Presse KORREKTUR
Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von sozialer Mindestsicherung am Jahresende 2017 um 3,5 % niedriger als im Vorjahr

KORREKTUR vom 17.01.2019: Die am 19.10.2018 verbreitete Meldung muss aufgrund eines Fehlers korrigiert werden. Die korrigierten Werte und Aussagen sind fett hervorgehoben.

Pressemitteilung Nr. 408 vom 19. Oktober 2018

WIESBADEN – Zum Jahresende 2017 erhielten nach Angaben der zuständigen Stellen knapp 7,6 Millionen Menschen in Deutschland soziale Mindestsicherungsleistungen. Das waren 3,5 % weniger als Ende 2016. Der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger an der Bevölkerung belief sich Ende 2017 auf 9,2 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging er damit das zweite Jahr in Folge zurück. Am Jahresende 2016 hatten knapp 7,9 Millionen Menschen und damit 9,5 % der Bevölkerung in Deutschland Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten (Jahresende 2015: 9,7 %). 

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

  • Gesamtregelleistungen (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"; so genanntes Hartz IV) erhielten Ende 2017 rund 5,9 Millionen Menschen. Gegenüber dem Vorjahr sank damit die Anzahl der Regelleistungsberechtigten um 0,7 %.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII "Sozialhilfe" bezogen knapp 1,1 Millionen Menschen. Die Anzahl stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 3,2 %.
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekamen rund 469 000 Menschen. Dies entspricht einem Rückgang um 35,7 %, der wie bereits im Vorjahr insbesondere auf die hohe Zahl abgeschlossener beziehungsweise entschiedener Asylverfahren zurückzuführen ist. Die betroffenen Personen beziehen dann keine Asylbewerberleistungen mehr.
  • Knapp 127 000 Menschen bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII "Sozialhilfe". Gegenüber dem Vorjahr sank deren Anzahl um 4,9 %.

Überdurchschnittlich ging die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen gegenüber dem Vorjahr in den neuen Bundesländern (einschließlich Berlin) zurück (-5,9 %). Im früheren Bundesgebiet waren 2,6 % weniger Menschen auf entsprechende Leistungen angewiesen. 

Tabellen und Informationen zu den Mindestsicherungsleistungen in Deutschland – unter anderem nach Leistungssystemen – für die Berichtsjahre 2006 bis 2017 sowie Daten zu weiteren Armuts- und Sozialindikatoren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung.

 

Empfängerinnen und Empfänger von sozialen Mindestsicherungsleistungen am Jahresende 2017 nach Bundesländern 
LandInsgesamtVeränderung
zum Vorjahr
Quote 1
Anzahl%
1 Anteil der Empfängerinnen und Empfänger an der Gesamtbevölkerung. Berechnung mit der Bevölkerungszahl am 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres auf Grundlage der fortgeschriebenen Ergebnisse des Zensus 2011. 
Baden-Württemberg621 914-3,65,6
Bayern637 584-3,74,9
Berlin640 317-4,617,7
Brandenburg236 246-7,09,4
Bremen122 364-0,118,0
Hamburg244 574-1,113,4
Hessen566 891-3,39,1
Mecklenburg-Vorpommern179 046-6,111,1
Niedersachsen746 929-2,89,4
Nordrhein-Westfalen2 104 467-2,111,7
Rheinland-Pfalz301 887-2,97,4
Saarland106 452-1,410,7
Sachsen356 724-7,18,7
Sachsen-Anhalt261 350-6,611,8
Schleswig-Holstein287 777-2,810,0
Thüringen173 020-6,08,0
Deutschland7 587 542-3,59,2
nachrichtlich:
Früheres Bundesgebiet
(ohne Berlin)
5 740 839-2,68,6
Neue Bundesländer
(einschließlich Berlin)
1 846 703-5,911,4