Pressemitteilung Nr. 226 vom 1. Juli 2016
WIESBADEN – Für fast jede fünfte Person (19 %), die im Jahr 2015 eine Beratung in einer der 1 400 deutschen Schuldnerberatungsstellen begonnen hatte, war der Verlust des Arbeitsplatzes der Hauptauslöser für die Überschuldungssituation. „Es fällt auf, dass in der Regel unplanbare und gravierende Änderungen der Lebensumstände als Hauptauslöser genannt werden, die außerhalb der unmittelbaren Kontrolle der Überschuldeten liegen“, sagte Dieter Sarreither, Präsident des Statistischen Bundesamtes, heute in Berlin im Rahmen einer Pressekonferenz zu den Ergebnissen der Überschuldungsstatistik 2015. Bei 15 % der Fälle führten gesundheitliche Probleme zu finanziellen Schwierigkeiten. Weitere 14 % der Schuldnerberatungen waren aufgrund der finanziellen Folgen einer Trennung beziehungsweise Scheidung oder des Todes des Partners / der Partnerin nötig.
Überschuldung durch unangemessenes Konsumverhalten („unwirtschaftliche Haushaltsführung“) wurde hingegen lediglich in 11 % aller Fälle als Hauptgrund festgestellt. Bei 7 % der beratenen Personen hatte die auf lange Sicht unzureichende Einkommenssituation trotz einer wirtschaftlichen Haushaltsführung zu den finanziellen Problemen geführt („längerfristiges Niedrigeinkommen“).
Unter allen Personen, die 2015 von Schuldnerberatungsstellen betreut wurden, stellten alleinlebende Männer mit 30 % die größte Gruppe. Im Vergleich zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung (18 %) waren sie stark überrepräsentiert. Ebenfalls überproportional häufig in Beratung waren alleinerziehende Frauen. Sie machten 14 % der beratenen Personen aus, bei einem Bevölkerungsanteil von nur 6 %. Paare ohne Kinder waren mit 13 % hingegen vergleichsweise selten überschuldet, ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung lag etwa doppelt so hoch (28 %).
Methodischer Hinweis:
Die Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2015 beruhen auf Angaben von 410 der insgesamt rund 1 400 Schuldnerberatungsstellen in Deutschland. Sie stellten anonymisierte Daten von rund 103 000 beratenen Personen mit deren Einverständnis bereit. Die Teilnahme an dieser Statistik ist sowohl für die Beratungsstellen als auch für die Ratsuchenden freiwillig. Die gemeldeten Daten werden anschließend auf die Grundgesamtheit der durch Schuldnerberatungsstellen beratenen Personen hochgerechnet.
Weiterführende Informationen zur Überschuldungsstatistik finden sich im Beitrag „Erstmals hochgerechnete Ergebnisse der Überschuldungsstatistik“ der Zeitschrift Wirtschaft und Statistik (Ausgabe 2/2016).
Zur Übersichtsseite der Pressekonferenz