Service Richtlinie „Förderung von wissenschaftlichen Abschlussarbeiten“

Zur Förderung von wissenschaftlichen Abschlussarbeiten an deutschen Hochschulen erstattet das Statistische Bundesamt Studierenden und Promovierenden die Kosten der Nutzung der Daten der Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (FDZ). Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Voraussetzungen und Regelungen.

  1. Studierende und Promovierende, die Daten über die FDZ genutzt und das „Ermäßigte Entgelt für Studierende“ oder das „Ermäßigte Entgelt für Promovierende“ der FDZ entrichtet haben, erhalten die für rabattfähige Leistungen an das FDZ entrichteten Entgelte, bei Abschluss des Studiums auf Antrag, im unter Punkt 6. bis 8. benannten Umfang, vom Statistischen Bundesamt erstattet.
  2. Studierende, die die ermäßigten Entgelte der FDZ beantragt haben, mussten den FDZ bei Antragstellung folgende Unterlagen vorlegen:

    - Immatrikulationsbescheinigung,

    - Bestätigung der Hochschule, dass die Daten im Rahmen einer Abschlussarbeit benötigt werden.
  3. Promovierende, die die ermäßigten Entgelte der FDZ beantragt haben, mussten den FDZ bei Antragstellung folgende Unterlagen vorlegen:

    - Formloser Antrag auf Inanspruchnahme des Rabattes,

    - Erklärung der Hochschule, dass der Doktorand/die Doktorandin betreut wird,
    - ausführliche Projektskizze,

    - Bestätigung der betreuenden Hochschule, dass sie die regulären Kosten nicht tragen kann.
  4. Zur Erstattung sind dem Statistischen Bundesamt darüber hinaus nachfolgende Unterlagen einzureichen:

    - Erstattungsantrag gemäß dem Vordruck ‚Förderung von wissenschaftlichen Abschlussarbeiten‘,

    - Kopie des FDZ-Datennutzungsvertrags, in dem der Antragsteller/die Antragstellerin als Datennutzer benannt ist,

    - Abschlusszeugnis, das das Thema der Abschlussarbeit benennt, welches im FDZ Datennutzungsvertrag benannt wurde,

    - ein Exemplar der Abschlussarbeit in elektronischer Form.
  5. Das Statistische Bundesamt schließt mit den Antragstellern/Antragstellerinnen über die Höhe des Erstattungsbetrags einen Vertrag. Vertragsbestandteil ist die Einräumung von einfachen Nutzungsrechten an den Ergebnissen der Abschlussarbeit durch das Statistische Bundesamt (insbesondere Veröffentlichung der wesentlichen Ergebnisse in einer der Publikationen des Statistischen Bundesamtes).
  6. FDZ-Entgelte bei Bachelor-, Master- bzw. Diplomarbeiten werden ausschließlich für die Nutzung von Off Site-Zugangswegen (max. 5 Scientific Use Files, Public Use Files) erstattet.
  7. FDZ-Entgelte bei Dissertationen werden auch für die On Site-Zugangswege (kontrollierte Datenfernverarbeitung, Gastwissenschaftsarbeitsplatz) erstattet. Dies für max. 3 Jahre, bei einer Höchstbezuschussung von 4.000.- Euro.
  8. Die Anträge werden nach Antragsdatum bearbeitet (first in, first out). Insgesamt ist eine Erstattung auf die Höhe, der für diese Maßnahmen verfügbaren jährlichen Haushaltsmittel beschränkt, darüberhinausgehende Erstattungsanträge können nicht bedient werden.
  9. Erstattungsanträge werden ab dem 1. Juni 2020 durch das Statistische Bundesamt entgegengenommen, hierbei sind Anträge für laufende Abschlussarbeiten, so der Abgabetermin nach dem 1. Juni 2020 liegt, zulässig.
  10. Anträge können bis 6 Monate nach Abschluss des Studiums ausschließlich online unter wissenschaftsfoerderung@destatis.de eingereicht werden.