Pressemitteilung Nr. 082 vom 24. Februar 2021
WIESBADEN – Die Corona-Krise hat im Jahr 2020 nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zu einem Finanzierungsdefizit des Staates in Höhe von 139,6 Milliarden Euro geführt. Das war das erste Defizit seit 2011 und das zweithöchste Defizit seit der deutschen Vereinigung, nur übertroffen vom Rekorddefizit des Jahres 1995, in dem die Treuhandschulden in den Staatshaushalt übernommen wurden. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen errechnet sich für 2020 eine Defizitquote von 4,2 %. Der Referenzwert des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts von 3 % wurde damit deutlich verfehlt. Seine Anwendung wurde jedoch für die Jahre 2020 und 2021 ausgesetzt.
Bei den Ergebnissen handelt es sich um Daten in der Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010. Sie bilden die Grundlage für die Überwachung der Haushaltslage in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt (Maastricht-Kriterien).
Einnahmen um 3,0 % gesunken, Ausgaben um 9,3 % gegenüber 2019 gestiegen
Das Finanzierungsdefizit im Jahr 2020 ergibt sich aus der Differenz zwischen den gegenüber 2019 um 3,0 % auf 1 563,0 Milliarden Euro gesunkenen staatlichen Einnahmen (2019: 1 610,6 Milliarden Euro) und den um 9,3 % auf 1 702,6 Milliarden Euro gestiegenen Ausgaben (2019: 1 558,1 Milliarden Euro).
Bund verzeichnet mit 86,6 Milliarden Euro das größte Finanzierungsdefizit
Die gute fiskalische Ausgangslage aus dem Jahr 2019, in dem alle Teilsektoren des Staates einen Überschuss verzeichneten, verschlechterte sich 2020 im Zuge der Corona-Krise teilweise drastisch. Insbesondere der Finanzierungssaldo des Bundes verschlechterte sich mit einem Rückgang um mehr als 100 Milliarden Euro erheblich und lag bei -86,6 Milliarden Euro. Die Sozialversicherungen wiesen ein Minus von 33,7 Milliarden Euro aus und auch die Länder schlossen das Jahr mit einem Defizit von 18,0 Milliarden Euro ab. Die Gemeinden verzeichneten 2020 auch aufgrund höherer Transfers von Bund und Ländern mit -1,3 Milliarden Euro ein vergleichsweise geringes Defizit.
Staatliche Konjunkturhilfen tragen maßgeblich zum Defizit bei
Zum Defizit von Bund und Ländern trugen vor allem die Ausgaben für die staatlichen Sofort- und Überbrückungshilfen sowie die Beschaffung und Bereitstellung von Schutzausrüstung bei. Die gezahlten monetären Sozialleistungen erhöhten sich deutlich um 8,7 % auf 593,1 Milliarden Euro. Hier haben sich neben den deutlichen Steigerungen bei Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld auch höhere Renten- und Kindergeldzahlungen ausgewirkt. Die Sozialversicherungen wirkten in der Corona-Krise somit als automatischer konjunktureller Stabilisator. Dagegen dämpfte das weiterhin sehr niedrige Zinsniveau die staatlichen Zinsaufwendungen. Sie gingen um 20,7 % auf 21,8 Milliarden Euro zurück.
Steuereinnahmen brechen gegenüber 2019 um 6,5 % ein
Auf der Einnahmen-Seite blieben insbesondere die Steuereinnahmen mit einem Rückgang von 6,5 % deutlich unter dem Vorjahresniveau. Während die Lohnsteuereinnahmen mit -2,3 % moderat sanken, gingen die Einnahmen aus Unternehmenssteuern massiv um 13,5 % zurück. Infolge des schwachen privaten Konsums und der temporären Senkung der Mehrwertsteuersätze ab dem 1. Juli 2020 nahmen auch die Einnahmen aus Gütersteuern um 6,9 % ab. Allein die Einnahmen aus Sozialbeiträgen stiegen leicht um 1,7 %.
Weitere Informationen
Das europäische Statistikamt Eurostat stellt in seinem Internetangebot Angaben zu den europäischen Staatsfinanzen zur Verfügung.
Aktuelle Angaben zum Konjunkturprogramm der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Krise und viele weitere Indikatoren zu den Themenbereichen Wirtschaft und Finanzen sowie Gesundheit und Mobilität bietet das Datenportal „Dashboard Deutschland“ des Statistischen Bundesamtes.
Methodische Hinweise
Die Gewährung von Krediten, Bürgschaften oder Garantien hat grundsätzlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Finanzierungssaldo des Staates in Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010). Diese werden in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nur dann defizitwirksam gebucht, wenn ein Ausfall eines Kredits, einer Bürgschaft oder einer Garantie feststeht.
Die größeren Unsicherheiten aufgrund der Corona-Krise können in allen Bereichen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zu stärkeren Revisionen als sonst üblich führen.
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