Presse Investitionen des Baugewerbes im Jahr 2020 um 3,4 % gestiegen

Investitionen in Sachanlagen übersteigen erstmals 5 Milliarden Euro

Pressemitteilung Nr. 591 vom 21. Dezember 2021

WIESBADEN – Die Bauunternehmen in Deutschland mit 20 und mehr Beschäftigten haben im Jahr 2020 knapp 5,2 Milliarden Euro in Sachanlagen investiert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 170 Millionen Euro mehr als im Vorjahr (+3,4 %). Damit überstieg das Investitionsvolumen erstmals die Grenze von 5 Milliarden Euro.

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Die Investitionen in Sachanlagen (zum Beispiel Baumaschinen, Geräte und Gebäude) haben sich im Vorjahresvergleich in nahezu allen Wirtschaftszweigen des Baugewerbes erhöht. Die stärksten prozentualen Zuwächse gab es in den Wirtschaftszweigen „Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten“ mit +9,4 % auf 249 Millionen Euro, „Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten“ mit +6,1 % auf 801 Millionen Euro und „Leitungstiefbau und Kläranlagenbau“ mit +5,9 % auf 568 Millionen Euro. Rückläufig waren die Investitionen in Sachanlagen im Vergleich zu 2019 im Wirtschaftszweig „Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken“ mit -2,2 % auf 884 Millionen Euro.

Investitionen im Baugewerbe 2020 1
Nr.2WirtschaftszweigInvestitionen
in Sachanlagen
in Millionen Euro
Veränderung
gegenüber
dem Vorjahr
20202019in %
1: Rechtliche Einheiten mit 20 und mehr Beschäftigten.
2: Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
FBaugewerbe ohne Erschließung von Grundstücken, Bauträgern5 1704 9993,4
davon:
41.2Bau von Gebäuden1 0331 0191,4
42.1Bau von Straßen und Bahnverkehrstrecken884904-2,2
42.2Leitungstiefbau und Kläranlagenbau5685375,9
42.9Sonstiger Tiefbau4183975,3
43.1
Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten2492289,4
43.2Bauinstallation9238814,8
43.3Sonstiger Ausbau2932794,9
43.9Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten8017556,1

Basisdaten können über die Tabellen Strukturerhebungen im Bereich Baugewerbe 442 in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Methodischer Hinweis:
Unternehmen werden hier definiert als kleinste rechtlich selbstständige Einheiten, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen Bücher führen. Das Baugewerbe wird hier ohne die Erschließung von Grundstücken und ohne Bauträger ausgewiesen.

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