Presse 2,8 % mehr Gründungen größerer Betriebe im 1. Quartal 2019

Pressemitteilung Nr. 223 vom 13. Juni 2019

WIESBADEN – Im 1. Quartal 2019 wurden rund 34 800 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen weiter mitteilt, waren das 2,8 % mehr als im 1. Quartal 2018.

Gründungen von Kleinunternehmen annähernd auf Niveau des Vorjahresquartals
Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen lag im 1. Quartal 2019 mit fast 47 000 geringfügig über dem Vorjahreswert (+0,2 %). Weitaus stärker stieg die Zahl der Gründungen von Nebenerwerbsbetrieben, und zwar um 6,3 % auf rund 74 600. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen stieg im 1. Quartal 2019 auf rund 192 000, das waren 2,8 % mehr als im 1. Quartal 2018. Gewerbeanmeldungen müssen nicht nur bei Neugründung eines Gewerbebetriebes erfolgen, sondern auch bei Betriebsübernahme (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlung (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) oder Zuzug aus einem anderen Meldebezirk.

Weniger Aufgaben von größeren Betrieben und Kleinunternehmen
Rund 29 000 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben im 1. Quartal 2019 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 3,3 % weniger als im 1. Quartal 2018. Die Zahl der im 1. Quartal 2019 aufgegebenen Kleinunternehmen sank um 4,2 % auf rund 56 900. Gestiegen ist dagegen die Zahl der Aufgaben von Nebenerwerbsbetrieben um 4,1% auf fast 53 200. Insgesamt lag die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern mit knapp 174 200 um 0,7 % unter dem Vorjahreswert. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in einen anderen Meldebezirk.

Hinweise zur Definition von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung und Kleinunternehmen: Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt. Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte.

 

Gewerbeanzeigen im 1. Quartal 2019
GewerbeanzeigenAnzahlVeränderung
gegenüber dem
Vorjahr
in %
1 Kauf, Pacht, Erbfolge, Rechtsformänderung, Gesellschaftereintritt.
2 Verkauf, Verpachtung, Erbfolge, Rechtsformänderung, Gesellschafteraustritt.
Anmeldungen192 0002,8
Neuerrichtung157 2003,5
Neugründung156 4003,6
– Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung34 8002,8
– Kleinunternehmen47 0000,2
– Nebenerwerbsbetriebe74 6006,3
Umwandlung700-14,4
Zuzug21 000-0,3
Übernahme 113 9000,2
Abmeldungen174 200-0,7
Aufgabe140 000-1,1
Vollständige Aufgabe139 100-1,0
– Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung29 000-3,3
– Kleinunternehmen56 900-4,2
– Nebenerwerbsbetriebe53 2004,1
Umwandlung900-10,0
Fortzug20 5000,5
Übergabe 213 6000,9

Basisdaten und lange Zeitreihen zur Gewerbeanzeigenstatistik sind über die Tabelle Gewerbeanzeigen nach Bundesländern (52311-0002) in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.

Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet die Fachserie 2, Reihe 5, "Gewerbeanzeigen".

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