Hauptstadtkommunikation Europäische Datenräume und die Rollen der amtlichen Statistik

Europäische Datenräume sind ein Schlüsselelement der Europäischen Datenstrategie, die 2020 von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde. Das Ziel besteht darin einen Binnenmarkt für Daten zu schaffen und durch den sicheren und vertrauens­würdigen Austausch von Daten die globale Wettbewerbsfähigkeit und Datensouveränität Europas gewährleisten zu können. Der Austausch von Daten soll sowohl im öffentlichen als auch privaten Sektor gefördert werden und erfolgt nach gemeinsam vereinbarten Standards und Leitlinien.

Neben rechtlichen Grundlagen, die durch den Data Act und Data Governance Act geschaffen wurden, werden aktuell die technischen Rahmenbedingungen für das EU-Großprojekt etabliert. Derzeit sind 14 Europäische Datenräume (siehe Schaubild) in strategisch und wirtschaftlich wichtigen Bereichen geplant. Die Anzahl der Datenrauminitiativen steigt aber bereits kontinuierlich.

Eine wichtige Vorgabe der EU-Kommission im Hinblick auf den Datenaustausch ist die Interoperabilität der Daten innerhalb und zwischen den Datenräumen. Diese Komplexität des Vorhabens birgt viele Herausforderungen.

Auch im Europäischen Statistischen System (ESS) wird derzeit intensiv über die Rollen der amtlichen Statistik in den Europäischen Datenräumen diskutiert. Aufgrund von nationalen und europäischen Rechtsvorgaben besteht für die amtliche Statistik die Pflicht die Qualität der Statistiken kontinuierlich zu verbessern und über die traditionelle Statistikproduktion hinaus nach neuen Wegen zur Weiterentwicklung amtlicher Statistiken zu suchen, um beispielsweise die Aktualität der Statistiken zu optimieren oder die Belastung der Befragten zu reduzieren.

Potentiale und Herausforderungen für die amtliche Statistik

Europäische Datenräume und ähnliche Initiativen, wie Datenplattformen, können vielversprechende Potentiale für die amtliche Statistik bieten. Einerseits könnte die amtliche Statistik als Datenanbieter in Datenräumen auftreten oder als Datennutzer von dem vielfältigen Datenangebot profitieren. Durch die jahrelange Erfahrung im Management und der Verarbeitung von Daten kann die amtliche Statistik ihre Expertise im Bereich der Standardisierung und Interoperabilität von Daten einbringen.

Andererseits muss die amtliche Statistik die Vorgaben der statistischen Prinzipien und Qualitätsstandards einhalten, sodass die Quelle der Daten aus den Datenräumen geprüft und zusätzlich Metadaten mit Erläuterungen zur Verfügung stehen müssen. Auch die Monetarisierung der Daten in Datenräume könnte eine Herausforderung für die amtliche Statistik sein, denn je nach Entscheidung des Dateninhabers, die oftmals aus der Privatwirtschaft kommen, werden die Daten gegen Entgelt oder kostenlos im Datenraum bereitgestellt. Außerdem muss die Nachhaltigkeit der Datenquelle gewährleistet werden, um die Statistiken auch dauerhaft um die neuen Daten ergänzen zu können. Darüber hinaus müssen geeignete rechtliche Rahmenbedingungen für die amtliche Statistik bestehen. Positive Entwicklungen sind im Rahmen des Gesetzentwurfs zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) zu erkennen. Denn für die amtliche Statistik ist die Möglichkeit vorgesehen ausgewählte Gesundheitsdaten im Rahmen der Sekundärnutzung für statistische Zwecke wiederzuverwenden.

Das Statistische Bundesamt beobachtet die aktuellen Entwicklungen im Daten­ökosystem sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene und befasst sich mit den Auswirkungen auf die amtliche Statistik. Der Fokus lieg aktuell insbesondere auf den Themen Gesundheit, Mobilität und Green Deal aufgrund der Fortschritte dieser Datenräume. Darüber hinaus steht das Statistische Bundesamt bereits mit einigen Ministerien im Austausch, da diese bei der Etablierung von Europäischen Datenräumen eingebunden sind und auch auf nationaler Ebene die Einrichtung von Datenräumen fördern.

Weitere Informationen finden Sie im WISTA-Artikel zur Europäischen Datenstrategie.