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Wichtiger Hinweis zu IDEV und zur Passwortsicherheit:
Das IDEV-System des Statistischen Bundesamtes ist voraussichtlich ab dem 25. November 2024 wieder für Datenmeldungen erreichbar. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Pressemitteilung.
Wir verweisen zudem auf die Hinweise des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zur Passwortsicherheit.
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Für die Datenübermittlung durch die auskunftspflichtigen Stellen nach § 6 Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) stehen die Übermittlungsinstrumente IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) und eSTATISTIK.core zur Verfügung. Die Wahl des jeweiligen Übermittlungsinstruments obliegt den auskunftspflichtigen Stellen.
Die Verwendung von IDEV wird auskunftspflichtigen Stellen mit wenig zu übermittelnden Daten empfohlen bzw. auskunftspflichtigen Stellen, die Fehlanzeige erstatten möchten. Auskunftspflichtige Stellen erhalten die IDEV-Zugangsdaten zusammen mit dem Heranziehungsbescheid für die Statistik automatisch per Post.
Die Nutzung von eSTATISTIK.core wird auskunftspflichtigen Stellen empfohlen, die größere Datenmengen an das Statistische Bundesamt übermitteln wollen. Für die Nutzung von eSTATISTIK.core müssen sich auskunftspflichtige Stellen vorab registrieren.
Das Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bietet Ihnen einen zentralen Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie die für den Meldevorgang erforderlichen Informationen.
Die erforderlichen Einzeldatensätze zu den Erhebungsmerkmalen (nach § 4 WoBerichtsG) sind von den auskunftspflichtigen Stellen innerhalb von 30 Arbeitstagen nach dem Stichtag an das Statistische Bundesamt zu übermitteln.
Eine Datenübermittlung von am 31. Januar untergebrachten wohnungslosen Personen kann demnach frühestens ab dem 01. Februar erfolgen.
Die Lieferfrist für die Datenmeldung durch die auskunftspflichtigen Stellen ist entsprechend der 14. März 2022 (Berlin: 15. März 2022).