Presse Gerichtliche Strafverfolgung 2019: 2,3 % mehr Verurteilungen als 2018

Pressemitteilung Nr. 429 vom 29. Oktober 2020

WIESBADEN – Die deutschen Strafgerichte haben im Jahr 2019 rund 728 900 Personen rechtskräftig verurteilt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das rund 16 500 beziehungsweise 2,3 % Verurteilte mehr als 2018. Damit wurden erstmals seit Einführung der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik in allen Bundesländern im Jahr 2007 mehr Personen wegen Straftaten rechtskräftig verurteilt als im jeweiligen Vorjahr. Bei weiteren rund 162 900 Personen (+3,9 % gegenüber 2018) endete das Strafverfahren im Jahr 2019 nicht mit einer Verurteilung, sondern einer anderen gerichtlichen Entscheidung (zum Beispiel Freispruch oder Verfahrenseinstellung). Verurteilt werden kann nach deutschem Strafrecht nur, wer zur Tatzeit 14 Jahre oder älter und somit strafmündig war. 

Zahl der Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten um 5,5 % gestiegen

Wie in den Vorjahren erfolgten auch 2019 anteilig die meisten Verurteilungen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten sowie wegen Verkehrsdelikten. Eigentums- und Vermögensdelikte machten zusammen mehr als 40 % aller Verurteilungen aus, Verkehrsdelikte mehr als 20 %. Während allerdings im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Verurteilungen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten um 6 500 oder 2,1 % zurückging, war bei den Verkehrsdelikten ein Anstieg um 8 900 oder 5,5 % zu verzeichnen. Als Verkehrsdelikte zählen keine Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken, sondern ausschließlich Straftaten im Straßenverkehr, die im Strafgesetzbuch (StGB) oder im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt sind. Hierunter fallen auch verbotene Kraftfahrzeugrennen, die im Jahr 2019 bei 364 Verurteilungen und damit drei Mal so häufig zugrunde lagen wie im Jahr zuvor (2018: 103 Verurteilte). Hierbei ist zu beachten, dass die Strafvorschrift des § 315d StGB erst im Oktober 2017 eingeführt wurde und es auch mehr als ein Jahr dauern kann, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist und das Urteil rechtskräftig wird. 

14 % aller Verurteilten erhielten Freiheitsstrafe oder Strafarrest

Von allen rechtskräftigen Verurteilungen im Jahr 2019 war die Verhängung einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht wie bereits in den Vorjahren die häufigste Sanktionsart. So wurden 2019 insgesamt rund 567 200 Personen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das entspricht 77,8 % aller Verurteilungen. Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht oder Strafarrest entschieden die Gerichte bei rund 102 500 Personen (14,1 %). 

Bei weiteren rund 9 200 Personen (1,3 %) sprachen die Gerichte eine Jugendstrafe und somit die schwerste Sanktionsform innerhalb des Jugendstrafrechts aus. Weit häufiger griffen die Gerichte jedoch zu weniger schweren Sanktionen des Jugendstrafrechts: Bei rund 42 000 Personen (5,8 %) verhängten sie Zuchtmittel (Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest), bei den übrigen rund 7 900 Personen (1,1 %) Erziehungsmaßregeln (Erteilung von Weisungen zur Lebensführung oder Anordnung, Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen). 

Das im Vergleich zum allgemeinen Strafrecht (Erwachsenenstrafrecht) stärker am Erziehungsgedanken orientierte Jugendstrafrecht müssen Strafgerichte bei Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren anwenden. Bei Straftaten Heranwachsender, die zum Zeitpunkt der Tat bereits 18 Jahre, aber noch keine 21 Jahre alt waren, prüfen die Strafgerichte im Einzelfall, ob das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht angewandt wird.

 

Rechtskräftige Verurteilungen von Strafgerichten in Deutschland
Delikte20182019Veränderung
AnzahlAnteilAnzahlAnteilAnzahl%
1: Rechtskräftige Verurteilungen laut gerichtlicher Strafverfolgungsstatistik. Diese Statistik erfasst keine Ordnungswidrigkeiten innerhalb und außerhalb des Straßenverkehrs, sondern ausschließlich gerichtliche Entscheidungen bezüglich Verbrechen und Vergehen gemäß § 12 StGB.
Verurteilungen1 insgesamt712 338100,0728 868100,016 5302,3
Delikte außerhalb des Straßenverkehrs insgesamt549 57077,2557 17776,47 6071,4
nach dem Strafgesetzbuch (StGB)437 93261,5437 38160,0-551-0,1
gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (ohne Straßenverkehr) und im Amt25 6873,629 6304,13 94315,4
gegen die sexuelle Selbstbestimmung8 2091,28 7821,25737,0
gegen das Leben (ohne Straßenverkehr)7380,18530,111515,6
gegen die körperliche Unversehrtheit (ohne Straßenverkehr)60 9438,660 1578,3-786-1,3
Sonstige Delikte gegen die Person36 9835,239 1565,42 1735,9
Diebstahl und Unterschlagung115 73216,2111 91415,4-3 818-3,3
Betrug und Untreue139 69019,6136 50118,7-3 189-2,3
Sonstige Delikte gegen das Eigentum und Vermögen46 3966,546 9176,45211,1
Gemeingefährliche Delikte (ohne Straßenverkehr) und Umweltdelikte3 5540,53 4710,5-83-2,3
nach anderen Gesetzen (ohne StGB und StVG)111 63815,7119 79616,48 1587,3
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz64 3509,069 4719,55 1218,0
Sonstige Gesetze mit Strafvorschriften47 2886,650 3256,93 0376,4
Delikte im Straßenverkehr insgesamt162 76822,8171 69123,68 9235,5
nach dem Strafgesetzbuch (StGB)109 62115,4114 44115,74 8204,4
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort31 5574,432 8074,51 2504,0
Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr5450,15720,1275,0
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr12 4281,712 8061,83783,0
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr5520,15510,1-1-0,2
Straßenverkehrsgefährdung12 6321,813 1561,85244,1
Verbotene Kraftfahrzeugrennen1030,03640,0261253,4
Trunkenheit im Verkehr ohne Fremdschaden51 6067,253 9887,42 3824,6
Vollrausch in Verbindung mit Verkehrsunfall 1980,01970,0-1-0,5
nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG)53 1477,557 2507,94 1037,7
Führen eines Kfz ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots42 2585,945 2566,22 9987,1
Führenlassen eines Kfz ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots2 0640,32 2260,31627,8
Sonstiges unerlaubtes Führen oder Führenlassen eines Kfz7 9031,18 8231,292011,6
Sonstige Strafvorschriften nach dem StVG9220,19450,1232,5

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