Gehaltsvergleich

Hier gelangen Sie direkt zum interaktiven Gehaltsrechner

Was verdient ein Koch bzw. eine Köchin? Wie viel kann ich als Pilotin bzw. als Pilot mit langjähriger Unternehmenszugehörigkeit verlangen? Ist mein Gehalt als Physiotherapeut bzw. Physiotherapeutin angemessen? Werde ich nach einem Umzug in ein anderes Bundesland mehr verdienen? Lohnt sich finanziell ein Studium für mich?

Egal, ob Sie neu in einen Beruf einsteigen möchten, ob eine Gehaltsverhandlung ansteht oder Sie Ihren Marktwert bestimmen wollen: Der vorliegende Gehaltsvergleich liefert Antworten auf diese Fragen und schätzt anhand amtlicher Daten und Ihrer Eingaben ein durchschnittliches Gehalt für verschiedene Berufsprofile innerhalb von Deutschland.

Dabei berücksichtigen wir Faktoren wie z. B. Branche, Alter, Ausbildung oder Bundesland. Selbstverständlich ist unser Gehaltsvergleich kostenlos und anonym.

  • Beruf: Eine Altenpflegerin bzw. ein Altenpfleger verdient anders als eine Bauingenieurin bzw. ein Bauingenieur.
  • Ausbildung: Mit dem Abschluss „Meister“ verdient ein Friseur bzw. eine Friseurin in der Regel mehr als mit einer Berufsausbildung.
  • Branche des Arbeitgebers: In den meisten Fällen verdient ein Bürokaufmann bzw. eine Bürokauffrau in der Pharmaindustrie mehr als im Einzelhandel.
  • Bundesland: Gehälter unterscheiden sich auch abhängig vom jeweiligen Bundesland. So liegt beispielsweise Hessen im Lohnniveau über und Mecklenburg-Vorpommern unter dem Durchschnitt.
  • Alter: Mit zunehmendem Alter steigt meist auch die Berufserfahrung, was eine wesentliche Rolle bei der Berechnung des Gehalts spielen kann.
  • Tarif: Durchschnittlich werden in Unternehmen mit Tarifbindung höhere Gehälter bezahlt.
  • Größe des Arbeitgebers: In vielen Fällen zahlen große Unternehmen oder Konzerne bessere Gehälter als kleine Betriebe mit wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
  • Befristung: Sind Sie dauerhaft im Unternehmen angestellt oder haben Sie einen befristeten Vertrag z. B. weil Sie projektbezogen eingesetzt werden?
  • Unternehmenszugehörigkeit: Wie lange sind Sie schon in diesem Unternehmen angestellt?

Verdienstunterschiede, Mindestlohn und der interaktive Gehaltsvergleich - der Podcast

In welcher Beziehung stehen Verdienststatistik und Mindestlohn? Und was hat unser Gehaltsrechner zu bieten? Unser Podcast mit Dr. Anja Überschaer, Expertin für Verdienste im Statistischen Bundesamt, und Stefan Körzell, DGB-Vorstandmitglied und Mitglied der Mindestlohnkommission.

Pressemitteilung

Erklärvideo zum interaktiven Gehaltsvergleich

Häufig gestellte Fragen

Ist die Nutzung des Gehaltsvergleichs kostenlos?

Die Nutzung ist selbstverständlich kostenlos. Das Statistische Bundesamt ist eine staatliche Einrichtung und nicht gewinnorientiert. Das Angebot ist ein Service und dient ausschließlich Ihrer Information.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein, wir speichern Ihre Daten nicht. Alle Eingaben sind anonym und werden von uns nicht ausgewertet. Es werden keine Daten an unsere Server übertragen.

Wie werden die Ergebnisse ermittelt?

Anhand vorhandener Verdienstdaten wird ermittelt, welche Merkmale den Verdienst einer Person beeinflussen und wie groß deren jeweiliger Einfluss ist. Basierend darauf lässt sich anschließend das durchschnittliche Gehalt für ein bestimmtes Profil schätzen. Um vergleichbare Ergebnisse zu gewährleisten, beziehen sich die geschätzten Durchschnittsverdienste nur auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Vollzeit arbeiten.

