Presse Zeitarbeitsbranche 2018: Mittlerer Bruttostundenverdienst 24 % geringer als in der Gesamtwirtschaft

Verdienst in Leiharbeiterjobs im Mittel bei 12,66 Euro brutto je Stunde

Pressemitteilung Nr. 503 vom 14. Dezember 2020

WIESBADEN – Im April 2018 verdienten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Zeitarbeitsverhältnis im Mittel (Median) 12,66 Euro je Stunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren dies 3,92 Euro oder knapp ein Viertel (24 %) weniger als der mittlere Bruttostundenverdienst in der Gesamtwirtschaft (16,58 Euro). Auch der Niedriglohnanteil war in der Zeitarbeitsbranche mit einem guten Drittel (34 %) der Beschäftigungsverhältnisse deutlich höher als in der Gesamtwirtschaft, in der nur ein gutes Fünftel (21 %) der Beschäftigungsverhältnisse unterhalb der Niedriglohnschwelle von 11,05 Euro brutto pro Stunde lagen. 

Zeitarbeit – oft auch als Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet – bedeutet, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit überlassen wird. Von „Zeitarbeit“ wird hierbei unabhängig davon gesprochen, ob sich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in einem befristeten oder einem Dauerarbeitsverhältnis befindet. 

Bruttostundenverdienste: Größere Unterschiede im oberen Verdienstsegment

Die Bruttostundenverdienste innerhalb der Gruppe der Zeitarbeitnehmerinnen und ‑arbeitnehmer gleichen im unteren Verdienstsegment (untere 25 % der Verteilung) nahezu denjenigen in der Gesamtwirtschaft. Anders sieht es oberhalb dieses Segments aus: Hier erzielen Zeitarbeitnehmerinnen und ‑arbeitnehmer deutlich geringere Bruttostundenverdienste als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gesamtwirtschaft.

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Höchste Bruttostundenverdienste in IT- und naturwissenschaftlichen Berufen

Die Verdienstunterschiede zwischen den Berufssektoren der Gesamtwirtschaft spiegeln sich auch bei den Leiharbeiterjobs: Den höchsten mittleren Bruttostundenverdienst erzielten im April 2018 Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer in IT- und naturwissenschaftlichen Berufen mit 18,21 Euro. Darauf folgten kaufmännische und unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe mit 14,50 Euro.

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Die niedrigsten Bruttostundenverdienste hatten Zeitarbeitnehmerinnen und ‑arbeitnehmer in den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen mit 10,89 Euro. Zu diesem Berufssektor gehören insbesondere Sicherheits-, Verkehrs- und Logistik- sowie Reinigungsberufe. 

Hoher Niedriglohn-Anteil bei gleichzeitigem Branchenmindestlohn

34 % aller Zeitarbeitsbeschäftigungsverhältnisse werden unter der Niedriglohnschwelle von 11,05 Euro entlohnt. In der Gesamtwirtschaft liegt dieser Anteil bei 21 %. Nach unten wurde der Bruttostundenverdienst in der Zeitarbeitsbranche durch den im April 2018 geltenden Branchenmindestlohn von 9,49 Euro in Westdeutschland beziehungsweise 9,27 Euro in Ostdeutschland begrenzt. Im April 2018 erhielten insgesamt 63 500 Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer den branchenspezifischen Mindestlohn. 

Der branchenspezifische Mindestlohn in der Zeitarbeit liegt auch künftig deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn (aktuell 9,35 Euro). Die Tarifparteien haben sich auf einen deutschlandweit einheitlichen Branchenmindestlohn in Höhe von 10,45 Euro ab April 2021 verständigt.

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Methodische Hinweise:
Dies sind Ergebnisse einer Sonderauswertung der Verdienststrukturerhebung 2018, bei der alle vier Jahre mit einer geschichteten Stichprobe von 60 000 Betrieben Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben werden. Die Verdienststrukturerhebung erfasst hierbei ausschließlich Beschäftigungsverhältnisse, die den gesamten Berichtsmonat bestanden und für die im Berichtsmonat eine Verdienstzahlung stattfand. Das schließt Beschäftigungen aus, die nicht monatsscharf begonnen bzw. beendet wurden.

Zeitarbeit (auch als Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet) bedeutet, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit überlassen wird. In der Statistik werden die Beschäftigungsverhältnisse in Zeitarbeit anhand der achten Stelle des gemeldeten BA-Tätigkeitsschlüssels abgegrenzt. Es werden Beschäftigte im Alter zwischen 15 und 64 Jahren einbezogen. Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer werden grundsätzlich durch den verleihenden Betrieb gemeldet.

Der Median ist der mittlere Wert einer aufsteigend geordneten Datenreihe. Ober- beziehungsweise unterhalb des Medians des Bruttostundenverdienstes liegt jeweils die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse im April 2018 (ohne Auszubildende). Verglichen mit dem arithmetischen Mittel ist der Median nicht durch (mögliche) Ausreißereffekte verzerrt.

Alle Beschäftigungsverhältnisse, die im April 2018 in Westdeutschland (ohne Berlin) mit weniger als 9,54 Euro (9,49 Euro + 5 Cent) beziehungsweise in Ostdeutschland (einschließlich Berlin) mit 9,32 Euro (9,27 Euro + 5 Cent) bezahlt werden, werden als Jobs mit Branchenmindestlohn klassifiziert. Zum geltenden Branchenmindestlohn wird ein 5-Cent-Aufschlag addiert, da der Stundenlohn in der Erhebung nur näherungsweise gemessen werden konnte.

Die Definition der Berufssektoren folgt der Systematik der Bundesagentur für Arbeit. Nähere Informationen finden Sie hier.

Weitere Informationen:
Weitere Informationen über die Verteilung der Bruttoverdienste und Arbeitszeiten sowie über die Höhe der Verdienste nach Wirtschaftszweig, Beruf, Ausbildung, Alter und Geschlecht bietet die Fachserie 16 "Verdienststrukturerhebung".

Eine Übersicht zu aktuellen branchenspezifischen Mindestlöhnen findet sich unter www.destatis.de/DE/Themen.

Detaillierte Informationen zu Tarifverträgen der Arbeitnehmerüberlassungen sind Bestandteil der Tarifdatenbank des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/DE/Themen (Suche nach Arbeitnehmerüberlassung mit Schlagwort "Zeitarbeit")

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