Presse Stationäre Krankenhauskosten 2017 auf 91,3 Milliarden Euro gestiegen

Pressemitteilung Nr. 435 vom 12. November 2018

WIESBADEN – Die Kosten der stationären Krankenhausversorgung betrugen im Jahr 2017 rund 91,3 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 3,9 % mehr als im Jahr 2016 (87,8 Milliarden Euro). 

Umgerechnet auf rund 19,4 Millionen Patientinnen und Patienten, die 2017 vollstationär im Krankenhaus behandelt wurden, lagen die stationären Krankenhauskosten je Fall bei durchschnittlich 4 695 Euro und damit um 4,4 % höher als im Jahr zuvor (4 497 Euro). 

Die durchschnittlichen stationären Kosten je Fall waren in Brandenburg mit 4 235 Euro am niedrigsten und in Hamburg mit 5 408 Euro am höchsten. Auch in Baden-Württemberg, Berlin und Bremen übersteigen die durchschnittlichen Fallkosten erstmals den Betrag von 5 000 Euro. Regionale Unterschiede sind auch strukturell bedingt: Sie werden vom Versorgungsangebot sowie von der Art und Schwere der behandelten Erkrankungen beeinflusst.

Am deutlichsten stiegen die stationären Kosten je Fall im Vergleich zum Vorjahr in Hessen und Rheinland-Pfalz mit jeweils +5,3 %. In Mecklenburg-Vorpommern gab es mit +2,9 % den geringsten Kostenanstieg. 

Zusammen mit den Ausgaben für nichtstationäre Leistungen (zum Beispiel für Ambulanz, wissenschaftliche Forschung und Lehre) in Höhe von 14,5 Milliarden Euro beliefen sich die Gesamtkosten der Krankenhäuser im Jahr 2017 auf 105,7 Milliarden Euro (2016: 101,7 Milliarden Euro). Sie setzten sich im Wesentlichen aus den Personalkosten von 63,8 Milliarden Euro (+4,5 % gegenüber 2016) und den Sachkosten von 39,1 Milliarden Euro (+3,1 %) zusammen.

Kosten der Krankenhäuser 2017
LandKranken-
häuser
FallzahlBrutto-
kosten 1
insgesamt
darunterBereinigte
Kosten 2
Bereinigte
Kosten
je Fall
Personal-
kosten
Sach-
kosten
Anzahlin Milliarden Euroin Euro
1 Gesamtsumme der Krankenhauskosten bestehend aus Personal- und Sachkosten, Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sowie Steuern inklusive Kosten der Ausbildungsstätten und Aufwendungen für den Ausbildungsfonds.
2 Bruttokosten abzüglich nichtstationärer Kosten (zum Beispiel Ambulanz, wissenschaftliche Forschung und Lehre).
Deutschland1 94219 442 810105,763,839,191,34 695
Baden-Württemberg2652 159 92213,38,24,711,05 053
Bayern3542 988 04116,410,06,014,24 753
Berlin83863 0705,32,92,24,35 012
Brandenburg57567 2412,51,51,02,44 235
Bremen14209 9281,10,60,41,15 111
Hamburg58505 0193,31,81,42,75 408
Hessen1591 381 2427,44,32,86,64 797
Mecklenburg-Vorpommern39416 2772,11,30,81,84 411
Niedersachsen1801 707 7389,15,53,37,84 549
Nordrhein-Westfalen3444 617 77624,915,38,921,24 595
Rheinland-Pfalz87951 8464,83,11,64,34 528
Saarland23285 1851,50,90,51,44 744
Sachsen771 001 1214,92,91,94,54 481
Sachsen-Anhalt48604 8342,81,81,12,64 274
Schleswig-Holstein111602 9613,52,01,42,94 827
Thüringen43580 6122,81,81,02,54 383

Ausführliche Ergebnisse der Krankenhausstatistik, differenziert nach Krankenhaustypen sowie nach Ländern, enthält die Fachserie 12, Reihe 6.3 "Kostennachweis der Krankenhäuser". Weitere Ergebnisse können auch über die Datenbank der Gesundheitsberichterstattung des Bundes abgerufen werden.

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