Zahl der Woche Nr. 39 vom 26. September 2017
WIESBADEN – Der Konsum von Genussmitteln hat den Kassen von Bund und Ländern im Jahr 2016 Steuereinnahmen in Höhe von insgesamt 18,4 Milliarden Euro eingebracht. Damit lagen die Einnahmen aus Genussmittelsteuern um 3,9 % niedriger als im Vorjahr. Im langjährigen Vergleich werden aber relativ konstante Einnahmen aus diesen Steuern erzielt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatte es bereits im Jahr 2002 Einnahmen in Höhe von 18,3 Milliarden Euro gegeben.
Auf die Tabaksteuer geht der mit Abstand höchste Anteil an der Genussmittelsteuer zurück, der seit Jahren bei circa 75 % liegt. Im Jahr 2016 wurden über die Tabaksteuer 14,2 Milliarden Euro eingenommen. Weitere 4,2 Milliarden Euro konnten im Jahr 2016 mit anderen Genussmittelsteuern eingenommen werden: Im Einzelnen wurden aus der Branntweinsteuer 2,1 Milliarden Euro, der Kaffeesteuer 1,0 Milliarden Euro, der Biersteuer 0,7 Milliarden Euro und der Steuer auf Schaumwein beziehungsweise Zwischenerzeugnisse (wie zum Beispiel Sherry) 0,4 Milliarden Euro vereinnahmt. Nur sehr geringe Einnahmen von 1,3 Millionen Euro erbrachte dagegen die Alkopopsteuer, die Mischungen aus Softdrinks und Alkohol besteuert.
Das Biersteueraufkommen steht den Bundesländern zu. Alle anderen Steuereinnahmen aus Genussmitteln fließen in die Bundeskasse.