Daten aus Verwaltungsregistern haben großes Potential für die amtliche Statistik. Durch Modernisierung, Aufbau und Verknüpfung einzelner Register können für Politik, Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger bedarfsgerechte und verlässliche Informationen bereitgestellt werden. Durch den Verzicht auf Befragungen zugunsten einer stärkeren Nutzung von Registerdaten sinkt die Belastung für bisher auskunftspflichtige Personen oder Unternehmen. Leitgedanke ist dabei das Once-Only-Prinzip – Daten, die bereits in der Verwaltung vorliegen, müssen nicht erneut erhoben werden.
In Zukunft sollen verlässliche Bevölkerungszahlen durch einen rein registerbasierten Zensus bereitgestellt werden. Dies spart langfristig Kosten und entlastet alle, die bisher im zehnjährigen Turnus Auskunft geben mussten. Bis 2031 soll dann schrittweise auf den sogenannten Registerzensus umgestellt werden. Nach diesem methodischen Umstieg werden auch Daten zu Gebäuden und Wohnungen, Haushalten und Familien sowie Arbeitsmarkt und Bildung weitgehend automatisiert aus vorhandenen Datenquellen gewonnen. Dadurch können Zensusergebnisse häufiger, aktueller und tiefer regional untergliedert bereitgestellt werden – und das in bewährt hoher Qualität und unter Einhaltung höchster Datenschutzstandards. Zugleich wird die amtliche Statistik dem zukünftigen Datenbedarf der Europäischen Kommission gerecht.
Bis es soweit ist, müssen bestehende Register modernisiert und gepflegt werden. Zum Teil müssen fehlende Register aufgebaut werden. In Deutschland gibt es zum Beispiel noch kein Verwaltungsregister mit Informationen zu allen Gebäuden und Wohnungen, das vielfältige Nutzungsmöglichkeiten bieten könnte (u.a. als Datengrundlage für qualifizierte Mietspiegel, für das Monitoring der Klimaschutzziele im Gebäudesektor oder für den Registerzensus).
Für den Aufbau von Registern wird stets eine gesetzliche Grundlage benötigt. Für das geplante Basisregister für Unternehmensstammdaten ist diese rechtliche Grundlage schon vorhanden. Im Basisregister werden beispielsweise Name, Anschrift und Wirtschaftszweig von Unternehmen nach hohen Datenschutzanforderungen gespeichert und dank einer Identifikationsnummer dem jeweiligen Unternehmen zugeordnet. Das entlastet Unternehmen spürbar, da Unternehmensdaten nur noch einmalig der Verwaltung nach dem Once-Only Prinzip mitgeteilt werden müssen.
In einem ersten Schritt zur modernen, digitalen Verwaltung hat das Statistische Bundesamt eine sogenannte "Verwaltungsdateninformationsplattform" (kurz: VIP) eingerichtet. Sie dient Politik und Verwaltung als Referenz über die Verfügbarkeit und Beschaffenheit von Verwaltungsdaten, sodass diese nicht erneut abgefragt werden müssen. Die VIP schafft außerdem mehr Transparenz darüber, welche Informationen von welcher Behörde gespeichert werden.
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