Pressemitteilung Nr. 060 vom 27. Februar 2020
WIESBADEN – Im April 2018 wurden in Deutschland 930 000 Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro brutto je Arbeitsstunde bezahlt. Damit hat sich die Zahl der Jobs mit Mindestlohn von 2015 bis 2018 mehr als halbiert (2015: 1,91 Millionen Jobs). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurde im April 2018 in 2,4 % aller Beschäftigungsverhältnisse der Mindestlohn gezahlt. In Ostdeutschland lag der Anteil mit 4,6 % noch deutlich höher, allerdings nicht einmal halb so hoch wie 2015. Eine Tendenz zur Angleichung an das Westniveau ist damit deutlich erkennbar.
Weitere 509 000 Beschäftigungsverhältnisse beziehungsweise 1,3 % aller Jobs hatten im April 2018 einen rechnerischen Stundenverdienst unterhalb des Mindestlohns. Dies ist jedoch nicht zwingend auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz zurückzuführen. Nicht alle Regelungen des Gesetzes können trennscharf in der Statistik abgegrenzt werden (zum Beispiel spezifische Mindestlohnregelungen für Praktikantinnen und Praktikanten). Die Zahl der Jobs mit einem rechnerischen Stundenverdienst unterhalb des Mindestlohns war ebenfalls rückläufig, sie hat sich seit 2015 (1,01 Millionen Jobs) etwa halbiert.
Gegenstand der Nachweisung | Einheit | VE 2015 | VE 2016 | VE 2017 | VSE 2018, vorläufige Ergebnisse |
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Ergebnisse der Verdiensterhebung (VE) 2015 bis 2017 und der Verdienststrukturerhebung (VSE) 2018 1: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein. 2: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. 3: Bruttoverdienst ohne Sonderzahlungen, Zuschläge und Überstundenvergütung. Bezahlte Arbeitsstunden ohne Überstunden, einschließlich bezahlter Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage. 4: Für 2015 und 2016: 8,45 Euro bis unter 8,55 Euro, für 2017 und 2018: 8,79 Euro bis unter 8,89 Euro. Weil der Stundenlohn in der Erhebung nur näherungsweise gemessen werden konnte, werden hier auch gemessene Stundenlöhne dem Mindestlohn zugerechnet, die geringfügig unter oder über der Höhe des Mindestlohns lagen. 5: Für 2015 und 2016: unter 8,45 Euro; für 2017 und 2018: unter 8,79 Euro. | |||||
Jobs insgesamt | |||||
Anzahl Beschäftigungsverhältnisse | 1 000 | 37 896 | 37 745 | 38 315 | 39 400 |
Westdeutschland1 | 1 000 | 32 838 | 32 660 | 33 176 | 34 324 |
Ostdeutschland2 | 1 000 | 5 058 | 5 085 | 5 139 | 5 076 |
Durchschnittlicher Bruttoverdienst3 je Stunde | Euro | 18,02 | 18,10 | 18,51 | 19,77 |
Durchschnittliche Arbeitsstunden je Woche | Stunden | 30,8 | 30,8 | 30,1 | 30,5 |
Jobs mit Mindestlohn4 | |||||
Anzahl Beschäftigungsverhältnisse | 1 000 | 1 907 | 1 754 | 1 371 | 930 |
Westdeutschland1 | 1 000 | 1 358 | 1 357 | 1 053 | 697 |
Ostdeutschland2 | 1 000 | 549 | 398 | 318 | 232 |
Durchschnittlicher Bruttoverdienst3 je Stunde | Euro | 8,50 | 8,50 | 8,84 | 8,84 |
Durchschnittliche Arbeitsstunden je Woche | Stunden | 17,1 | 16,6 | 16,9 | 16,3 |
Jobs unter Mindestlohn5 | |||||
Anzahl Beschäftigungsverhältnisse | 1 000 | 1 014 | 751 | 832 | 509 |
Westdeutschland1 | 1 000 | 832 | 644 | 659 | 459 |
Ostdeutschland2 | 1 000 | 182 | 107 | 173 | 50 |
Durchschnittlicher Bruttoverdienst3 je Stunde | Euro | 7,38 | 7,23 | 7,80 | 8,05 |
Durchschnittliche Arbeitsstunden je Woche | Stunden | 20,4 | 20,6 | 21,3 | 20,5 |
Mit diesen ersten vorläufigen Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung 2018 (VSE 2018) liegen Informationen aus der amtlichen Statistik zur Entwicklung der Beschäftigung mit und unter dem gesetzlichen Mindestlohn seit dessen Einführung im Jahr 2015 bis einschließlich 2018 vor. Die Ergebnisse basieren auf Meldungen von Betrieben zu Verdiensten und Arbeitsstunden ihrer im April des jeweiligen Jahres beschäftigten Personen. Grundlage bilden Daten der betrieblichen Lohnbuchhaltung. Die Betriebe werden anhand einer geschichteten Zufallsstichprobe ausgewählt. Im Gegensatz zu den Verdiensterhebungen (VE) 2015 bis einschließlich 2017 bestand für die VSE 2018 Auskunftspflicht.
Gesetzlich geltender Mindestlohn | 8,50 Euro | 8,84 Euro | ||
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VE 2015 | VE 2016 | VE 2017 | VSE 2018, vorläufige Ergebnisse | |
Erhebungsbasis | geschichtete Stichprobe bei Betrieben | |||
Gesetzliche Grundlage | §7 BStatG | §4 VerdStatG | ||
Auskunftspflicht | keine Auskunftspflicht | Auskunftspflicht | ||
Berichtsmonat | April 2015 | April 2016 | April 2017 | April 2018 |
Am 1. Januar 2019 stieg der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro auf 9,19 Euro. Mögliche Effekte dieser Erhöhung wird die VE 2019 aufzeigen. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse ist für die nächsten Wochen vorgesehen.
Methodische Hinweise:
Die Angaben für 2018 sind erste vorläufige Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 (VSE 2018). Bei der VSE handelt es sich um eine Erhebung auf Basis einer geschichteten Zufallsstichprobe bei 60 000 Betrieben mit Auskunftspflicht zu Verdiensten und Arbeitszeiten. Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorläufigen Ergebnisses lagen rund 88 % der Meldungen der Betriebe vor. Auf dieser Basis wurde mithilfe mathematisch-statistischer Verfahren ein vorläufiges und zugleich repräsentatives Ergebnis ermittelt.
Verdiensterhebung (VE) 2015 bis 2017: Diese Sondererhebungen wurden von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt, um Daten zur Wirkung des Mindestlohns zu gewinnen. Auf freiwilliger Basis berichteten dazu repräsentativ ausgewählte Betriebe über Bruttoverdienste und Arbeitszeiten im April der Berichtsjahre. Mit diesen Angaben wurden durchschnittliche Bruttostundenlöhne für jedes Beschäftigungsverhältnis berechnet und mit dem geltenden Mindestlohn verglichen. Methodische Erläuterungen und weitere Ergebnisse zur Verdiensterhebung 2015, 2016 beziehungsweise 2017 finden sich im jeweiligen Methodenbericht.
Weitere Informationen zur Konzeption der VE in den Berichtsjahren 2016 und 2017 sowie eine Untersuchung der Wirkung des Mindestlohns auf die Verdienstsituation bietet zudem der Artikel „Der Einfluss des Mindestlohns auf die Verdienststrukturen“ in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“, Ausgabe 5/2018.