Presse Eingliederungshilfe für behinderte Menschen: Zahl der Empfängerinnen und Empfänger im Jahr 2018 um 3,5 % gestiegen

Pressemitteilung Nr. 413 vom 24. Oktober 2019

WIESBADEN – Im Jahr 2018 erhielten in Deutschland rund 943 000 Personen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Das waren 3,5 % mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Angaben der zuständigen Verwaltungsstellen weiter mitteilt, setzte sich damit der seit dem Jahr 2005 anhaltende Trend steigender Empfängerzahlen fort. 

Die Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung abzuwenden, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. 

59,5 % der Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe waren männlich und 40,5 % weiblich. Empfänger waren im Durchschnitt mit 33 Jahren etwas jünger als Empfängerinnen mit 36 Jahren. 

Die am häufigsten gewährte Hilfe waren Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft mit knapp 692 000 Empfängerinnen und Empfängern. Sie sollen behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen, sichern oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen. Hierzu zählen insbesondere Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten, die im Laufe des Jahres insgesamt knapp 444 000 Personen in unterschiedlichen Wohnformen gewährt wurden. 

Methodische Hinweise:

Eine Unterbrechung der Leistungsgewährung von mehr als zwei Monaten mit anschließender Wiederaufnahme der Leistungsgewährung im Laufe desselben Jahres führt zu einer Mehrfachzählung. Dies kann bei der Erhebung der Empfängerinnen und Empfänger im Laufe des Jahres überhöhte Fallzahlen zur Folge haben.

 

Anzahl und durchschnittliches Alter der Empfängerinnen und Empfänger von
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Laufe des Jahres 2018
LeistungsartInsgesamtMännlich1WeiblichDurch-
schnittliches
Alter insgesamt
AnzahlJahre
1: Personen ohne Angabe beim Geschlecht (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.
2: Empfängerinnen und Empfänger mehrerer Leistungsarten werden nur einmal gezählt, allerdings sind Mehrfachzählungen aufgrund von Unterbrechungen der Leistungsgewährung möglich.
3: Empfängerinnen und Empfänger mehrerer Leistungsarten werden bei jeder Leistungsart gezählt.
Insgesamt2943 315561 598381 71734,0
und zwar:3
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation10 4437 0553 38812,8
Leistungen zur Beschäftigung293 069172 661120 40842,5
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft691 828407 592284 23634,9
Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung84 85154 12230 72912,1
Hilfen zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule97250346924,7
Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit67437230232,3
Nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen und zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben5 0783 5021 57644,9
Sonstige Leistungen60 72135 62825 09342,3

Ergebnisse zu den Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII liegen im Themenbereich Sozialhilfe vor.

Weitere Daten und lange Zeitreihen können über die Tabellen Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel (SGB XII) (22131) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

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