Presse Knapp zwei Millionen Jobs profitieren von Mindestlohnerhöhung 2019

Pressemitteilung Nr. 238 vom 29. Juni 2020

WIESBADEN – Im April 2019 wurden deutschlandweit 1,4 Millionen Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt. Das entspricht 3,5 % aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland.

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Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten 527 000 Jobs beziehungsweise 1,3 % aller Beschäftigungsverhältnisse einen rechnerischen Stundenverdienst unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 9,19 Euro. Verglichen mit dem April 2018 haben knapp 2,0 Millionen Jobs von der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro profitiert: Im April 2018 lagen 2 491 000 Jobs rechnerisch unterhalb des im Jahr 2019 geltenden Mindestlohnes, 2019 waren es 527 000. Dies geht aus Daten der Verdiensterhebung und der Verdienststrukturerhebung hervor, die sich jeweils auf den Berichtsmonat April beziehen.

Beschäftigung mit oder unter 9,19 Euro pro Stunde
Ergebnisse der Verdiensterhebung (VE) und der Verdienststrukturerhebung (VSE)
 EinheitApril 2019April 2018April 2017April 2016
1 Bruttoverdienst ohne Sonderzahlungen, Zuschläge und Überstundenvergütung. Bezahlte Arbeitsstunden ohne Überstunden, einschließlich bezahlter Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage.
2 Weil der Stundenlohn in der Erhebung nur näherungsweise gemessen werden konnte, wird um die Bruttostundenverdienstgrenze "Mindestlohn 2019" ein Intervall (>9.14 Euro und <=9.23 Euro) gelegt.
Jobs insgesamt 
Anzahl der BeschäftigungsverhältnisseTausend40 88539 39638 31537 745
Westdeutschland (einschließlich Berlin)Tausend35 64034 29033 17632 660
OstdeutschlandTausend5 2465 1065 1395 085
Bruttostundenverdienstspanne 1 mit geltendem Mindestlohn 2019 2
Anzahl der BeschäftigungsverhältnisseTausend1 421383334326
Westdeutschland (einschließlich Berlin)Tausend1 147305262241
OstdeutschlandTausend275787185
Durchschnittliche Arbeitsstunden je WocheStunden16,019,222,222,5
Bruttostundenverdienst 1 unter 2019 geltendem Mindestlohn 2
Anzahl der BeschäftigungsverhältnisseTausend5272 4913 5824 187
Westdeutschland (einschließlich Berlin)Tausend4681 9992 7763 220
OstdeutschlandTausend58492806967
Durchschnittliche Arbeitsstunden je WocheStunden23,317,418,419,1

Ostdeutschland vom Mindestlohn stärker betroffen

Wie bereits in den vergangenen Jahren sind auch 2019 in Ostdeutschland (5,2 %) anteilig mehr Beschäftigungsverhältnisse mit dem jeweils geltenden Mindestlohn bezahlt worden als in Westdeutschland (3,2 %).

Die unterschiedliche potenzielle Betroffenheit beider Regionen vom Mindestlohn spiegelt sich auch im Kaitz-Index wider. Im April 2018 betrug dieser für Westdeutschland 39,2 % und für Ostdeutschland 50,3 Prozent.

Der Kaitz-Index gibt das Verhältnis zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn und dem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst bei Vollzeitbeschäftigung an. Läge er bei 100 %, würde in dem betroffenen Gebiet durchschnittlich genau der Mindestlohn verdient werden. Der Kaitz-Index gilt als Maß der potenziellen Betroffenheit vom Mindestlohn: je höher er in einer Region ist, desto stärker könnte die Auswirkung des Mindestlohns dort sein.

Im Jahr 2018 betrug der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro. Im Rahmen der zweiten Anpassung wurde er im Jahr 2019 auf 9,19 Euro und 2020 in einer zweiten Stufe auf 9,35 Euro angehoben. Gleichwohl hat sich der Kaitz-Index sowohl für Gesamtdeutschland als auch Ost- und Westdeutschland kaum verändert.

Kaitz-Index 2018 auf Basis der Verdienststrukturerhebung sowie Fortschätzung für 2019 und 2020
RegionDurchschnittlicher Bruttomonatsverdienst
von Vollzeitbeschäftigten
Gesetzlicher Mindestlohn
umgerechnet in Monatsverdienst 1
Kaitz-Index
in vollen Euroin %
2018 22019 32020 4201820192020201820192020

1 Unter Annahme einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden.

2 Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten: Bruttoverdienst ohne Sonderzahlungen, einschließlich Zuschläge und Überstundenvergütung. Ohne Auszubildende. Quelle: VSE 2018.
3 Fortschätzung anhand vierteljährlicher Verdiensterhebung.
4 Fortschätzung anhand Prognose des Sachverständigenrates, Zeitreihen-Download: Arbeitsmarkt, Stand 24.06.2020.

Deutschland3 7913 9014 0261 5321 5931 62140,440,840,3
Westdeutschland3 9094 0224 1511 5321 5931 62139,239,639,1
Ostdeutschland3 0433 1343 2351 5321 5931 62150,350,850,1

In einzelnen Arbeitsmarktregionen stellte sich die potenzielle Betroffenheit von der Mindestlohnerhöhung unterschiedlich dar. Dies ist in der Karte „Relative Höhe des Mindestlohns nach Arbeitsmarktregionen (2018)“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes ersichtlich.

Methodische Hinweise:

Die ausgewiesenen Beschäftigungsverhältnisse unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes können nicht 1:1 mit Verstößen gegen das Mindestlohngesetz (sogenannte Non-Compliance) gleichgesetzt werden. Nicht alle Regelungen des Gesetzes (beispielsweise bei Praktikumsverhältnissen beziehungsweise der Altersgrenze 18-Jährige) können trennscharf in der Statistik abgegrenzt werden.

Bei der Verdienststrukturerhebung (VSE) handelt es sich um eine vierjährlich durchgeführte Erhebung auf Basis einer geschichteten Zufallsstichprobe bei 60 000 Betrieben mit Auskunftspflicht zu Verdiensten und Arbeitszeiten. Aktuell liegen Ergebnisse für das Berichtsjahr 2018 vor.

Verdiensterhebung (VE) 2015 bis 2017 sowie 2019: Diese Sondererhebungen wurden von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt, um Daten zur Wirkung des Mindestlohns zu gewinnen. Auf freiwilliger Basis berichteten dazu repräsentativ ausgewählte Betriebe über Bruttoverdienste und Arbeitszeiten im April der Berichtsjahre. Mit diesen Angaben wurden durchschnittliche Bruttostundenlöhne für jedes Beschäftigungsverhältnis berechnet und mit dem geltenden Mindestlohn verglichen. Methodische Erläuterungen und weitere Ergebnisse zur Verdiensterhebung 2015, 2016, 2017 beziehungsweise 2019 finden sich im jeweiligen Methodenbericht.

Weitere Informationen zur Konzeption der VE in den Berichtsjahren 2016 und 2017 sowie eine Untersuchung der Wirkung des Mindestlohns auf die Verdienstsituation bietet zudem der Artikel „Der Einfluss des Mindestlohns auf die Verdienststrukturen“ in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“, Ausgabe 5/2018. 

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