ar­beits­or­ga­ni­sa­tion (ILO)-Ar­beits­markt­sta­tis­tik aus­ge­wie­sen. Alle veröffentlichten Quoten und Ver­ände­rungs­raten weisen einen Stan­dard­feh­ler von deutlich unter 15 % auf und entsprechen somit dem im Sta­tis­ti­schen Bundesamt geltenden Qualitätskriterium für Genauigkeit.