Presse Erzieherische Hilfen erreichen mit 1,02 Millionen Fällen im Jahr 2019 neuen Höchststand

22 % erzieherische Hilfen mehr als im Jahr 2009

Pressemitteilung Nr. 456 vom 16. November 2020

WIESBADEN – Im Jahr 2019 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 1,017 Millionen erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gewährt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren dies 13 500 Fälle mehr (+1,3 %) als im Jahr 2018. Damit haben die erzieherischen Hilfen nicht nur das zweite Jahr in Folge die Millionengrenze überschritten, sondern auch einen neuen Höchststand erreicht: Zwischen 2009 und 2019 sind die Fallzahlen der in Anspruch genommenen erzieherischen Hilfen kontinuierlich gestiegen, und zwar um 182 000 Fälle (+22 %). 

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Erzieherische Hilfen sind professionelle Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfeangebote, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen Anspruch nach dem Kinder- und Jugendhilferecht haben. Voraussetzung ist, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann, die Hilfe für die kindliche Entwicklung aber geeignet und notwendig ist. Die Inanspruchnahme ist grundsätzlich freiwillig, sie kann aber bei drohenden Kindeswohlgefährdungen auch vom Familiengericht angeordnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch junge Volljährige bis zum 27. Lebensjahr Anspruch auf vergleichbare Hilfen. 

Knapp jede zweite erzieherische Hilfe ist eine Erziehungsberatung

Das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) unterscheidet bei den erzieherischen Hilfen zehn verschiedene Hilfearten: Davon wurden 2019 am häufigsten Erziehungsberatungen in Anspruch genommen (47 %). An zweiter und dritter Stelle standen Heimerziehungen (13 %) und sozialpädagogische Familienhilfen (13 %). Dahinter folgten Vollzeitpflege in Pflegefamilien (9 %) und Hilfen durch Erziehungsbeistände oder Betreuungshelfer (7 %). Gut ein Drittel (35 %) aller erzieherischen Hilfen wurden von den Jugendämtern und knapp zwei Drittel (65 %) von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und anderen Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt. In 72 % der Fälle richtete sich die Hilfe an Minderjährige, in 16 % an gesamte Familien und in weiteren 12 % an junge Erwachsene.

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Hilfen zur Erziehung, einschließlich Hilfen für junge Volljährige in Deutschland 2019
nach Art der Hilfe 1
Art der HilfeBerichtsjahr
201920182009
1: Bestand zum 31.12.2019 und im Laufe des Jahres 2019 beendete Hilfen für junge Menschen bis unter 27 Jahren.
Erzieherische Hilfen insgesamt (§§ 27 bis 35, 41 SGB VIII)1 016 5941 003 117834 531
davon:
Einzelhilfen850 104845 017718 496
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)24 65624 05617 252
Erziehungsberatung  (§ 28 SGB VIII)476 855466 038442 836
Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)17 19817 05015 977
Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII)71 43369 27448 678
Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII)24 18724 15726 162
Vollzeitpflege in einer anderen Familie (§ 33 SGB VIII)91 17691 64069 972
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 34 SGB VIII)136 114143 31691 395
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)8 4859  4866 224
nachrichtlich:
Einzelhilfen für unter 18-Jährige727 569715 589639 899
Familienorientierte Hilfen166 490158 100116 035
Flexible Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)33 72632 07522 675
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)132 764126 02593 360

Hohe Inanspruchnahme durch Alleinerziehende und bei Transferleistungsbezug 

435 000 (43 %) aller erzieherischen Hilfen wurden 2019 von Alleinerziehenden in Anspruch genommen. Damit nahmen Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen in Anspruch als zusammenlebende Elternpaare (346 000 beziehungsweise 34 %) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (164 000 beziehungsweise 16 %). 

Erzieherische Hilfen wurden auch häufig bei Bezug von staatlichen Transferleistungen in Anspruch genommen: Bei 39 % aller gewährten Hilfen lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) oder bei Bezug eines Kinderzuschlages. Während der Anteil mit Transferleistungsbezug bei Elternpaaren (25 %) weit unter dem Durchschnitt (39 %) lag, war er bei Alleinerziehenden mit 51 % nicht nur weit überdurchschnittlich, sondern auch mehr als doppelt so hoch wie bei den Elternpaaren.

Detaillierte Ergebnisse der Statistik stehen in der Publikation „Erzieherische Hilfen“, in der Datenbank GENESIS-Online unter "Erzieherische Hilfen/Beratungen (22517)" zur Verfügung. Weiterführende Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken befinden sich auf der Themenseite.

 

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