Hauptstadtkommunikation Basisregister für Unternehmen: Bessere Datenqualität und weniger Bürokratieaufwand dank Once-Only Prinzip

Grundlegende Informationen über die Unternehmen in Deutschland, wie beispielsweise Name, Sitz und Wirtschaftszweig, liegen derzeit in rund 120 verschiedenen Registern vor. Diese Mehrfacherfassung von Daten führt zu einem erhöhten Aufwand an Pflege und Bürokratie für Unternehmen und Verwaltung. Zudem birgt dieses Vorgehen die Gefahr von Inkonsistenzen zwischen den einzelnen Datenbeständen.

Um für eine effiziente, digitale Verwaltung Mehrwerte zu generieren und die digitale Handlungsfähigkeit des Staates zu stärken, wurde das Statistische Bundesamt 2021 gesetzlich damit beauftragt, ein zentrales Register über Unternehmensbasisdaten für Deutschland aufzubauen. Ziel war die Konsolidierung der Unternehmensbasisdaten an einer zentralen Stelle sowie die Gewährleistung von deren Aktualität und Richtigkeit. Das Basisregister für Unternehmen wird dabei räumlich, organisatorisch und personell getrennt von den Bereichen, die Aufgaben der Bundesstatistik wahrnehmen, aufgebaut und betrieben.

Das Basisregister für Unternehmen speichert Stammdaten aus verschiedenen Quellregistern, sichert deren Qualität und vergibt eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer ("beWiNr"). Als solche fungiert die Wirtschafts-Identifikations­nummer nach § 139c der Abgabenordnung. Dadurch können aktuelle Stammdaten zu allen Unternehmen in Deutschland bereitgestellt werden, zum Beispiel für das Organisationskonto zum Onlinezugangsgesetz (OZG), die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundesamt für Justiz.

Durch das Zuweisen der beWiNr als registerübergreifendem, eineindeutigem Identifikator ermöglicht das Basisregister die Umsetzung des Once-Only Prinzips für Unternehmen. Mehrfachmeldungen an verschiedene Register können dadurch zukünftig entfallen. Dies entlastet einerseits Unternehmen und Verwaltung und steigert andererseits die Qualität der Registerdaten für die Verwaltung und die amtliche Statistik. Das Statistische Bundesamt leistet mit dem Basisregister für Unternehmen einen wichtigen Beitrag zum Bürokratierückbau sowie zu einer modernen, digitalen und vernetzten Registerlandschaft.

Zurzeit wird das Basisregister nacheinander mit den Daten aus den Quellregistern befüllt. Da alle Daten aus vorhandenen Registern gewonnen werden, müssen die Unternehmen selbst nicht tätig werden. Der Livegang des Basisregisters ist für das dritte Quartal 2025 vorgesehen. Perspektivisch sollen der Funktionsumfang sowie der Kreis der Nutzerinnen und Nutzer erweitert werden, etwa durch die Anbindung weiterer unternehmensbezogener Register in Deutschland. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Unternehmensbasis­registergesetzes (UBRegG) werden die darin beschriebenen Maßnahmen evaluiert und Vorschläge zur weiteren Optimierung erarbeitet.

Weitere Informationen stehen auf der Webseite zum Basisregister für Unternehmen zur Verfügung.