Presse November 2020: 26,0 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im November 2019

Laut vorläufigen Angaben 5 % weniger eröffnete Regelinsolvenzverfahren im Januar 2021 als im Vormonat – nach zuletzt gestiegenen Zahlen

Pressemitteilung Nr. 061 vom 11. Februar 2021

WIESBADEN – Im November 2020 haben die deutschen Amtsgerichte 1 046 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 26,0 % weniger als im November 2019. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit weiterhin nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt war. Die bereits ab Oktober 2020 wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen wird unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte erst später Auswirkungen auf die Zahlen haben. Ausgesetzt ist die Insolvenzantragspflicht weiterhin für jene Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht. 

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im November 2020 im Baugewerbe mit 162 Fällen (November 2019: 212). Unternehmen des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) stellten 154 Insolvenzanträge (November 2019: 218). Im Gastgewerbe wurden 131 (November 2019: 158) Insolvenzanträge gemeldet. 

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen im November 2020 beliefen sich auf knapp 1,4 Milliarden Euro. Im November 2019 hatten sie noch bei rund 3,4 Milliarden Euro gelegen. 

Neue Entwicklung bei eröffneten Regelinsolvenzverfahren: 5 % weniger Insolvenzbekanntmachungen im Januar 2021 als im Vormonat 

Bei der vorläufigen Zahl der eröffneten Regelinsolvenzen im Januar 2021 deutet sich eine erneute Richtungsänderung an. Im Jahr 2020 zeigte sich eine stetig sinkende Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren, bis sich im November (+5 %) und Dezember (+18 %) eine Umkehr des Trends abzeichnete. Diese Entwicklung wurde mit der vorläufigen Zahl vom Januar 2021 nun vorerst wieder beendet. Im Januar 2021 sank die Zahl der Verfahren im Vormonatsvergleich um 5 % und lag um 34 % niedriger als im Januar 2020. 

Die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen veröffentlicht das Statistische Bundesamt seit dem Berichtsmonat März 2020, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie frühzeitig abzubilden.

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53,8 % weniger Verbraucherinsolvenzen im November 2020 

Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 3 282 übrige Schuldner im November 2020 Insolvenz an. Das waren 51,0 % weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 2 214 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-53,8 %) sowie 774 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-50,1 %). 

Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat sich bereits seit Juli angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass Ende 2020 ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre beschlossen wurde. Die Neuregelung gilt bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren und ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Es ist davon auszugehen, dass deshalb nun nach und nach viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag stellen werden. 

Hinweise zu Regelinsolvenzverfahren:

Vom 1. März bis zum 30. September 2020 waren Unternehmen, deren Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhte und die Aussichten darauf hatten, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, von der Insolvenzantragspflicht befreit. Auch bei Insolvenzanträgen von Gläubigerseite wurde vorausgesetzt, dass der Eröffnungsgrund bereits am 1. März 2020 und damit vor der Corona-Pandemie vorlag. Ab dem 1. Oktober 2020 war ein Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit wieder verpflichtend, bei Überschuldung galt die Befreiung weiterhin bis Jahresende. Für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht, ist die Insolvenzantragspflicht weiterhin ausgesetzt. Die Auswirkungen dieser Änderungen werden sich in den kommenden Berichtsmonaten in der Statistik zeigen. 

Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 %). Enthalten sind weiterhin Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. 

Methodische Hinweise:
Die vorläufigen monatlichen Angaben, hier für Januar 2021, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Entwicklung der eröffneten Regelinsolvenzverfahren in Deutschland während der Corona-Krise monatlich auf der Corona-Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Beantragte Unternehmensinsolvenzen nach Wirtschaftszweigen in Deutschland
November 2020
WirtschaftszweigVerfahren insgesamtVeränderung gegenüber
November 2019
Anzahlin %
Insgesamt1 046-26,0
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei7-41,7
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden1x
Verarbeitendes Gewerbe73-36,5
Energieversorgung3-66,7
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen4+300,0
Baugewerbe162-23,6
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz154-29,4
Verkehr und Lagerei66-38,9
Gastgewerbe131-17,1
Information und Kommunikation31-27,9
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen3134,8
Grundstücks- und Wohnungswesen27-40,0
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen122-21,8
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen109-28,8
Erziehung und Unterricht12-36,8
Gesundheits- und Sozialwesen22-29,0
Kunst, Unterhaltung und Erholung34-8,1
Sonstige Dienstleistungen57-21,9
Beantragte Insolvenzverfahren in Deutschland
 November 2020Januar bis November 2020
AnzahlVeränderung
gegenüber
November 2019
in %
AnzahlVeränderung
gegenüber
Vorjahreszeit-
raum
in %
1 Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren.
Insgesamt4 328-46,770 070-28,0
Unternehmen1 046-26,014 621-15,9
Übrige Schuldner3 282-51,055 449-30,6
davon:
– Verbraucher2 214-53,839 118-33,5
– natürliche Personen als Gesellschafter19-52,5335-28,9
– ehemals selbstständig Tätige1774-50,112 850-24,9
– Nachlässe und Gesamtgut275-14,33 146-10,9

Detaillierte Daten können über die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet die Fachserie 2, Reihe 4.1, die im Themenbereich Gewerbemeldungen und Insolvenzen abrufbar ist.

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