Presse 43 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2020 in den Branchen der kritischen Infrastruktur

17,9 Millionen Menschen in für das Gemeinwesen wichtigen Bereichen tätig

Pressemitteilung Nr. 412 vom 2. September 2021

WIESBADEN – Durch die Corona-Pandemie rückte die sogenannte kritische Infrastruktur in den Fokus. Laut Bundesregierung sind das Bereiche mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen, bei deren Beeinträchtigung oder Ausfall nachhaltige Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen einträten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand erster Ergebnisse des Mikrozensus 2020 mitteilt, arbeiteten im Jahr 2020 rund 17,9 Millionen Menschen oder 43 % der erwerbstätigen Personen ab 15 Jahren in Branchen, in denen kritische Infrastrukturen beheimatet sind. Die größte Gruppe bildeten die 5,6 Millionen Erwerbstätigen im Sektor Gesundheit, gefolgt von 3,4 Millionen Erwerbstätigen im Sektor Staat und Verwaltung sowie 2,9 Millionen im Sektor Ernährung.

Hoher Frauenanteil und hohe Teilzeitquote in den Branchen der kritischen Infrastruktur

Mit rund 9,3 Millionen Frauen war im Jahr 2020 gut jede zweite erwerbstätige Person (52 %) in den Branchen der kritischen Infrastruktur weiblich. In den anderen Wirtschaftsbereichen betrug der Frauenanteil lediglich 43 %. Die familiäre Situation der Erwerbstätigen in den Branchen der kritischen Infrastruktur ist dabei vergleichbar mit derjenigen in den anderen Wirtschaftsbereichen: Jeweils etwa ein Drittel der Erwerbstätigen lebte in einem Haushalt mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Die vergleichsweise hohe Frauenquote in den Branchen der kritischen Infrastruktur ist vor allem auf den Sektor Gesundheit zurückzuführen: Hier waren mit 4,1 Millionen fast drei Viertel (73 %) der Erwerbstätigen weiblich.

Der höhere Frauenanteil in den Branchen der kritischen Infrastruktur trägt zum leicht höheren Anteil Teilzeitbeschäftigter in diesem Bereich (31 %) bei, da Frauen öfter als Männer familiäre Verpflichtungen und Arbeit miteinander vereinbaren müssen. In den anderen Wirtschaftsbereichen waren nur 28 % der Erwerbstätigen teilzeitbeschäftigt. 25 % aller Erwerbstätigen in den Branchen der kritischen Infrastruktur waren teilzeitbeschäftigte Frauen und 6 % waren teilzeitbeschäftigte Männer (andere Wirtschaftsbereiche: 21 % Frauen, 7 % Männer). Trotzdem arbeiteten Männer und Frauen in diesen Branchen pro Woche etwas länger als in den anderen Bereichen. So arbeiteten Männer in den Branchen der kritischen Infrastruktur normalerweise 39 Stunden und in den restlichen Bereichen 38 Stunden pro Woche. Die Wochenarbeitszeit von Frauen lag in den Branchen der kritischen Infrastruktur bei 31 Stunden und in den sonstigen Bereichen bei 30 Stunden.

Drei Viertel der Erwerbstätigen in den Branchen der kritischen Infrastruktur sind „Fachkraft“ oder „Spezialist/-in“

Berufe und Tätigkeiten in den Branchen der kritischen Infrastruktur verlangen eher eine hohe Qualifikation zur „Fachkraft“ oder „Spezialist/-in“, als dies in den anderen Wirtschaftsbereichen der Fall ist. Um diese Qualifikationsniveaus zu erreichen, ist neben informellen Faktoren wie entsprechender Berufserfahrung entweder eine klassische Berufsausbildung, ein Meister-/Technikerabschluss oder ein Bachelorstudium erforderlich. Im Jahr 2020 waren in den Wirtschaftsbereichen der kritischen Infrastruktur drei Viertel (75 %) der Erwerbstätigen Fachkräfte oder Spezialistinnen und Spezialisten. In den anderen Wirtschaftsbereichen lag der Anteil nur bei zwei Drittel (67 %). Anders ist das Verhältnis bei hochkomplexen Tätigkeiten, die in jedem Fall ein Studium verlangen: So ging nur gut ein Sechstel (17 %) der Erwerbstätigen in den Branchen der kritischen Infrastruktur hochkomplexen Tätigkeiten nach, während der Anteil in den anderen Wirtschaftsbereichen bei knapp einem Viertel (23 %) lag.

