Pressemitteilung Nr. 055 vom 21. Februar 2020
KORREKTUR: Die am 21.02.2020 verbreitete Meldung muss aufgrund fehlerhafter Angaben von Beispielen für Erstbehandlungsanlagen korrigiert werden. Weitere Hinweise zu den Korrekturen stehen am Ende der Meldung.
WIESBADEN – 2018 wurden in Deutschland insgesamt 853 100 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte zur Erstbehandlung angenommen. 85,6 % dieser Geräte (729 900 Tonnen) wurden recycelt oder zur Wiederverwendung vorbereitet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 1,7 % beziehungsweise 12 000 Tonnen mehr als im Vorjahr.
Die Recyclingquote, also Anteil der recycelten oder zur Wiederverwendung vorbereiteten Geräte an allen angenommenen Geräten, blieb jedoch nahezu unverändert (2017: 85,8 %).
Den mengenmäßig größten Anteil an allen im Jahr 2018 angenommenen Elektro- und Elektronikaltgeräte machten Haushaltsgroßgeräte mit 42,9 % (365 800 Tonnen) aus, gefolgt von Haushaltskleingeräten (19,7 % beziehungsweise 168 300 Tonnen), Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik (14,7 % beziehungsweise 125 000 Tonnen) und Geräten der Unterhaltungselektronik (13,8 % beziehungsweise 118 100 Tonnen).
Als Erstbehandlung wird die Behandlung von in Behältern oder Fahrzeugen angelieferten und unbehandelten Geräte in der ersten Anlage bezeichnet. Hier werden die Geräte aussortiert, Teile demontiert oder Schadstoffe entnommen und einer weiteren Behandlung zugeführt. Beim Recycling werden Abfälle so aufbereitet, dass gewonnene Rohstoffe zur Herstellung neuer Produkte genutzt werden können. Bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung werden Produkte durch Maßnahmen wie Reparaturen wieder ihrem ursprünglichen Nutzungszweck zugeführt.
Kategorie | Erstbehand- lungs- anlagen insgesamt | Menge insgesamt | Darunter gewerbliche Altgeräte 1 | Letztendliche Behandlung der angenommenen Altgeräte beziehungsweise ihrer Fraktionen | ||||
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Vorbereitung zur Wiederver- wendung | Recycling | Sonstige Verwer- tung 2 | Beseiti- gung | |||||
Anzahl | 1 000 Tonnen | |||||||
1: Geräte, die ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder die gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden. 2: Insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung. . = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten. | ||||||||
01 | Haushaltsgroßgeräte | 240 | 365,8 | 16,3 | 3,2 | 309,0 | 42,8 | 10,7 |
02 | Haushaltskleingeräte | 196 | 168,3 | 9,2 | 2,9 | 136,6 | 23,8 | 5,0 |
03 | Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik | 237 | 125,0 | 27,2 | 5,8 | 105,2 | 11,8 | 2,2 |
04a | Geräte der Unterhaltungselektronik ohne Photovoltaikmodule | 163 | 118,1 | 8,5 | 1,2 | 99,6 | 14,0 | 3,3 |
04b | Photovoltaikmodule | 20 | 7,9 | 5,6 | 0,9 | 6,0 | 0,8 | 0,2 |
05a | Beleuchtungskörper ohne Gasentladungslampen | 92 | 7,7 | 0,5 | 0,1 | 6,5 | 0,8 | 0,2 |
05b | Gasentladungslampen | 48 | 13,9 | 6,1 | . | 12,8 | 0,6 | . |
06 | Elektrische und elektronische Werkzeuge | 130 | 29,8 | 3,5 | 0,0 | 25,2 | 3,8 | 0,8 |
07 | Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte | 108 | 7,1 | 0,9 | 0,0 | 6,0 | 0,9 | 0,1 |
08 | Medizinische Geräte | 116 | 6,1 | 1,0 | 0,0 | 5,6 | 0,5 | 0,1 |
09 | Überwachungs- und Kontrollinstrumente | 111 | 2,3 | 0,8 | 0,0 | 2,0 | 0,3 | 0,1 |
10 | Ausgabeautomaten | 43 | 1,2 | 0,7 | . | 1,1 | 0,1 | . |
Insgesamt | 341 | 853,1 | 80,2 | 14,1 | 715,7 | 100,2 | 23,1 |
Hinweise zu den Korrekturen gegenüber der am 21.02.2020 veröffentlichten Version (Korrekturen vorgenommen am 11.03.2020):
1. Korrektur: Der erste Satz des ersten Absatzes der Meldung lautete: „2018 wurden in Deutschland insgesamt 853 100 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte von Recycling- und Wertstoffhöfen und anderen Anlagen zur Erstbehandlung angenommen.“ Das ist nicht richtig, denn in Recycling- und Wertstoffhöfen werden zwar Elektro- und Elektronikaltgeräte angenommen, aber nicht erstbehandelt; „von Recycling- und Wertstoffhöfen und anderen Anlagen“ wurde daher gelöscht.
2. Korrektur: Der erste Satz des dritten Absatzes der Meldung lautete: „Als Erstbehandlung wird die Behandlung von in Behältern oder Fahrzeugen angelieferten und unbehandelten Geräte in der ersten Anlage (zum Beispiel kommunale Recycling- und Wertstoffhöfe, Schadstoffmobile oder Depot-Sammelcontainer) bezeichnet.“ Die Angabe der Beispiele in Klammern war aus dem im 1. Korrekturhinweis genannten Grund ebenfalls nicht korrekt und wurde daher gelöscht.
Hinweis zu der Korrektur gegenüber der am 21.02.2020 veröffentlichten und erstmalig am 11.03.2020 korrigierten Version (Korrektur vorgenommen am 21.12.2020):
Im dritten Absatz hat sich der prozentuale Anteil der im Jahr 2018 angenommenen Haushaltsgroßgeräte an den Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie die entsprechende Menge auf 42,9 % (365 800 Tonnen) geändert.