Pressemitteilung Nr. N 030 vom 22. Juni 2020
WIESBADEN – Das Veranstaltungsverbot wird in Deutschland zunehmend gelockert, jedoch dürfen vor allem große Veranstaltungen weiterhin nicht stattfinden, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. An Events mit viel Publikum wie Festivals, Theater- oder Kinovorführungen sind zahlreiche Wirtschaftszweige beteiligt, sei es bei der Planung, der Durchführung oder der Bewirtung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Umsatzsteuervoranmeldungen mitteilt, erwirtschafteten allein Theater-, Konzert- und Opernveranstalter im Jahr 2018 einen Umsatz von 8,8 Milliarden Euro.
Die Kunst- und Unterhaltungsbranche insgesamt, die neben künstlerischen und kulturellen Einrichtungen auch Dienstleistungen für den Sport beinhaltet, erwirtschaftete 2018 einen Umsatz von 45,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2017 hatte dieser Bereich einen Anteil von 1,4 % an der Bruttowertschöpfung in Deutschland. Zum Vergleich: Der Anteil der Automobilindustrie lag im selben Zeitraum bei 4,7 %.
Großveranstaltungen: Betätigungsfeld für zahlreiche Wirtschaftszweige
Vom Verbot für Großveranstaltungen sind auch Caterer betroffen, die zuletzt mit rund 9,5 Milliarden Euro Umsatz zur wirtschaftlichen Leistung beitrugen. Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter erwirtschafteten 2018 einen Umsatz von 6,5 Milliarden Euro. Bei Diskotheken waren es knapp 634 Millionen Euro Umsatz.
Wirtschaftsgliederung | Steuerpflichtige Unternehmen | Umsatz1 in 1 000 Euro |
---|---|---|
1: Der hier dargestellte Umsatz umfasst ausschließlich die Lieferungen und sonstigen Leistungen. Die innergemeinschaftlichen Erwerbe werden nicht dargestellt. | ||
Theater-, Konzert- oder Opernveranstalter, Künstler/-innen und andere | 59 619 | 8 810 799 |
darunter: | ||
Darstellende Kunst | 15 250 | 1 714 219 |
davon: | ||
Theaterensembles | 176 | 93 020 |
Ballettgruppen, Orchester, Kapellen und Chöre | 1 568 | 226 901 |
Selbstständige Artist/-innen, Zirkusgruppen | 714 | 125 823 |
Selbständige Bühnen-, Film-, Rundfunkkünstler/-innen und andere | 12 792 | 1 268 475 |
Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen | 1 621 | 2 852 261 |
davon: | ||
Theater- und Konzertveranstalter | 1 269 | 2 215 693 |
Opern-und Schauspielhäuser, Konzerthallen und andere | 207 | 541 613 |
Varietés und Kleinkunstbühnen | 145 | 94 956 |
Kino, Film, Fernsehen | 8 875 | 10 557 762 |
darunter: | ||
Herstellung von Film-, Fernsehprogramm, Verleih, Vertrieb; Kinos | 6 727 | 8 367 488 |
darunter: | ||
Kinos | 822 | 1 424 192 |
Diskotheken und Tanzlokale | 1 432 | 633 548 |
Caterer und Erbringung von sonstigen Verpflegungsdienstleistungen | 13 806 | 9 522 750 |
Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter | 7 824 | 6 535 771 |
Methodischer Hinweis:
Die Ergebnisse basieren auf der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen). In dieser werden nur Unternehmen erfasst, die eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen. Davon ausgenommen sind Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz bis 17 500 € und solche, die im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 1 000 € Umsatzsteuer gezahlt haben. Nicht erfasst werden zudem Unternehmen, die nahezu ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen und bei denen somit keine Steuerzahllast entsteht.