Wie verlässlich sind die Ergebnisse?

Bei den Ergebnissen handelt es sich um Schätzungen des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes für ein bestimmtes Profil. Wie bei jedem Durchschnittswert liegen die einzelnen Fälle in der Regel über oder unter diesem Wert. Der Verdienst einer einzelnen Person kann daher sowohl höher als auch niedriger als der Durchschnittswert sein.

Zudem können nicht alle Einflussfaktoren perfekt abgebildet werden. Beispielsweise wird erfasst, welchen Abschluss eine Person hat. Dies gibt aber keinen Aufschluss darüber, wie gut z. B. der Notendurchschnitt der Person ist. Dementsprechend kann es auch innerhalb einer Gruppe (z. B. Personen mit dem gleichen Abschluss) zu Unterschieden im Verdienst kommen.

Warum wird mein Abschluss nicht angezeigt?

Für eine übersichtlichere Darstellung zeigen wir nicht alle Abschlüsse. Wenn Sie einen anderen Abschluss haben, wählen Sie bitte den Abschluss aus, der am besten zu Ihrem passt.

Zu "Meister" gehören auch: Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss
Zu "Master" gehören auch: Diplom, Magister sowie Staatsexamen

Ich bin mir bei der Auswahl der Branche unsicher, gibt es dafür Beispiele?

Ja. In der nachfolgenden Tabelle zeigen wir beispielhaft, welchen Tätigkeiten Unternehmen in den jeweiligen Branchen nachgehen.

Hier können Sie die Branchen herunterladen.

Warum kann ich nicht angeben, dass ich Personalverantwortung habe?

Über den ausgewählten Beruf werden indirekt auch Informationen zur Führungs- und Leitungsfunktion bezogen.

Beispielsweise wird für eine Friseurmeisterin bzw. einen Friseurmeister eine Führungsfunktion angenommen, was bei einer Friseurin bzw. einem Friseur nicht der Fall ist.

Ebenso wird einer Laborleiterin Werkstofftechnik bzw. einem Laborleiter Werkstofftechnik eine Personalverantwortung zugeschrieben, einer Werkstofftechnikerin bzw. einem Werkstofftechniker jedoch nicht.

Wie fließt Berufserfahrung in die Berechnung ein?

In den Unternehmen findet keine systematische Erfassung der (idealerweise berufsrelevanten) Berufserfahrung statt. Diese Information liegt uns deshalb nicht vor und wird daher auch nicht im Gehaltsvergleich abgefragt.

Aber es erfolgt eine Approximation über das Alter, anhand dessen die potentielle Berufserfahrung berechnet wird. Zudem erfassen wir die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit.

Welche Anzahl an Wochenarbeitsstunden wird angenommen?

Die zugrundeliegenden Daten beziehen sich auf Personen, die Vollzeit arbeiten. Diese Personen arbeiten im Schnitt 39 Stunden pro Woche (vertraglich vereinbarte Arbeitszeit).

Handelt es sich bei den Angaben um Brutto- oder Nettowerte?

Es wird der monatliche Bruttolohn geschätzt.

Werden Zulagen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder 13. Monatsgehalt berücksichtigt?

Nein, bei allen Gehaltsangaben handelt es sich um den reinen monatlichen Bruttolohn, ohne Sonderzahlungen.

Für mich gilt Tarifbindung, kann ich den Gehaltsvergleich trotzdem benutzen?

Grundsätzlich ja. Da es sich bei den Ergebnissen um Schätzungen handelt, kann es allerdings zu Abweichungen von den tariflich festgelegten Verdiensten kommen. Informationen zu Tarifverdiensten finden Sie in unserer Tarifdatenbank.

Methodische Hinweise zum Gehaltsvergleich

Damit können Sie unsere Daten sachgerecht interpretieren und ihre Aussagekraft besser einschätzen.

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