Pressemitteilung Nr. 133 vom 4. April 2019
WIESBADEN – Im Jahr 2018 wurden in Deutschland 186 Millionen Liter Alkohol versteuert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 4,9 % mehr als im Vorjahr.
Nach Abschaffung des Branntweinmonopols regelt das Alkoholsteuergesetz seit dem 1. Januar 2018 die Besteuerung von Alkohol und alkoholhaltigen Waren. Darunter fallen unter anderem Spirituosen wie Obstbranntwein, Rum oder Liköre. Insgesamt erzielte der Bund im Jahr 2018 durch die Alkoholsteuer (ehemals Branntweinsteuer) Einnahmen in Höhe von 2,1 Milliarden Euro.
Die weitaus größere Menge an Alkohol wird aufgrund ihrer Verwendung nicht besteuert. Für die steuerfreie Verwendung wurden 1,1 Milliarden Liter Alkohol registriert. Dieser Alkohol diente im Jahr 2018 zu 83,3 % der Herstellung von Kraftstoffen und zu 10,4 % sonstigen gewerblich-technischen Zwecken. Weiterhin wurde Alkohol zur Herstellung von kosmetischen Mitteln (2,5 %), Getränke- und Lebensmittelaromen sowie Pralinen und Lebensmitteln (1,8 %), Arzneimitteln (1,2 %) und Essig (0,8 %) eingesetzt.
Zusätzlich wurden im Jahr 2018 insgesamt 0,5 Milliarden Liter Alkohol steuerfrei in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder in Staaten außerhalb der EU geliefert.
Im Kalenderjahr 2018 waren in Deutschland 14 671 Brennereien zugelassen.
Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet die Arbeitsunterlage zur Alkoholsteuerstatistik 2018 (bisher Branntweinsteuerstatistik).