Am 28. Oktober 2024 luden die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, Dr. Ruth Brand sowie die Präsidenten der Statistischen Landesämter Bayern und Thüringen, Dr. Gößl und Dr. Poppenhäger zu einem Symposium über das Bundesstatistikgesetz (BStatG) ein. Über 90 Personen folgten der Einladung zu der Tagung, die in der Landesvertretung Thüringen stattfand und vom Hauptstadtbüro des Statistischen Bundesamtes organisiert wurde.
Frau Dr. Brand, Herr Dr. Gößl und Herr Dr. Poppenhäger betonten zu Beginn des Symposiums die Notwendigkeit einer Gesetzesreform. Sie unterstrichen, dass verfassungskonforme Verbesserungen insbesondere in Bezug auf die Verknüpfung von Daten (§ 13 BStatG) und den Zugang der Wissenschaft zu Daten (§ 16 BStatG) erzielt werden müssen. Dies würde auch der Forschung mehr Spielraum geben.
Im ersten Key Note Vortrag ging Dr. Thomas Kienle darauf ein, welche Grenzen und welche Möglichkeiten sich aus den nationalen und europäischen Datenschutzbestimmungen für eine Reform der Statistikgesetzgebung ergeben. Der Gesetzgeber habe, so Dr. Kienle, einen erheblichen Regelungsspielraum, der durch das datenschutzrechtliche Statistikprivileg noch erweitert werde.
Der zweite Key Note Vortrag von Prof. Dr. Jürgen Kühling war im Ergebnis ähnlich optimistisch, was die Rahmenbedingungen für eine Reform des Bundesstatistikgesetzes betrifft. So gäbe es verfassungs- und datenschutzkonforme Möglichkeiten für eine stärkere Verknüpfung von Daten, einen besseren Datenzugang für die Wissenschaft und für eine Flexibilisierung der Statistikgesetzgebung (weniger strenge Vorgaben, mehr Orientierung am Output).
Bei der abschließenden Podiumsdiskussion hob Prof. Dr. Kerstin Schneider (RatSWD) die hohe Bedeutung hervor, die ein besserer Datenzugang für die Forschung habe. Beim Zugang zu Forschungsdaten hinke Deutschland im internationalen Vergleich hinterher. Somit fehle in vielen Fällen eine verlässliche Grundlage für politische Entscheidungen. Das angekündigte Forschungsdatengesetz (FDG) sowie Reformen des Bundesstatistikgesetzes seien eine wichtige Chance, zu anderen europäischen Ländern aufzuschließen. Die hierfür notwendigen Kosten würden sich schnell amortisieren.
Frau Dr. Brand, Herr Dr. Gößl und Herr Dr. Poppenhäger zeigten sich für Reformen offen. Noch in dieser Legislaturperiode seien Verbesserungen bei der Datenverknüpfbarkeit und beim Zugang der Forschung wünschenswert, so Herr Dr. Poppenhäger. In der nächsten Legislaturperiode könne man dann auch weitere Reformschritte angehen.
Aus dem Publikum gab es zahlreiche Fragen – unter anderem zum Zugang der Kommunen zu Daten oder zur Frage der Finanzierung eines besseren Datenzugangs für die Wissenschaft. Dr. Walter Radermacher, früherer Präsident des Statistischen Bundesamtes, ehemaliger Generaldirektor Eurostat und Leiter einer vom Satistischen Bundesamt eingesetzten Kommission Zukunft Statistik, regte an – ähnlich wie in anderen Ländern – die Gesellschaft stärker bei der Diskussion über das statistische Programm einzubeziehen. So sei beispielsweise im Vereinigten Königreich Anfang 2025 eine UK Statistics Assembly geplant.
Nachfolgend finden Sie das Programm und die Präsentationsfolien zur Veranstaltung:
- Programm
- Präsentationen
- Dr. Ruth Brand, Reform des bundesstatistischen Rechtsrahmens für den Erhalt der demokratischen Garantenstellung statistischer Daten
- Dr. Thomas Kienle, Überlegungen für eine Novellierung des BStatG - Grenzen und Möglichkeiten des Datenschutzes
- Prof. Dr. Jürgen Kühling, Verfassungs- und datenschutzrechtliche Potentiale eines novellierten BStatG
Bleiben Sie mit uns zu inhaltlichen Fragen zum Bundesstatistikgesetz im Austausch:
Hauptstadtkommunikation
Hauptstadtbüro des Statistischen Bundesamtes
Friedrichstraße 50
10117 Berlin
hauptstadt-kommunikation@destatis.de