Wir möchten Ihnen Hinweise an die Hand geben, mit denen Sie erkennen können, ob eine Aufforderung zur Datenlieferung auch tatsächlich von uns, dem Statistischen Bundesamt kommt:
- Eine Aufforderung zur verpflichtenden Datenmeldung (Heranziehungsbescheid) für die amtliche Statistik erhalten Sie von uns immer schriftlich auf dem Postweg.
- In den Schreiben wird die gesetzliche Grundlage für die jeweilige Statistik genannt. Sie finden diese Gesetzesgrundlage in verschiedenen Onlineportalen, wie bspw. https://www.gesetze-im-internet.de. Sollte im Schreiben eine gesetzliche Grundlage erwähnt werden, die Sie nicht auf einschlägigen Onlineportalen finden können, ist dies ein Indiz für die Fälschung des Schreibens.
- Achten Sie bei angegebenen Kontaktdaten auf folgende Hinweise:
- E-Mail-Adressen enden immer auf: ...@destatis.de
- Webseite: https://www.destatis.de
- Wir fordern Sie niemals auf, uns persönliche Daten per E-Mail zu schicken. Elektronische Datenmeldungen an uns erfolgen über unsere Online-Meldeverfahren wie IDEV oder eSTATISTIK.CORE , die strengen IT-Sicherheitsvorgaben unterliegen.
- Unsere Anschreiben verwenden unser offizielles Logo. Allerdings kann dieses über entsprechende Programme kopiert und unrechtmäßig verwendet werden, sodass dies kein absolut sicheres Indiz für die Echtheit des Schreibens ist.
- Wir drohen nicht direkt mit einem Bußgeld. Der Verweis auf ein Bußgeld erfolgt erst im Rahmen einer Mahnung.
- Alle Aufforderungen zur verpflichtenden Datenmeldung bzw. Heranziehungsbescheide sind mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Ihnen steht immer der dort aufgezeigte Verwaltungsrechtsweg offen.
- Wenn Sie dennoch unsicher sind, ob ein Schreiben von uns ist, erreichen Sie uns über unser Kontaktformular. Bitte wählen Sie darin das Schwerpunktthema „Daten melden“ und geben Sie immer die betreffende Statistik und Ihre Kenn- bzw. Identnummer an, die in dem Schreiben aufgeführt sind.