Weitere Informationen:

Bei den Angaben handelt es sich um erste Ergebnisse des Mikrozensus 2020. Weitere Ergebnisse werden je nach Aufbereitungsstand der Mikrozensus-Daten in den kommenden Monaten im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. 

Methodische Hinweise:

Bereits vor der Corona-Pandemie definierte die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern den Begriff der „kritischen Infrastrukturen“ als Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen einträten.

Zur statistischen Abgrenzung der kritischen Infrastruktur bietet die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) einen geeigneten Ansatzpunkt. In Anlehnung an diesen von der Bundesagentur für Arbeit verwendeten Ansatz umfassen die Branchen der kritischen Infrastruktur die zehn als Sektoren bezeichneten Teilbereiche Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport, Verkehr  und Logistik, Gesundheit, Wasser und Entsorgung, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen, Staat und Verwaltung, Medien sowie Reparatur und Instandhaltung der kritischen Infrastruktur. Diesen Sektoren werden die einzelnen Wirtschaftsbereichsebenen nach WZ 2008 zugeordnet. Dabei ist zu beachten, dass unter Umständen nicht alle wirtschaftlichen Tätigkeiten auf den einzelnen Gliederungsebenen zur kritischen Infrastruktur zählen. Außerdem kann es vorkommen, dass die Gliederungstiefe in der WZ 2008 nicht ausreicht, um einzelne Branchen eindeutig einem Sektor zuzuordnen. Dies kann zu einer Überzeichnung in einzelnen Teilbereichen führen. Das heißt, es können Bereiche und damit Erwerbstätige einem Sektor zugerechnet werden, die nicht zu den kritischen Infrastrukturen beziehungsweise zum jeweiligen Sektor zählen.

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Als Erwerbstätige gelten im Mikrozensus alle Personen im Alter ab 15 Jahren, die im Berichtszeitraum mindestens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben. Sie können dabei zum Beispiel in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer/-innen einschließlich Soldatinnen und Soldaten), selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben, einen freien Beruf ausüben oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Familienmitglieds mitarbeiten, ohne dafür Lohn und Gehalt zu beziehen. Dabei gelten auch Personen als erwerbstätig, die vorübergehend nicht arbeiten, sofern sie formell mit ihrem Arbeitsplatz verbunden sind (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit). Weitere Definitionen zu den hier verwendeten Begriffen bietet ein Glossar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Hinweise zur Mikrozensus-Erhebung 2020:

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Für den neu gestalteten Mikrozensus wurde ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung die Erhebungsdurchführung einschränkte. Verschärft wurde diese Situation durch die Corona-Pandemie, die die bisher überwiegend persönlich vor Ort durchgeführten Befragungen nahezu unmöglich machte. Die Qualität der Jahresergebnisse aus dem Mikrozensus 2020 ist auf Bundesebene im Allgemeinen trotz der genannten Schwierigkeiten gewährleistet. Allerdings ist die gewohnte fachliche und regionale Auswertungstiefe nicht erreichbar.

Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden ab dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Allerdings basieren die Endergebnisse im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können die Endergebnisse von den Erstergebnissen abweichen.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen beim Mikrozensus ab dem Jahr 2020 sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus 2020 sind auf einer eigens eingerichteten Themenseite verfügbar. 

komplexe Spezialistentätigkeiten

Erwerbstätige in den Branchen der kritischen Infrastruktur 2020
Erwerbstätige
nach
Merkmalen
Erwerbstätige
in allen Wirt-
schaftszwei-
gen
insgesamt
Erwerbstätige in den Branchen der kritischen InfrastrukturErwerbstätige
in allen
anderen
Wirtschafts-
zweigen
zusammen 5
zusammendarunter in den Sektoren 1
Staat und Verwaltung 2Gesundheit 3Ernährung 4
1 000%1 000%1 000%1 000%1 000%1 000%
Insgesamt41 59410017 9281003 3711005 6111002 89610023 666100
Geschlecht
männlich22 15153,38 55347,71 58947,21 49626,71 34346,413 59857,5
weiblich19 44346,79 37552,31 78252,94 11573,31 55353,610 06842,5
Voll-/Teilzeit nach Geschlecht 6
Vollzeittätigkeit: insgesamt29 36070,612 30968,72 54675,53 25057,91 73059,717 05172,1
Männer19 42046,77 47441,71 48244,01 21721,71 09537,811 94650,5
Frauen9 94123,94 83627,01 06431,62 03336,2 63521,95 10521,6
Teilzeittätigkeit: insgesamt12 23429,45 61931,3 82624,52 36142,11 16740,36 61528,0
Männer2 7326,61 0806,0 1083,2 2795,0 2498,61 6527,0
Frauen9 50222,94 53925,3 71821,32 08237,1 91831,74 96321,0
Anforderungsniveau der Tätigkeit 7
Helfer- und Anlerntätigkeiten 83 9489,51 5468,6 942,8 63311,3 38213,22 40210,2
fachlich ausgerichtete Tätigkeiten22 69454,610 54258,81 85555,03 36960,02 09072,212 15251,4
komplexe Spezialistentätigkeiten6 62915,92 87916,1 78223,2 65011,6 2237,73 75015,8
hoch komplexe Tätigkeiten8 32320,02 96116,5 64019,0 95917,1 2017,05 36222,7
Kind im Haushalt 
mind. 1 Kind unter 3 Jahren3 0387,31 2797,1 2537,5 3836,8 1936,71 7597,4
mind. 1 Kind unter 6 Jahren5 39513,02 31012,9 43713,0 71312,7 35312,23 08413,0
mind. 1 Kind unter 15 Jahren11 26727,14 85927,1 90126,71 55427,7 76526,46 40827,1
mind. 1 Kind unter 18 Jahren13 48132,45 83932,61 07932,01 86733,3 94732,77 64232,3
kein Kind unter 18 Jahren28 11367,612 08967,42 29268,03 74466,71 94967,316 02467,7

 

WochenarbeitszeitenErwerbstätige
in allen
Wirtschafts-
zweigen
insgesamt
Erwerbstätige in den Branchen der kritischen InfrastrukturErwerbstätige
in allen
anderen
Wirtschafts-
zweigen
zusammen 5
zusammendarunter in den Sektoren 1
Staat und Verwaltung 2Gesundheit 3Ernährung 4
Wochenarbeitszeit in Stunden
Mill.pro PersonMill.pro PersonMill.pro PersonMill.pro PersonMill.pro PersonMill.pro Person
1: Zusammensetzung der Sektoren der Kritischen Infrastruktur nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008 (WZ 2008): https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Gueter-Wirtschaftsklassifikationen/klassifikation-wz-2008.html
2: WZ 2008 Code O.
3: WZ 2008 Code 20.2, 21, 32.5, 46.4, 47.7, 86.1, 86.2, 87, 88.1.
4: WZ 2008 Code 01.1, 01.2, 01.4, 01.5, 01.6, 03, 10, 46.2,  46.3, 46.9, 47.1, 47.2.
5: Einschließlich Personen, die keine Angabe zum Wirtschaftszweig ihrer Erwerbstätigkeit gemacht haben.
6: Selbsteinschätzung der Befragten.
7: Zur Erläuterung s. etwa: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodische-Hinweise/uebergreifend-MethHinweise/Anforderungsniveau-Berufe.html
8: Einschließlich Personen, die keine Angabe gemacht haben.
Normalerweise geleistete Arbeitsstunden1 43835624351243718333963381435
Männer848383323963405738523951738
Frauen5903129231603412631442829830

 

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