Pressemitteilung Nr. 413 vom 24. Oktober 2019
WIESBADEN – Im Jahr 2018 erhielten in Deutschland rund 943 000 Personen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Das waren 3,5 % mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Angaben der zuständigen Verwaltungsstellen weiter mitteilt, setzte sich damit der seit dem Jahr 2005 anhaltende Trend steigender Empfängerzahlen fort.
Die Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung abzuwenden, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern.
59,5 % der Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe waren männlich und 40,5 % weiblich. Empfänger waren im Durchschnitt mit 33 Jahren etwas jünger als Empfängerinnen mit 36 Jahren.
Die am häufigsten gewährte Hilfe waren Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft mit knapp 692 000 Empfängerinnen und Empfängern. Sie sollen behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen, sichern oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen. Hierzu zählen insbesondere Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten, die im Laufe des Jahres insgesamt knapp 444 000 Personen in unterschiedlichen Wohnformen gewährt wurden.
Methodische Hinweise:
Eine Unterbrechung der Leistungsgewährung von mehr als zwei Monaten mit anschließender Wiederaufnahme der Leistungsgewährung im Laufe desselben Jahres führt zu einer Mehrfachzählung. Dies kann bei der Erhebung der Empfängerinnen und Empfänger im Laufe des Jahres überhöhte Fallzahlen zur Folge haben.
Leistungsart | Insgesamt | Männlich1 | Weiblich | Durch- schnittliches Alter insgesamt |
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Anzahl | Jahre | |||
1: Personen ohne Angabe beim Geschlecht (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. 2: Empfängerinnen und Empfänger mehrerer Leistungsarten werden nur einmal gezählt, allerdings sind Mehrfachzählungen aufgrund von Unterbrechungen der Leistungsgewährung möglich. 3: Empfängerinnen und Empfänger mehrerer Leistungsarten werden bei jeder Leistungsart gezählt. | ||||
Insgesamt2 | 943 315 | 561 598 | 381 717 | 34,0 |
und zwar:3 | ||||
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation | 10 443 | 7 055 | 3 388 | 12,8 |
Leistungen zur Beschäftigung | 293 069 | 172 661 | 120 408 | 42,5 |
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft | 691 828 | 407 592 | 284 236 | 34,9 |
Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung | 84 851 | 54 122 | 30 729 | 12,1 |
Hilfen zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule | 972 | 503 | 469 | 24,7 |
Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit | 674 | 372 | 302 | 32,3 |
Nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen und zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben | 5 078 | 3 502 | 1 576 | 44,9 |
Sonstige Leistungen | 60 721 | 35 628 | 25 093 | 42,3 |
Ergebnisse zu den Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII liegen im Themenbereich Sozialhilfe vor.
Weitere Daten und lange Zeitreihen können über die Tabellen Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel (SGB XII) (22131) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.