Pressemitteilung Nr. 497 vom 17. Dezember 2018
WIESBADEN – Im Jahr 2017 erhielten in Deutschland knapp 911 000 Personen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Das waren 1,8 % mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Angaben der zuständigen Verwaltungsstellen weiter mitteilt, setzte sich damit der seit dem Jahr 2005 anhaltende Trend steigender Empfängerzahlen fort.
Die Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung abzuwenden, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern und Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern.
Die Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen waren im Jahr 2017 durchschnittlich 34 Jahre alt. Gut 59 % waren Männer und knapp 41 % Frauen. Empfänger waren im Durchschnitt mit 33 Jahren etwas jünger als Empfängerinnen mit 36 Jahren.
Die am häufigsten gewährte Hilfe waren Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft mit rund 666 000 Empfängerinnen und Empfängern. Sie sollen behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen, sichern oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen. Hierzu zählen insbesondere Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten, die im Laufe des Jahres insgesamt knapp 433 000 Personen in unterschiedlichen Wohnformen gewährt wurden.
Basisdaten und lange Zeitreihen können über die Tabellen Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel (SGB XII) (22131) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.
Leistungsart | Insgesamt | Männlich1 | Weiblich | Durchschnittliches Alter insgesamt |
---|---|---|---|---|
Anzahl | Jahre | |||
1 Personen ohne Angabe beim Geschlecht (nach §22 Absatz 3 PStG) werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet. 2 Mehrfachzählungen sind möglich. 3 Empfängerinnen und Empfänger mehrerer Leistungsarten werden bei jeder Leistungsart gezählt. Stand der Datenlieferung: 3.12.2018; spätere Korrekturlieferungen der Länder werden nicht berücksichtigt. | ||||
Insgesamt 2 | 911 106 | 540 847 | 370 259 | 34,1 |
davon: 3 | ||||
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation | 7 778 | 5 261 | 2 517 | 18,5 |
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben | 3 652 | 2 059 | 1 593 | 39,8 |
Leistungen in anerkannten Werk-stätten für behinderte Menschen | 288 478 | 170 074 | 118 404 | 42,3 |
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft | 666 165 | 391 427 | 274 738 | 34,9 |
Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung | 81 569 | 51 739 | 29 830 | 12,2 |
Hilfen zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule | 880 | 416 | 464 | 25,1 |
Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit | 753 | 407 | 346 | 37,4 |
Hilfe in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten nach § 56 (SGB XII) | 3 863 | 2 258 | 1 605 | 43,6 |
Nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen und zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben | 3 526 | 2 614 | 912 | 44,9 |
Sonstige Leistungen | 58 700 | 34 488 | 24 212 | 42,3 |